Beitragsrechnung bei ausgetretenem Mitglied wird erzeugt

  • Moin zusammen,

    ich arbeite mich gerade in die Traumsoftware MeinVerein ein. Ich gebe bei Kündigungen (teilweise erreichen die mich knapp ein Jahr vor Austrittsdatum) unter Ende der Mitgliedschaft das Austrittsdatum ein. Beim Beitragslauf wird allerdings auch bei Fälligkeit nach diesem Datum eine Rechnung erstellt.

    Beispiel:

    Austritt des Mitglieds 30.11.2019; Nächster Beitragslauf mit monatlicher Zahlweise: 1.12.2019

    Nach meinem Verständnis (und Aussagen von BUHL Mitarbeitern in diesem Forum) sollte nun keine Beitragsrechnung mehr erstellt werden können. Es wird aber eine Rechnung für den zeitraum 1.12.-31.12. erstellt. Wie kann das verhindert werden, ohne dass ich jedesmal vor Erstellung der Rechnungen alle Datensätze durchschauen muss, ob jemand bereits ausgetreten ist?

    Ein Programm was mir mehr arbeit macht als es nützt, nützt nix.

    Viele Grüße,

    K.Schuett

  • Du schreibst "mit monatlicher Zahlweise". Handelt es sich bei dem Beitragssatz (unter Beitrags- und Spendensätze) vielleicht um einen Jahresbeitrag?

    Wenn eure Beitragsordnung eine monatliche Kündigung mit sofortiger Beitragsfreiheit nach Wirksamkeit der Kündigung vorsieht, solltest du die Beiträge als Monatsbeitrag erheben. Dann greift das eingetragene Austrittsdatum auch.


    Grüße und willkommen im Forum


    P.S. hier über (empfundene oder reale) Mängel der Software zu schimpfen, nützt nichts.

    Hier treffen sich Nutzer und versuchen sich nach Möglichkeit zu helfen.

    Grüße

  • Moin,

    entschuldigt bitte die späte Rückmeldung zu dem Thema.

    Eingestellt ist ein Monatsbeitrag, der monatlich bzw. quartalsweise eingezogen wird. Eine Kündigung ist monatlich möglich.

    Beste Grüße,

    K.Schuett

  • Danke für die Erläuterungen.

    Bitte beschreibe noch etwas konkreter, in welchen Fällen die Rechnungen noch erstellt werden, obwohl ein Austrittsdatum vor dem Fälligkeitstermin eingetragen ist.

    Es gibt bei euch zwei unterschiedliche Zahlungszeiträume, wie du schreibst. Da kann es ja vorkommen, dass jemand innerhalb des Quartals ausscheidet (Beispiel: Austritt 28. Februar, Zahlung quartalsweise. Dann gibt es ja noch eine Rechnung für das erste Quartal, wenn auch nur über zwei Monate).


    Noch ein Hinweis: es muss das "Ende der Mitgliedschaft" eingetragen sein, das wird manchmal verwechselt mit "Aktive Mitgliedschaft bis:"

  • Ich muss mich anschliessen. Das ist sehr nervig. Wir nutzen MV schon etliche Jahre und der Fehler besteht von Anfang an.

    Mittlerweile setze ich am Jahresanfang ausgeschiedene Mitglieder auf "Kein Beitrag" und archiviere sie.

    Ich vergesse immer wieder das zu reklamieren. Nach dem Beitragslauf ist es erledigt (jährlicher Einzug) und vor dem nächsten habe ich es vergessen.

    Eigentlich kann man erwarten, dass das Programm Mitglieder mit Ausscheidungsdatum < Datum Beitragslauf nicht mehr berücksichtigt.

  • Ich kenne es so, dass ehemalige Mitglieder nach Ablauf ihrer Mitgliedschaft nicht mehr bei der Rechnungserstellung über "Fällige Beiträge ..." berücksichtigt werden.

    Einzige Voraussetzung ist, dass unter "Ende der Mitgliedschaft" ein Datum eingetragen ist, dass vor dem nächsten Fälligkeitsdatum liegt.

    Mehr ist nicht erfordrlich.

    Archivieren wirkt sich da überhaupt nicht aus,

  • Das hätte ich auch selbstverständlich erwartet, dass das Ende der Mitgliedschaft eine erneute Beitragszahlung unterdrückt. Das ist aber leider nicht so.

    Unsere Dame im Büro ist da sehr pingelig. Es wird immer das Ende der Mitgliedschaft eingetragen und zusätzlich bei aktivem Ende der Kündigungstermin.

    Es werden zu jedem Mitglied, bei dem ein Beitrag eingetragen ist Einzüge erstellt.

    Aus diesem Grunde verfahre ich wie oben beschrieben.

    Das archivieren ist dabei in der Tat unwesentlich, erleichtert mir aber den Abgleich bei den erstellten Einzügen.