Zweitausbildung - Fahrtkosten Berufsschule

  • Hallo zusammen,


    mein Mann macht aktuell seine zweite Ausbildung, die erste hat er abgeschlossen und sie hat fachl. nichts mit dieser zu tun. Soweit ich bisher richtig verstanden habe, sind alle Kosten, die damit zusammenhängen als Werbungskosten absetzbar. Wo und wie trage ich die Fahrtkosten zum Betrieb und zur Berufsschule ein? unter Sonderausgaben - Ausbildung wäre es dann ja falsch. Der Betrieb ist ja dann die erste Tätigkeitsstätte und einfach bei den Werbungskosten -> Fahrtkosten mit den tatsächlichen Arbeitstagen einzutragen. Aber WO und WIE liste ich die Berufsschulttage auf? Jeden Tag separat als Dienstreise ist doch falsch, dann hätte ich ca 100 einzelne Dienstreisen einzugeben8|. Bitte, bitte mit Zucker oben drauf: Wie löse ich mein Problem?':/

    • Offizieller Beitrag

    Der Betrieb ist ja dann die erste Tätigkeitsstätte und einfach bei den Werbungskosten -> Fahrtkosten mit den tatsächlichen Arbeitstagen einzutragen.

    so ist es


    Aber WO und WIE liste ich die Berufsschulttage auf? Jeden Tag separat als Dienstreise ist doch falsch, dann hätte ich ca 100 einzelne Dienstreisen einzugeben. Bitte, bitte mit Zucker oben drauf: Wie

    Da bist Du genau richtig. Und die Eintragung lässt sich ja auf unterschiedliche Weise tätigen. Einfach einmal die unterschiedlichen Masken in Ruhe anschauen. Was da nun die sinnvollste Vorgehensweise ist, kommt auf den Einzelfall an.