Müllgebühren

  • Ich finde, diese Diskussion ist in Teilen ziemlich entglitten: Wer von Euch ist eigentlich vom Fach? Ich frage nur, weil für die Abrechnung nach Personentagen wohl der Besuch der Oma völlig irrelevant ist. Basis ist die Zahl der gemeldeten Personen pro Wohneinheit. Zweitens geht es doch überhaupt nicht darum, wie die Müllkosten von Seiten des Versorgers abgerechnet werden. Ich kann die Kosten nach einem komplett anderen Schlüssel verteilen. Entscheidend ist hier allein die Teilungserklärung sowie ergänzende Beschlüsse.

  • Ich finde, diese Diskussion ist in Teilen ziemlich entglitten: Wer von Euch ist eigentlich vom Fach? Ich frage nur, weil für die Abrechnung nach Personentagen wohl der Besuch der Oma völlig irrelevant ist. Basis ist die Zahl der gemeldeten Personen pro Wohneinheit. Zweitens geht es doch überhaupt nicht darum, wie die Müllkosten von Seiten des Versorgers abgerechnet werden. Ich kann die Kosten nach einem komplett anderen Schlüssel verteilen. Entscheidend ist hier allein die Teilungserklärung sowie ergänzende Beschlüsse.

    Du hast zwar Recht, dass die Teilungserklärung als Willenserklärung der Eigentümer untereinander etwas anderes bestimmen kann, aber dann hat der Verwalter das Problem bei Mieterabrechnungen. Denn dort gilt zwingend, dass nur tatsächlich entstandene Kosten über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter überwälzt werden können. Was bedeutet, dass er dann trotzdem dem Eigentümer die Kosten pro Personentage angeben muss, damit dieses die Nebenkostenabrechnung machen kann - ich kenne solche Teilungserklärungen, die meistens dann weiterhin so gelassen werden, wenn die überwiegende Mehrheit der Eigentümer selber in den Wohnungen ist. Bei Vermietungsobjekten wurden die Teilungserklärungen an die Rechtslage für die Betriebskostenabrechnungen angepasst. Das Risiko für die Vermieter, auf den Betriebskosten "sitzen zu bleiben" ist nämlich inzwischen viel zu hoch.

  • Ich finde hier leider keine Möglichkeit einen Leerstand bei WEG Verwaltung einzugeben!

    Kannst du mir sagen wo ich genau danach suchen muss?

    Ich denke, dass es erstmal egal ist, ob WEG oder Mietverwealtung. Wenn ein Mieter auszieht, dann muss man das doch im Bereich MIETER entsprechend eintragen, dass Mieter x bis zum 28.11.19 dort wohnte. Danach muss man dieser Wohnung unter MIETER ein neuer Mieter eintragen, der ab dem 29.11.19 dann als Leerstand angeklickt wird.

    Damit hast du den Leerstand angegeben und kannst die Müllkosten, die ja laut Bescheid vermutlich nur für diesen berechnet wurde, entsprechend eintragen. Beim Leerstand halt keine Person eingeben.


    Denke damit kannst du alles entsprechend eingeben.

  • Hallo,

    Abrechnung bei Leerstand immer mit 1 Person laut nachfolgendem Urteil:


    "Gemäß des Urteils des AG Köln Az. 201 C 609/96 muss die Personenanzahl auch bei Leerstand der Wohnung mit 1 angenommen werden. Auch in diesem Zeitraum fallen Grundkosten an, die für die leer stehende Wohnung vom Eigentümer übernommen werden müssen!"


    Grundsätzlich empfehle ich zur gerechten Verteilung die Verbrauchskosten wie Kaltwasser, Müllabfuhr etc. nach Personen abzurechnen. Die anderen Kosten wie vorgeschrieben nach Fläche.

    Ja; mit den Personen ist das sicherlich aufwendiger, aber hier könnte man mit einem Rundschreiben die Voraussetzungen richtig setzen.


    elizangela

  • Abrechnung bei Leerstand immer mit 1 Person laut nachfolgendem Urteil:

    Das ist zwar korrekt, hilft aber nur dort, wo die Abrechnung nach Personen anfällt. Wenn Umlageschlüssel, außer Müll, nach Personen abgerechnet werden muss, dann ist das ok. Bei Müll, so ist es bei mir, wird nach Personen abgerechnet. Wenn ein Leerstand ist, fallen keine Müllgebühren an, da ja personenbezogen.


    Die allgemeinen Grundkosten werden doch meistens nach Wohnfläche abgerechnet, die werden vom Programm auch ohne Eintrag einer Person berechnet.

  • Abrechnung bei Leerstand immer mit 1 Person laut nachfolgendem Urteil:

    Das ist zwar korrekt, hilft aber nur dort, wo die Abrechnung nach Personen anfällt. Wenn Umlageschlüssel, außer Müll, nach Personen abgerechnet werden muss, dann ist das ok. Bei Müll, so ist es bei mir, wird nach Personen abgerechnet. Wenn ein Leerstand ist, fallen keine Müllgebühren an, da ja personenbezogen.


    Die allgemeinen Grundkosten werden doch meistens nach Wohnfläche abgerechnet, die werden vom Programm auch ohne Eintrag einer Person berechnet.

    Das stimmt so nicht ganz.

    Umlageschlüssel Personentage bedeutet, auch Leerstand wird mit 1 Personen berechnet. Hatte ich doch schon gepostet.


    Wenn man diese Thematik Müll 100% korrekt abbilden will, muss man die Kostenverteilung anders regeln.

