Müllgebühren

  • Hallo zusammen,

    bin Neuling und brauche Hilfe!


    Bei der WEG-Verwaltung von einem 8 Familienhaus ist einem Eigentümer der Mieter am 28.11.2019 ausgezogen und die Wohnung wird bis Ende des Jahres auch nicht mehr vermietet!

    Leider finde ich keine Möglichkeit im Hausverwalter, bei der WEG Verwaltung, den Abrechnungszeitraum für Müll zu hinterlegen.

    Ich meine damit, zu hinterlegen, dass seit dem 28.11.2019 keiner mehr in der Wohnung ist und dadurch Kosten wie z.B. Müll nicht auf diese Einheit umgelegt werden dürfen.

    Können ihr mir helfen wie ich das mache?


    VIIIIIIEEEEEELLLLLEEEENNNN DANK IM VORAUS!


    VG

  • Ich finde hier leider keine Möglichkeit einen Leerstand bei WEG Verwaltung einzugeben!

    Kannst du mir sagen wo ich genau danach suchen muss?

    Egal was ich angeklickt habe, es gibt keine Möglichkeit oder ich bin zu ..... dazu ;)

  • Ich meine damit, zu hinterlegen, dass seit dem 28.11.2019 keiner mehr in der Wohnung ist und dadurch Kosten wie z.B. Müll nicht auf diese Einheit umgelegt werden dürfen.


    Wenn die Gebühren nicht verbrauchsabhängig sondern flächenabhängig umgelegt werden, spielt es meines Wissens in einer WEG keine Rolle, ob die Wohnung vermietet ist oder nicht. Die Kosten muss dann halt der Eigentümer tragen. Bei längerem Leerstand kann man ja gegebenenfalls überzählige Mülltonnen abmelden. Es wäre meiner Ansicht nach auch vollkommen unlogisch, wenn durch Leerstand auf einmal die Gebühren für andere, am Leerstand vollkommen unbeteiligte Einheiten steigen würden. Für den Vermieter ist Leerstand ein Geschäftsrisiko, das er ganz alleine zu tragen hat.


    Die Nebenkosten werden daher mit der Hausgeldabrechnung erst auf der Eigentümer umgelegt. Dieser (oder ein Beauftragter) kann sie dann über die Betriebskostenabrechnung an die MIeter (soweit vorhanden) weiterreichen.


    Leerstand kann man in den Stammdaten unter Mieter/Verträge eintragen.

    Wenn ich nicht mehr antworte heißt das nicht, dass ich überzeugt bin oder zustimme. Manche Dinge lasse ich einfach so im Raum stehen...

  • Hi gdrexl,

    Müll wird pro Person und Tagen abgerechnet, da kann ich keine Fläche verwenden.


    Weißt du ob ich mit der Aussage richtig liege?
    glaube den Fehler gefunden zu haben. Wenn ein Eigentümer die Wohnung vermietet muss ich MIETER UND WEG hinterlegen, stimmt das?

  • Müll wird pro Person und Tagen abgerechnet

    Wie rechnet der Entsorger ab? Auch so variabel?


    Wenn die Oma 2 Monate zu Besuch ist, oder 6 Wochen Kreuzfahrt anstehen... wird Urlaub, Besuch... auch berücksichtigt? Das ist ja die totale Überwachung...


    Wenn Du nur die WEG verwaltest, musst Du nur die Hausgeldabrechnung für die Eigentümer machen. Die Mieter können Dir dann völlig egal sein. Das ist Sache der Eigentümer.


    Machst Du zusätzlich die Betriebskostenabrechnung, dann musst Du sowohl Eigentümer, als auch Mieter hinterlegen.

    Wenn ich nicht mehr antworte heißt das nicht, dass ich überzeugt bin oder zustimme. Manche Dinge lasse ich einfach so im Raum stehen...

  • Ein Alptraum!


    WEG mit 5 Einheiten, letztes Jahr in 3 Einheiten Mieterwechsel mit jeweils mehrmonatiger Renovierung. Ein Mieter ist Fernfahrer, unter der Woche unterwegs, nur am Wochenende zu Hause. Ein Mieter ist Syrer, der hat einmal im Jahr seinen ganzen Clan für mehrere Wochen zu Besuch.

    Der Entsorger verrechnet fix 240 Liter mit 52 Leerungen pro Jahr. Da wäre eine Abrechnung nach Personen/Tagen richtig spaßig!


    Ich habe auch so meine Zweifel, ob diese Abrechnung hier einer juristischen Prüfung stand halten würde. Für jede Menge Streit und Ärger im Haus wäre aber zumindest gesorgt...

    Wenn ich nicht mehr antworte heißt das nicht, dass ich überzeugt bin oder zustimme. Manche Dinge lasse ich einfach so im Raum stehen...

  • Vom Datenschutz her - denke ich - ist es abgedeckt, da ja "nur" die Anzahl der Personen ermittelt wird und diese hat direkten Einfluss auf die Höhe der Gebühren. Somit besteht ein berechtigtes Interesse an den Daten. Natürlich dürfen die gewonnen Daten ausschließlich zu Ermittlung und Nachweis der Müllgebühren herangezogen werden. Dies müsste auch entsprechend im Mietvertrag Eingang finden.

    Und wenn jemand "vergisst" Besuch zu melden, ist das wohl Betrug bzw. Leistungserschleichung.

    Für Eigentümer-/Mieter besteht dann kaum Planungssicherheit, zumindest, wenn der Entsorger nicht auch taggenau abrechnet (was bei wöchentlicher Leerung ja schon ausgeschlossen ist.)

