Hallo Team, ich habe da immernoch eine Frage. Mein Mann, Berufskraftfahrer hat vom AG steuerfreie Spesen erhalten die auch in der Jahreslohnabrechnung (20)vermerkt sind. Er hat ein detailliertes Fahrten Tagebuch mit den Arbeitszeiten, usw. Nun verlangt das FA aber auch noch eine AG Bescheinigung über die Arbeitszeiten. Der Arbeitgeber schließt jedoch seine Spedition Dez. 19 und ihm fehlt das Personal durch Feiertage, Resturlaub usw und es wird schwierig noch etwas vom AG zu bekommen. Aber mein Mann kann doch auch alles belegen. Falls wir die AG B. nicht bekommen, sollen die steuerfreien Spesen besteuert werden...
Arbeitgeberbescheinigung für das FA gefordert
- Tennant
- Unerledigt
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Nun verlangt das FA aber auch noch eine AG Bescheinigung über die Arbeitszeiten.
Das ist so üblich.
Er hat ein detailliertes Fahrten Tagebuch mit den Arbeitszeiten, usw.
Das dient doch nur zur Abrechnung mit dem AG bzw. als Nachweis für diesen. Das muss dann der AG dem FA bescheinigen.
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mein Tipp: sprechen Sie mit dem Sachbearbeiter und schildern das Problem! Sollte er nicht einlenken: Einspruch einlegen nach Ablehnung...
Lia
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mein Tipp: sprechen Sie mit dem Sachbearbeiter und schildern das Problem!
Scheint ja schon passiert zu sein:
Er hat ein detailliertes Fahrten Tagebuch mit den Arbeitszeiten, usw. Nun verlangt das FA aber auch noch eine AG Bescheinigung über die Arbeitszeiten.
Aber (nochmaliger) Versuch macht klug. Vielleicht hat man auch aneinander vorbeigeredet. Vielleicht ausnahmsweise mit allen Belegen auch einmal persönlich vorsprechen.
Sollte er nicht einlenken: Einspruch einlegen nach Ablehnung...
Was sonst? Aber zu dem Zeitpunkt wären die Fronten dann schon verhärtet.
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Scheint ja schon passiert zu sein:
Da wäre ich mir nicht sicher.
Aber (nochmaliger) Versuch macht klug.
Das würde ich auch empfehlen.
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Also vielen Dank schon mal für Ihre Antworten. Das Problem ist ja ,das der Ex Arbeitgeber seine Filiale zum Jahresende geschlossen hat.Die Arbeitzeiten liegen dem Lohnbüro nicht in detaillierter, digitaler Form vor. Der Peronalaufwand wäre zu hoch und aus Effizienzgründen könnte nicht mehr die detailliete Bescheinigung der Arbeitszeiten bearbeitet werden.Man gab mir deshalb beim Lohnbüro nur eine Bestätigung,das er dort vom 01.01.-31.01.18 gearbeitet hat und ......... Euro steuerfreie Spesen erhalten hat. Diese stimmen auch mit den eigenen Aufzeichnungen überein. Ein Einsruch hat noch nicht stattgefunden. Es gab erst nur eine Fristverlängerung,wegen den Feiertagen.Wahrscheinlich kann es auch sein daß es irgentwo ein Mißverständnis gibt. Trotzdem ist es z.Zt schwierig die detaillieten Arbeitszeiten von dem Ex Arbeitgeber durch Geschäftsaufgabe zu bekommen.
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abgeben!! Es geht doch um 2018!
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Effizienzgründen
Das ist nun wirklich keine Begründung und würde ich lieber nicht erwähnen.
Trotzdem ist es z.Zt schwierig die detaillieten Arbeitszeiten von dem Ex Arbeitgeber durch Geschäftsaufgabe zu bekommen.
Grundsätzlich hat der Bearbeiter das Recht dazu.
Ein Einsruch hat noch nicht stattgefunden. Es gab erst nur eine Fristverlängerung,wegen den Feiertagen.Wahrscheinlich kann es auch sein daß es irgentwo ein Mißverständnis gibt.
Also eine Voraberörterung durch das FA. Also hingehen und freundlich die vorliegenden Nachweise erläutern mit der Bitte um Ausnahmsweise Anerkennung.
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abgeben!! Es geht doch um 2018!
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Vielen Dank an alle.Ja,malsehen
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Den Thread hier dann netter Weise insoweit auf dem Laufenden halten.