Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Ich arbeite in der ambulanten Betreuung psychisch erkrankter Erwachsener; mein aktueller Arbeitgeber schreibt mir vertraglich den Einsatz eines privaten PKW für dienstlich veranlasste Fahrten vor. Dies wird mit einer Pauschale von 0,20 EUR/km vergütet. Den Rest (0,10 EUR) hatte ich dann bei der Steuererklärung angegeben (Reisekosten: Einsatzwechseltätigkeit).
Nun musste ich mir im Jahr 2019 einen neuen PKW kaufen, da der alte den Geist aufgegeben hatte.
Der Anteil der beruflichen Nutzung liegt hier bei unter 90%, dennoch würde ich gerne versuchen, den Kaufpreis des Wagen (knapp 12.500 EUR) als Arbeitsmittel abzusetzen. Mir scheint aber, dass wirklich nur die 0,30 EUR/km - Pauschale greift, sehe ich das richtig? Kann ich hier wirklich keine weiteren Kosten geltend machen, obwohl ich laut Arbeitsgeber auf dieses Arbeitsmittel (mein Auto) angewiesen bin?