    Wenn ich nicht mehr antworte heißt das nicht, dass ich überzeugt bin oder zustimme. Manche Dinge lasse ich einfach so im Raum stehen...

    • Offizieller Beitrag

    Vom Datenschutz her - denke ich - ist es abgedeckt, da ja "nur" die Anzahl der Personen ermittelt wird und diese hat direkten Einfluss auf die Höhe der Gebühren.

    Na ja, geht es jemand anderen etwas an, wann und wie lange ich wieviele Personen zu Besuch hatte oder, ob ich meinen Urlaub zuhause oder auswärts verbringe?


    Und wenn jemand "vergisst" Besuch zu melden, ist das wohl Betrug bzw. Leistungserschleichung.

    Jetzt bin ich fast sprachlos.


    Wie ist das noch einmal mit der Privatsphäre?


    Warum dann nicht gleich nach Gewicht der Personen? Wer viel wiegt, der konsumiert ja (Lebensmittel) entsprechend und hat auch mehr Abfall.

    Oder nach Geldvermögen? Wer viel Geld hat, konsumiert ja auch mehr (Waren) und hat auch mehr Abfall.

    So unsinnige und diskriminierende Beispiele würden mir noch viele einfallen.


    Rein aus Interesse habe ich mal recherchiert und nur Infos gefunden, dass Besuch bei Personenanzahl keine Rolle spielen darf und auch kurzfristige Abwesenheit im Prinzip keine Rolle spielt.


    Wer so pingelig ist, der kann ja auch ein Müllmengenerfassungsgerät installieren. Das ist dann wohl die fairste Regelung.

  • Und wenn jemand "vergisst" Besuch zu melden, ist das wohl Betrug bzw. Leistungserschleichung.

    Warst du Hauswart im dritten Reich oder in der DDR? Dort mussten Besucher gemeldet werden - ausserdem: die Anzahl der Personen ist bei der Müllabfuhr nur dann von Interesse, wenn auch so abgerechnet wird vom Müllunternehmen (also hauptsächlich in kelienen Einheiten). Bei größeren Einheiten wird nur noch die Anzahl und Größe der Tonnen pro Woche bezahlt - die Aufteilung erfolgt dann intern pro Wohnung. Was ist daran so schwierig?

  • Und wenn jemand "vergisst" Besuch zu melden, ist das wohl Betrug bzw. Leistungserschleichung.

    Was mag wohl das kleine Wörtchen "wohl" bedeuten? Ist es ein überflüssiges Füllwort? Oder drückt es eher den Zweifel an der Sinnhaftigkeit der dargestellten Schlussfolgerung aus?


    Aber mal im Ernst:


    der Themenersteller hat einen Umlageschlüssel nach Personen und Tagen angeführt und auf Nachfrage eine Berücksichtigung von Urlaub und Besuch bestätigt. Meine mehrfachen Nachfragen nach dem Abrechnungsmodus des Entsorgers blieben dabei unbeantwortet.


    Die tag- und personengenaue Abrechnung habe ich als totale Kontrolle und Alptraum eingestuft. Danach kamen noch ein paar Gedanken, was diese Abrechnungsart bedeuten könnte (Aufwand, Ärger, Streit, Folgen von Fehlmeldungen...)


    Mich nun durch eine herausgelöste Schlussfolgerung in die Nähe der dritten Reiches bzw. der DDR zu rücken schießt wohl deutlich über das Ziel hinaus!

    Wenn ich nicht mehr antworte heißt das nicht, dass ich überzeugt bin oder zustimme. Manche Dinge lasse ich einfach so im Raum stehen...

  • Entweder immer hin und her friemeln, oder...


    immer die Mieter mit anlegen, auch wenn du nur BK erstellst.

    So kannst du dann Leerstand anlegen und hier den entsprechenden Umlageschlüssel Personen/Tage anders abrechnen, in diesem Fall 0

  • Weißt du ob ich mit der Aussage richtig liege?

    glaube den Fehler gefunden zu haben. Wenn ein Eigentümer die Wohnung vermietet muss ich MIETER UND WEG hinterlegen, stimmt das?

    Nein. Die Einrichtung des Wiso HV richtet sich danach, was Du als Verwalter dem Eigentümer gegenüber für eine Leistung erbringst.

    Wenn Du WEG Verwaltung machst, dann nur das anklicken.

    Wenn Du FÜR den Eigentümer auch noch zusätzlich die Mietverwaltung übernimmst, DANN klickst du WEG+Mietverwaltung an.

    Ansonsten interessieren Dich die Mieter nicht, nur bei den Verteilerschlüsseln die mit Personentagen agieren trägst Du die Anzahl der Bewohner ein.


    Selbstverständlich sind temporäre Besucher dabei unerheblich.

    Wie die Kollegen schon erwähnten: temporäre Mehrmüllmengenverursacher sind "Pech" bei diesem Verteilschlüssel.

    Sonst braucht eben jede Einheit ihren eigenen Eimer, wenns nicht gerecht zugeht....

  • Danke dir vielmals!

    Kannst mdu mir noch bei etwas helfen?

    Das Gebäude hat eine PersonenxTage Abrechnung aber wie lege ich das im System an wenn jemand zum 30.11. ausgezogen ist?

    Immerhin wird ein Monat ja nicht mit Leerungsgebühren berechnet!

  • Du kannst im Bereich der Verteilschlüssel doch angeben, in welchem Zeitraum wieviele Personen in der jeweiligen Wohnung vermerkt sind.

    Dort stellst Du dann ab 1.12. eben "Eins" ein.

    Eins deswegen, da .... siehe Hinweis:


    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P