Welche Berufsgruppe ist auszuwählen?

  • Hallo,


    ich sitze gerade an meiner StErkl 2017 und verzweifle ein bisschen an der Berufsgruppenwahl. 2017 war ich in mehreren studentischen Nebenjobs an der Uni unterwegs, mein Entgelt war dabei wie folgt:

    - 01.01 bis 31.03 monatlich 861€ brutto Entgelt, Beitragsgruppe RV 1 voller Beitrag, Personengruppenschlüssel Werksstudent, keine Gleitzone, keine Beiträge zu KV, AV und PV.

    - 01.04. bis 30.09. mtl. geringfügig entlohnt (Minijob unter 400€), Beitragsgruppe KV 6 "Pauschaler Beitrag" (ist dies die Pauschalversteuerung, auf grund derer ich in WISO nicht Minijobber eintragen soll?), RV 1 voller Beitrag, keine Beiträge in AV und PV

    - 01.10. bis 31.12. exakt wie 01.01. bis 31.03.


    Ausgefüllt habe ich zusammengefasst (i.e. mit der Lohnsteuerbescheinigung vorgefüllt) den Bruttoarbeitslohn (Zeile 3), Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil / -zuschuss zur gesetzlichen Rentenversichung (22a und 23a) und Mindestvorsorgepauschale, die 12% betrug (Zeile 28).


    Ich habe mich an den Berufsgruppen Student, Minijob und Arbeitnehmer versucht, alle geben bei der Datenüberprüfung jedoch Fehlermeldungen aus. Vermutlich muss ich die Eingaben also splitten (also einmal für Januar bis März und Oktober bis Dezember und einmal getrennt für April bis Ende September). Wenn ich damit richtig liege, dazu folgende Fragen:

    - Für die Monate über dem Gleitzonengehalt: Wäre die Gruppe "Arbeitnehmer" hier richtig, obwohl ich nur so wenig verdient habe und keine KV, AV und PV Beiträge gezahlt habe? Wähle ich "Student" aus, meckert das Programm, dass ja RV Beiträge gezahlt wurden, was nicht sein sollte.

    - Für die Minijob-Phase: Ist hier Minijob einzutragen oder greift hier der Hinweis, dass ich das aufgrund Pauschalversteuerung (?) nicht eintragen soll - aber wo dann, wenn überhaupt?

    - Wie splitte ich die Zahlen überhaupt richtig auf? Ich habe nur eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr, da das immer der gleiche Arbeitgeber (i.e. das Land) war.


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    - Für die Minijob-Phase: Ist hier Minijob einzutragen oder greift hier der Hinweis, dass ich das aufgrund Pauschalversteuerung (?) nicht eintragen soll - aber wo dann, wenn überhaupt?

    Wenn es sich um einen echten Minijob handelt, dann ist dieser, wie es der Programmhinweis auch sagt, in die Erklärung gar nicht aufzunehmen.


    - Wie splitte ich die Zahlen überhaupt richtig auf? Ich habe nur eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr, da das immer der gleiche Arbeitgeber (i.e. das Land) war.

    Deine Lohnsteuerbescheingung/en ist/sind 1:1 in die Erklärung zu übernehmen.


    Warum registrierst Du Dich nicht im ELSTER-Portal für den Belegabruf ("vorausgefüllte Erklärung")?

  • Danke erst einmal!


    Wenn in meiner Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für den Minijob-Zeitraum gemeldet wird "Beitragsgruppe KV - 6 Pauschaler Beitrag", handelt es sich also um eine Pauschalversteuerung und damit um einen echten Minijob? Wie kann ich dies denn aus der Erklärung herausnehmen, schließlich umfasst die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr ja auch diesen Zeitraum und wenn ich tatsächlich die Angaben der Lohnsteuerbescheinigung nicht zu verändern habe, kann ich die durch den Minijob generierten Zahlen ja gar nicht herausnehmen?


    Ich bin bereits im Elster-Portal für den Belegabruf registriert, danke für den Hinweis. Die Zahlen entstammen also dem automatischen Abruf.


    Wenn ich nichts splitten soll, welche Berufsgruppe würde dann "passen"?

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich dies denn aus der Erklärung herausnehmen, schließlich umfasst die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr ja auch diesen Zeitraum und wenn ich tatsächlich die Angaben der Lohnsteuerbescheinigung nicht zu verändern habe, kann ich die durch den Minijob generierten Zahlen ja gar nicht herausnehmen?

    Eine Lohnsteuerbescheinigung über dem FA elektronisch übermittelte Besteuerungsgrundlagen enthält nur und ausschließlich dem Steuerabzug nach Lohnsteuerklasse (1 bis 6) bzw. der Lohnsteuertabelle unterworfene Beträge.


    Ich bin bereits im Elster-Portal für den Belegabruf registriert, danke für den Hinweis. Die Zahlen entstammen also dem automatischen Abruf.

    Dann sind diese Lohnbeträge auch nicht als Minijob pauschal versteuert worden.

    • Offizieller Beitrag

    Was ist denn an diesem Prüfhinweis so schwer zu lösen? Du überprüfst Deine 1:1 einzugebenden Lohnsteuerbescheinigungen auf Vollständigkeit bzw. Richtigkeit und klickst dann ggf. das vom Programm angebotene "ignorieren" an. Wie schon zigmal in ähnlichen Fällen im Forum geraten.