Hallo!
Um es gleich konkret zu machen: wir sind Influencer auf Instagram (Kleinunternehmerregelung) und haben ein Garagentor im Wert von ca 4.000 Euro bekommen, für das wir Werbung gemacht haben. Für dieses Tor haben wir eine entsprechende Rechnung erhalten.
Im Gegenzug haben wir dem Unternehmen unsere Werbungsleistung in selber Höhe in Rechnung gestellt.
De facto ist damit kein Geld geflossen, weil die beiden Rechnungen miteinander verrechnet wurden.
Die Frage, die sich mir jetzt stellt ist, ob ich die Rechnung für das zu bewerbende Produkt 1:1 als Betriebsausgabe in der EÜR ansetzen kann oder ob ich es als Anlagevermögen abschreiben muss.
Für uns ist es so gesehen ja kein Anlagevermögen, das wir dem Betriebsvermögen zuführen wollen, sondern Erwerbskosten für „irgendein“ Produkt, dass wir beworben haben.
Stehe da gerade ein wenig auf dem Schlauch und freue mich auf eure Antworten!