    Dann werden Grundgebühren nach Personentagen abgerechnet, so ist auch bei Leerstand die Grundkosten für Bereitstellung von Tonnen auch alle verteilbar.

    Die Leerungsgebühren muss man dann mit separatem Buchungskonto auf Anzahl Leerungen berechnen, dann ist der Leerstand und somit "Nicht-Verbracuh" auch korrekt darstellbar.

    Ich denke, dass es erstmal egal ist, ob WEG oder Mietverwealtung. Wenn ein Mieter auszieht, dann muss man das doch im Bereich MIETER entsprechend eintragen, dass Mieter x bis zum 28.11.19 dort wohnte. Danach muss man dieser Wohnung unter MIETER ein neuer Mieter eintragen, der ab dem 29.11.19 dann als Leerstand angeklickt wird.

    Nein, das ist nicht egal. Bei der WEG Verwaltung ist die Anzahl Mieter irrelevant. Du rechnest nur gegenüber dem Vermieter/WEG Mitglied gegenüber ab.

    Du kennst als Verwalter offiziell die Mieter gar nicht. Nur, wenn es einen Personentage-Schlüssel für irgendeine Kostenart gibt, dann teilt Dir der Eigentümer die Anzahl der Personen und die Zeiträume mit. Normalerweise sind das die fest gemeldeteten Personen, und es ist unerheblich ob Besuch kommt oder nicht. Hatten wir ja fertig diskutiert.


    Frohes Abrechnen !


    Data (...der vom Fach :saint:)

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

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  • Nein, das ist nicht egal. Bei der WEG Verwaltung ist die Anzahl Mieter irrelevant. Du rechnest nur gegenüber dem Vermieter/WEG Mitglied gegenüber ab.

    Du kennst als Verwalter offiziell die Mieter gar nicht. Nur, wenn es einen Personentage-Schlüssel für irgendeine Kostenart gibt, dann teilt die der Eigentümer die Anzahl der Personen und die Zeiträume mit. Normalerweise sind das die fest gemeldeteten Personen, und es ist unerheblich ob Besuch kommt oder nicht. Hatten wir ja fertig diskutiert.


    Frohes Abrechnen !


    Data (...der vom Fach )

    Gottseidank habe ich mit WEG NICHTS am Hut;). Ich denke nur in der Mietverwaltung, dort ist es so. Bei WEG mag das alles so korrekt sein, das stelle ich auch nicht in Zweifel.

    Obwohl bei der einen oder anderen Anfrage oftmals nicht erkannt werden kann, ob so oder so abgerechnet wird.


    Bin froh mit 73 kein Hausverwalter zu sein:D

  • ...

    Du hast zwar Recht, dass die Teilungserklärung als Willenserklärung der Eigentümer untereinander etwas anderes bestimmen kann, aber dann hat der Verwalter das Problem bei Mieterabrechnungen. Denn dort gilt zwingend, dass nur tatsächlich entstandene Kosten über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter überwälzt werden können...

    Erstens werden Müllgebühren ja gerade deswegen nach Personentagen aufgeteilt, weil sie so auch abgerechnet werden.

    Zweitens sind doch die Kosten des Eigentümers genau diejenigen, die sich nach Anwendung des Schlüssels ergeben. Warum sollte der Vermieter überhaupt einen anderen Schlüssel vereinbaren? Die umlagefähigen Kosten ergeben sich doch hier bereits aus der Hausgeldabrechnung, und im Mietvertrag sollte man hier irgendwelche Spezialklauseln vermeiden, denn die Eigentümer können ja gemäß §16 Abs. 3 WEG jederzeit auch einen anderen Schlüssel beschließen. Wenn im Mietvertrag dann ein anderer Aufteilschlüssel vereinbart ist, was macht man dann?!

  • Ich finde die Mülldiskussion sehr spannend. Ich verwalte mehrere Objekte, Mietverwaltung sowie WEG-Verwaltung.


    Selbst wenn ich "nur" WEG abrechne, muss ich wissen, wieviel Personen in der Wohnung sind. Denn ansonsten stimmt der Personentage-Schlüssel für die übrigen Eigentümer/Mieter nicht.


    Es gilt, zwei Dinge zu beachten und im Hausverwalter einzutragen:

    1. Wer ist der Eigentümer der Einheit?

    2. Wieviele Personen wohnen in der Einheit? => Anteile der Wohnung => Personentage können Kalendergenau eingegeben werden.


    Das sind die beiden Dinge, die ich eingeben muss. Und damit ergibt sich auch eine korrekte Abrechnung.

    Leerstand bedeutet immer, wie Datawizz bereits schrieb, 1 Person.

  • Selbst wenn ich "nur" WEG abrechne, muss ich wissen, wieviel Personen in der Wohnung sind. Denn ansonsten stimmt der Personentage-Schlüssel für die übrigen Eigentümer/Mieter nicht.

    Ja klar, und ein Schlüssel, der sich häufig ändert, macht mindestens viel Arbeit. Wenn man keine Kaltwasserzähler hat und Wasser nach Personentagen verteilt, muss man die Zahl der Mieter schon direkt erfahren. Bei uns ist es der Müll, und auf der Abrechnung des Entsorgers in den Details stehen dann auch die Personentage als Berechnungsbasis. Wir hatten mal den Fall, dass sich jemand nicht umgemeldet hat. Da war diese Liste immer inkonsistent mit unserer eigenen. Ausschlag gebend war für mich damals aber die mir bekannte, reale Zahl von Personen. Das andere sind Probleme anderer Leute, und die Eigentümer zahlen anteilig etwas weniger als sie müssten.