Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe seit diesem Jahr einen neuen Arbeitgeber und bin nun etwas ratlos bei der sinnvollen Zuteilung meiner Tätigkeitsstätte.
Der Vertrag wurde zwischen mir und der "Zentrale" (75 km) geschlossen. Im Vertrag ist nicht weiter geregelt in welcher Filiale ich eingesetzt bin, nur das ich als zukünftiger Marktleiter für Filiale A angestellt bin, ohne konkretes Datum.
Ich habe bisher jeden Tag in Filiale B (10 km) gearbeitet und in der Zentrale gar nicht.
Ist meine erste Tätigkeitsstätte die Filiale B, in der ich jeden Tag (nur mündlich vereinbart) arbeite. Oder die Zentrale, in der ich nicht arbeite aber die Adresse meines Arbeitgebers trägt.
Vom logischen Denken ist für mich die erste Tätigkeitsstätte die Filiale in der ich jeden Tag arbeite (10 km). Aber im Steuerrecht kann man wohl etwas tricksen und ich könnte die Filiale als zweite Tätigkeitsstätte angeben, wenn ich es richtig verstanden habe.
Ich hoffe das ich verständlich geschrieben habe und bedanke mich bereits jetzt bei allen für die Mühe.