Privat-PKW bei dienstlicher Nutzung als Arbeitsmittel?

  • Hallo,


    Folgender Sachverhalt:


    Ich arbeite in der ambulanten Betreuung psychisch erkrankter Erwachsener; mein aktueller Arbeitgeber schreibt mir vertraglich den Einsatz eines privaten PKW für dienstlich veranlasste Fahrten vor. Dies wird mit einer Pauschale von 0,20 EUR/km vergütet. Den Rest (0,10 EUR) hatte ich dann bei der Steuererklärung angegeben (Reisekosten: Einsatzwechseltätigkeit).

    Nun musste ich mir im Jahr 2019 einen neuen PKW kaufen, da der alte den Geist aufgegeben hatte.

    Der Anteil der beruflichen Nutzung liegt hier bei unter 90%, dennoch würde ich gerne versuchen, den Kaufpreis des Wagen (knapp 12.500 EUR) als Arbeitsmittel abzusetzen. Mir scheint aber, dass wirklich nur die 0,30 EUR/km - Pauschale greift, sehe ich das richtig? Kann ich hier wirklich keine weiteren Kosten geltend machen, obwohl ich laut Arbeitsgeber auf dieses Arbeitsmittel (mein Auto) angewiesen bin?

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    Mir scheint aber, dass wirklich nur die 0,30 EUR/km - Pauschale greift, sehe ich das richtig? Kann ich hier wirklich keine weiteren Kosten geltend machen, obwohl ich laut Arbeitgeber auf dieses Arbeitsmittel (mein Auto) angewiesen bin?

    Die oder die tatsächlichen Kosten je gefahrenen Kilometer im jeweiligen Kalenderjahr. Das Fahrzeug ist dabei nach der amtlichen AfA-Tabelle auf die gewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten hat eigentlich jede Steuersoftware geeignete Module. Und auch die Erläuterungen des Programms sollten diesbezüglich informieren.

  • Danke für die Antwort, miwe4.


    Ich nutze WISO steuer:Start; unter der Rubrik "Reisekosten" finde ich nur keine Möglichkeit das Fahrzeug nach der AfA-Tabelle abzuschreiben ... bin ich in der Rubrik bzgl. der tatsächlichen Kosten überhaupt richtig?

    Achso, und eine Abschreibung mit weniger als 6 Jahren (PKW laut AfA-Tabelle) zu berechnen ist nicht zulässig, richtig?

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    Ich nutze WISO steuer:Start; unter der Rubrik "Reisekosten" finde ich nur keine Möglichkeit das Fahrzeug nach der AfA-Tabelle abzuschreiben ... bin ich in der Rubrik bzgl. der tatsächlichen Kosten überhaupt richtig?

    Ich habe zwar das Sparbuch, aber in der Grundversion sollten auch bei Dir im ESt-Modul dann unter der Rubrik Verwaltung die Fahrzeuge anlegbar sein. Die dort ermittelten Werte findest du dann in den Reisekosten über das Kfz-Kennzeichen anwählbar.


    Achso, und eine Abschreibung mit weniger als 6 Jahren (PKW laut AfA-Tabelle) zu berechnen ist nicht zulässig, richtig?

    Zulässig ja, aber im Regelfall nicht durchsetzbar. Das erklärt dir aber auch schon das Programm rechtsseitig oder bei Anklicken der vorstehenden Fragezeichen.

  • Hat mir wirklich sehr geholfen. Nach etwas einlesen, wird auch die "Problematik" deutlicher: Die 0,30 EUR/km werden für gewöhnlich wohl nur dann ernsthaft überschritten, wenn eine Kombination aus hohem Anschaffungswert und nicht allzu vielen gefahrenen Kilometern zutrifft.

    Gerade bei meinem günstigen Neuwagen wirkt sich das für mich natürlich nachteilig aus, daher noch kurz folgende Frage: Die WISO Software gibt mir an, dass bei der Abschreibung nur in begründeten Ausnahmefällen von der Nutzungsdauer von 6 Jahren abgewichen werden könne. 5 Jahre würden wohl bei Kurzstrecke (die ich innerhalb der Stadt ja auch hauptsächlich fahre) akzeptiert. Wenn nun geplant ist, den Wagen in 2 Jahren wieder zu verkaufen, wäre dann auch eine Nutzungsdauer von 2 Jahren zulässig? Gibt es da Erfahrungen?

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    Die WISO Software gibt mir an, dass bei der Abschreibung nur in begründeten Ausnahmefällen von der Nutzungsdauer von 6 Jahren abgewichen werden könne. 5 Jahre würden wohl bei Kurzstrecke (die ich innerhalb der Stadt ja auch hauptsächlich fahre) akzeptiert.

    Auch das würde ich bei heutigen Fahrzeugen bezweifeln. Kurzstrecke macht denen nichts, höchstens der Batterie.


    Wenn nun geplant ist, den Wagen in 2 Jahren wieder zu verkaufen, wäre dann auch eine Nutzungsdauer von 2 Jahren zulässig?

    Nein, das spielt absolut keine Rolle.

  • Nochmals Danke für die Antwort, miwe4.

    Dann fahre ich wohl (oder übel) mit der Pauschale von 0,30 EUR/km am Besten ... schade, ich hatte gehofft - da ich den Privat-PKW ja für die Arbeit einsetzen muss - hier etwas mehr rausholen zu können. In jedem Fall absoluten Dank für die Erläuterungen!

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht einfach einmal froh sein, keine so hohen Kosten zu haben. Da die Steuer ja nicht 1:1 zurückkommt, sondern nur mit dem persönlichen Grenzsteuersatz, muss man sich hohe Kosten auch "leisten" können. ;)

  • Du wirst da Recht haben, miwe4. :)

    Eine Frage zur Steuererklärung hätte ich noch:

    Der Arbeitgeber vergibt ab einer bestimmten gefahrenen Kilometer-Anzahl einen Gutschein für die Tankstelle (nicht an Kraftstoff gebunden); gehe ich richtig in der Annahme, dass - solange der Gutschein-Wert im Monat unter 44 EUR liegt - dieser Wert nicht in den Reisekosten für berufliche Auswärtstätigkeiten erscheinen bzw. gegengerechnet werden muss? Ich bin mir da sehr unsicher ...

    • Offizieller Beitrag

    Gerne. Aber bitte keine Endlosthreads in dieser Form erstellen, damit die erweiterte Forumssuche übersichtlich bleibt. Den "Nachtrag" habe ich abgekoppelt und in einen neuen Thread eingestellt: Tankgutschein des Arbeitgebers in Zusammenhang mit Fahrt-/Reisekosten