Notebook richtig absetzen als Freelancer

  • Hallo zusammen,


    hier mal wieder ein Klassiker. Aus der Suchfunktion habe ich bislang leider keinen passenden Beitrag für meinen Fall gefunden.

    Ich möchte mein neues Notebook in EÜR+Kasse richtig absetzen. Dafür erstelle ich ein neues Anlagevermögen über 3 Jahre mit Neuanschaffung in 2019 unter Konto 410 (Geschäftsausstattung).

    Leider wird mir die Umsatzsteuer, sowie die für 2019 anrechenbare Monate nicht von meinem Gewinn abgezogen.

    1. Frage: Muss ich das Notebook nochmal als "normale" Buchung erfassen oder liegt der Fehler woanders?

    2. Frage: Außerdem verstehe ich noch nicht, wie ich das Thema Sonderabschreibung 20% in den ersten zwei Jahren richtig in die Buchung mit aufnehme.


    Danke euch allen für die Hilfe

  • Natürlich gibst du eine "normale" Buchung ein - wenn du dann das Anlagenkonto 410 wählst, wirst du automatisch in die Anlagenverwaltung geführt. Gleichzeitig ist bei der Buchung dann die Vorsteuer ausweisbar und wird damit richtig gebucht.


    Die Sonderabschreibung ist in der Anlagenverwaltung am Jahresende zu wählen - vorausgesetzt, die Voraussetzungen hierfür liegen vor.

    • Offizieller Beitrag

    Fällt ein Notebook nicht, je nach Preis, unter die geringwertigen Wirtschaftsgüter und ist damit sofort abschreibbar?

    Darum geht es dem Fragesteller doch gar nicht. Er hatte eine konkrete Frage zu einer bestimmten Vorgehensweise.