Gutachter-Kosten bei eventueller Immobilienerwerb zwecks Vermietung

  • Hallo,


    ich habe 2019 zwei Immobilien zwecks Erwerb und spätere Vermietung mit einem Gutachter besichtigt. Für diese Tätigkeit habe ich jeweils eine Rechnung bekommen. Jedoch kam es bei keinem der beiden Immobilien zu einem Kauf.

    Kann ich diese Kosten in meiner Steuererklärung geltend machen?

    Sollte dies der Fall sein, wäre meine nächste Frage wo diese Kosten in der WISO Software einzutragen wären.


    Ich dank Ihnen in Voraus für Ihre Hilfe.


    Grüß

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für deine Antwort. Ich habe mich durch die Beiträge durchgearbeitet und nun die Daten entsprechend in der Software wie folgt eingetragen:




    Außerdem habe ich, wie von Ihnen empfohlen, einen Begleitschreiben aufgesetzt und den Sachverhalt zu erklären.


    Da ich nicht falsch machen möchte, wäre ich Ihnen dankbar wenn Sie sich meine Angaben kurz anschauen würden und mir Ihre Kritik mitteilen würden.


    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe

  • Hallo nochmal,


    ich möchte den Thread nochmal kurz zum Leben erwecken da ich beim umsetzen der oben besprochenen Vorgehensweise auf eine mögliche Alternative gestoßen bin.

    ich habe heute versucht meine Steuererklärung elektronisch zu versenden und dabei das oben erwähnte Begleitschreiben auszudrucken. Leider gibt es keine Einstellung die das alleinige Drucken des Begleitschreibens erlaubt. Das Programm möchte 12 Seiten ausdrucken (zwar kann das Ausdrucken der Anlagen verhindert jedoch gibt es keine Möglichkeit die restlichen Formulare vom Druck auszuschließen). Natürlich könnte ich die Datei als .pdf speichern und dann nur das Begleitschreiben ausdrucken und alleine verschicken.

    Jedoch ist mir in diesem Zusammenhang die Funktion "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" aufgefallen.

    Könnte ich theoretische die Information, die ich im Begleitschreiben reinbringen wollte wie folgt (siehe screenshot) dort erläutern? Sollte dies möglich sein wäre es natürlich eine wesentliche Arbeitserleichterung.

    Als Anlage zum Begleitschreiben wollte ich, wie oben erwähnt Kopien der Rechnungen (Gutachter) beifügen. Für wie Notwendig halten Sie dieses Vorgehen, da ich mit der Funktion "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" keine Anlagen mitschicken kann.


    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe.


    Gruß


    • Offizieller Beitrag

    Könnte ich theoretische die Information, die ich im Begleitschreiben reinbringen wollte wie folgt (siehe screenshot) dort erläutern? Sollte dies möglich sein wäre es natürlich eine wesentliche Arbeitserleichterung.

    Das könnte man, macht in Deinem Fall aber m.E. keinen Sinn.


    Als Anlage zum Begleitschreiben wollte ich, wie oben erwähnt Kopien der Rechnungen (Gutachter) beifügen. Für wie Notwendig halten Sie dieses Vorgehen, da ich mit der Funktion "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" keine Anlagen mitschicken kann.

    Ich bin mir zu 100% sicher, dass das FA bei vorweggenommenen Werbungskosten nicht auf die Belege verzichten wird.


    Natürlich könnte ich die Datei als .pdf speichern ...

    Was man sowieso immer machen sollte.

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde deinen Rat befolgen und ein Begleitschreiben inklusive Rechnungen per Post ans FA schicken.

    Mich wundert nur, dass das Programm nicht erlaubt das Begleitschreiben alleine zu drucken (siehe screenshot, das Häkchen kann man nicht entfernen).

    Hat es eventuell einen Grund? Reicht es dem FA nicht das Begleitschreiben alleine per Post zu erhalten und erwartet das man die Restlichen Unterlagen ebenfalls nochmal per Post versendet?



