Nebengewerbe als "Ruhend" melden, was passiert mit den laufenden Kosten?

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    ich komme leider mit meiner Recherche nicht weiter und hoffe, ihr könnt mir auf die Sprünge helfen.


    Es geht um ein Nebengewerbe mit einem Jahresumsatz von ca. 45TEUR, dass seit 2016 neben einer hauptberuflichen Beschäftigung ausgeübt wird. Alle steuerlichen Dinge werden selbst erledigt, deshalb steht kein Steuerberater o.ä. zur Verfügung.


    Der Ehepartner der Gewerbetreibenden ist schwer erkrankt und bezieht EMR und wird von der Gewerbetreibenden unterstützt/gepflegt, Dieser traurige Umstand hat dazu geführt, dass das Nebengewerbe seit Anfang 2019 nur noch eingeschränkt und ab August 2019 dann gar nicht mehr betrieben werden konnte. Kinder sind ebenfalls vorhanden und benötigen selbstverstädlich auch Unterstützung.

    Das Nebengewerbe kann beim FA ruhend gemeldet werden, so dass keine USt. VA und auch keine Vorauszahlungen mehr geleistet werden müssen, soviel konnte ich in Erfahrung bringen. Allerdings ist mir nicht klar, was mit den laufenden Kosten passiert.


    Es laufen monatlich Kosten für Telefon, Abo für die Rechtsbetreuung und Leasingraten für einen kleinen Firmenwagen auf, die vom Geschäftskonto abgebucht werden.

    Diese können aus dem in den in den vergangen Jahren erwirtschafteten Kapital bestritten werden oder auch vom Privatkonto beglichen werden. Das ist kein Problem.


    Die Frage ist eher, ob die Kosten in der Ruhephase trotzdem später bei der EÜR geltend gemacht werden können, oder wie sie dann steuerlich behandelt werden.


    Weiß das vielleicht jemand oder könnte mir ggf. sagen, wo ich weiterführende Informationen dazu nachlesen kann?


    Dafür wäre ich sehr dankbar.


    Liebe Grüße Jezzi

  • Wenn etwas ruht, kann es auch keine Betriebsausgaben verursachen. Die von dir aufgeführten Kosten sind dann privat veranlasst - ausser du kannst nachweisen, dass eine Kündigung (z. B. Rechtsberatung Abo - wofür?- nicht möglich ist). Auch der Firmenwagen ist - solange keine Einkünfte erzielt werden - 100% privat, also die Kosten sind voll als Privatentnahme zu buchen.

    Der Abzug von Betriebsausgaben ist mit Ausnahme von vorweggenommenen BA von der Einkünfteerzielung abhängig. Es ist aber immer eine Jahresbetrachtung anzustellen, da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn etwas ruht, kann es auch keine Betriebsausgaben verursachen.

    ?(


    Ich wäre eher bei dem Stichwort Liebhaberei und dazu ist ein längerer Zeitraum zu erfassen. Da ist der Rat eines Steuerberaters gefragt, bevor man irgend etwas verlautbaren lässt, um da alles in die richtigen Bahnen zu leiten.