    • Offizieller Beitrag

    Kann ich jetzt mangels Fall so nicht nachstellen. Du kannst die ELSTER Dokumente nicht mit nochmaligem Klick in das Kästchen abwählen?

  • Nein leider nicht.

    Es könnte sich um einen Programmfehler handeln. Schaut man sich das Bild genau an sieht man, dass die unteren 3 Kästchen gleich hell sind (im vergleich zum ersten Kasten "Begleitschreiben") was auf die Möglichkeit diese abzuwählen hindeutet. Diese Aufteilung macht Sinn, da das Begleitschreiben logischerweise gedruckt werden MUSS. Andererseits macht die fehlende Möglichkeit "ELSTER Dokumente" abzuwählen weniger Sinn.

    Reicht Ihrer Meinung nach alleine das verschicken des Begleitschreibens ans Finanzamt aus oder sollten die ELSTER Dokumente auch mitgeschickt werden?

    Ich sehe keinen Grund dafür da diese ja schon elektronisch übermittelt werden.


  • Den zertifizierten ELSTER-Versand (Siehe screenshot)

    Reicht Ihrer Meinung nach alleine das verschicken des Begleitschreibens ans Finanzamt aus oder sollten die ELSTER Dokumente auch mitgeschickt werden?



    • Offizieller Beitrag

    "ELSTER Dokumente" ist doch Dein Sendebericht und Deine Kopie der dem FA übermittelten Daten. Du musst dann auch einmal lesen, was in den Dokumenten drin steht.


    Also das Begleitschreiben mit Begründung, Aufstellung der Kosten sowie Belege an das FA schicken. Wenn mehr gewünscht wird, wird man sich bestimmt melden.

  • "ELSTER Dokumente" ist doch Dein Sendebericht und Deine Kopie der dem FA übermittelten Daten. Du musst dann auch einmal lesen, was in den Dokumenten drin steht.

    Ich habe mir die Dokumenten durchgelesen gelesen und wusste was drin stand und oben erwähnt, dass es für mich keinen Sinn macht und nach Ihrer Meinung gefragt.


    Andererseits macht die fehlende Möglichkeit "ELSTER Dokumente" abzuwählen weniger Sinn.

    Reicht Ihrer Meinung nach alleine das verschicken des Begleitschreibens ans Finanzamt aus oder sollten die ELSTER Dokumente auch mitgeschickt werden?

    Ich sehe keinen Grund dafür da diese ja schon elektronisch übermittelt werden.


    Also handelt es sich um einen Programmfehler der den alleinigen Druck des Begleitschreibens verhindert?

    • Offizieller Beitrag

    Also handelt es sich um einen Programmfehler der den alleinigen Druck des Begleitschreibens verhindert?

    Nein, das ist mit Sicherheit gewollt. Schließlich sollst Du Dir die Sendungsnachweise abspeichern, damit Du diese zur weiteren Verwendung zur Verfügung hast und sie Dir auch nach eventueller Deinstallation Deiner Softwareversion des Jahres noch zur Verfügung stehen.

  • Hi,


    ich nochmal berichten wie es in meinem Fall ausgegangen ist:


    leider wurden die Kosten für den Gutachter nicht anerkannt mit folgender Begründung:


    Beratungskosten zwecks Erwerb einer Immobilie für Vermietung konnten nicht als vorweggenommene Werbungskosten bei V+V Berücksichtigt werden.


    Mehr stand da leider nicht.

    Ich überlege Einspruch einzulegen, habe aber leider nicht wirklich eine Idee was wiederum meine Begründung FÜR eine Berücksichtigung der Kosten lauten sollte.

    Ist ein Einspruch in dem Fall sinnvoll? Wenn ja, welche Begründung sollte ich aufführen um die höchste Chance zu haben, das er angenommen wird.


    Vielen Dank im Voraus


    Viele Grüße