Erfassung von Zählern usw.

  • Hallo,


    ich habe vor kurzem ein Zweifamilienhaus erworben. Die Infrastruktur was Zähler usw. angeht ist leider etwas unübersichtlich / ungünstig, daher hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Aufgrund der kosten für einen Umbau und weil dies nur der besseren Übersicht dienen würde, möchte ich dies zumindest vorerst nicht ändern.

    Anbei mein Versuch ein Schema zu erstellen, welches die Verteilung erklären soll.

    Ich würde dies auch gerne entsprechend in WISO Vermieter abbilden, damit ich damit meine Nebenkostenabrechnungen erstellen kann.

    Nochmal kurz etwas Text dazu:

    Hauptzähler:

    1. Gas

    2. Strom EG

    3. Strom OG

    4. Frischwasser


    5. Allgemeinstrom via separater Zähler, der an den Stromzähler des EG mit angeschlossen ist (Die kWh werden von dem Zähler "Strom EG" abgezogen bzw. derzeit entsprechend Tarif berechnet und durch beide Wohnungen geteilt)


    6. Frisch/Kaltwasseruhren für OG. Hier gibt es mehrere, an allen Zuleitungen für das OG. Das EG wird über die Hauptwasseruhr berechnet, abzüglich der m³ der OG Zähler


    7. Wärmemengenzähler separat für das EG und OG, für die Heizung (Nutzung der Gasheizung)


    8. Wärmemengenzähler für Warmwasser gesamt (Anteilig auf beide Wohnungen)


    9. Warmwasser gesamt (m³, auch für EG, abzüglich Warmwasserzähler OG)


    10. Warmwasser OG (basierend auf Warmwasserzähler gesamt)




    Da ich es aktuell leider nicht ändern kann, möchte ich das beste daraus machen. In Excel usw. lässt sich das ja auch entsprechend abbilden und berechnen, ist halt nur sehr individuell.

    Kann man das irgendwie ordentlich in WISO Vermieter abbilden?

  • 5. Allgemeinstrom via separater Zähler, der an den Stromzähler des EG mit angeschlossen ist (Die kWh werden von dem Zähler "Strom EG" abgezogen bzw. derzeit entsprechend Tarif berechnet und durch beide Wohnungen geteilt)

    Ich gehe davon aus, dass der Betriebsstrom der Heizung ebenfalls über den Allgemeinzähler läuft? Dadurch kannst du den Strom für die Heizung nicht laut Verbrauch berechnen. Dafür sieht der Gesetzgeber vor, dass du von den reinen Gaskosten 3% als Betriebsstrom Heizung berechnest, diese dann bei den Allgemeinstom = Beleuchtungsstrom abziehst.

    Da Wohnungsstrom usw. nicht in die Nebenkostenabrechnung gehören, bitte nur die Stromkosten (!) keine Zähler unter dem entsprechenden Konto einbuchst. Der Betriebnsstroim Heizung gehört in die Heizkosten, diese werden nicht nach Wohnfläche sondern nach Verbrauch über die WMZ verteilt.


    Bei dem Wasserverbrauch, da fehlen dir ja entsprechende Wasserzähler für das EG, darf nur nach der Betriebskostenverodnung abgerechnet werden, wenn du auch in einer Wohnung Zähler hast.

    Sollte kein Hinwies im Mietvertrag stehen, muss nach Wohnfläche abgerechnet werden. Sollte im Mietvetrag stehen, dass nach Personen abgerechnet werden soll, dann darf man diesen Umlageschlüssel nehmen.

    Bitte bedenke, dass der "amtliche" Verbrauch laut Hauptwasseruhr aus physikalischen Gründen nicht die Summe der Wohnungswasserzähler bedeutet. Und da ab einem fehlenden Wasserzähler nicht danach abgerechnet werden darf, musst du über die Wohnfläche abrechnen. Hier wäre aber erst ein Blick in den Mietvertrag wichtig, was dor steht.

    8. Wärmemengenzähler für Warmwasser gesamt (Anteilig auf beide Wohnungen)

    Das geht nicht, du kannst nicht auf beide Parteien aufteilen. EIn WMZ für Warmwasser gibt ja nur den Energiebedarf für das Warmwasser an, da dies über die Heizkostenabrechnung abgerechnet wirst, kannst du gar keine eigene Einstellung wählen. Ich verwende zwar den Hausverwalter, aber das spielt hier keine Rolle.

    Es gibt, da du den Warmweasseranteil - soweit ich deine Info lese - nicht pro Mietwohnung ermitteln, dann kommt die nächste möglich Heizkostenformel zur Anwendung, die musst du einstellen.

    Oder lautr Punkt 9. hast du zwei Warmwasserzähler? Denn dann wird der Energieanteil auf den Verbrtauch intern der Heizkostenabrechnung verteilt.


    6. Frisch/Kaltwasseruhren für OG. Hier gibt es mehrere, an allen Zuleitungen für das OG. Das EG wird über die Hauptwasseruhr berechnet, abzüglich der m³ der OG Zähler

    Hier hatte ich bereits eine Info gegeben, will aber noch eine erwähnen, damit das verständlicher ist:

    - Ein Hauptwasserzähler beginnt in der Regel ab ca. 7 Liter pro Stunde zu zählen, ein Wohnungswasserzähler, wenn er waagrecht eingebaut ist, bei ca. 12 L/h und einer der senkrecht eingebaut ist bei ca. 20 L/h. Damit können die Wohnungswasserzähler in der Summe bis zu 20% unter der Summe des Hauptwassers liegen, so sieht es das Gesetz vor.


    Hoffe du kommst damit klar?

  • Ich gehe davon aus, dass der Betriebsstrom der Heizung ebenfalls über den Allgemeinzähler läuft?

    Das müsste ich prüfen.

    Da Wohnungsstrom usw. nicht in die Nebenkostenabrechnung gehören, bitte nur die Stromkosten (!) keine Zähler unter dem entsprechenden Konto einbuchst.

    Also die Kosten, die für den Allgemeinstrom angefallen sind (außer ggf. für die Heizung)?


    Bei dem Wasserverbrauch, da fehlen dir ja entsprechende Wasserzähler für das EG, darf nur nach der Betriebskostenverodnung abgerechnet werden, wenn du auch in einer Wohnung Zähler hast.

    Sollte kein Hinwies im Mietvertrag stehen, muss nach Wohnfläche abgerechnet werden. Sollte im Mietvetrag stehen, dass nach Personen abgerechnet werden soll, dann darf man diesen Umlageschlüssel nehmen.

    Bitte bedenke, dass der "amtliche" Verbrauch laut Hauptwasseruhr aus physikalischen Gründen nicht die Summe der Wohnungswasserzähler bedeutet. Und da ab einem fehlenden Wasserzähler nicht danach abgerechnet werden darf, musst du über die Wohnfläche abrechnen. Hier wäre aber erst ein Blick in den Mietvertrag wichtig, was dor steht.

    Ich konnte dazu nichts im Mietvertrag finden.

    Oder lautr Punkt 9. hast du zwei Warmwasserzähler? Denn dann wird der Energieanteil auf den Verbrtauch intern der Heizkostenabrechnung verteilt.

    Korrekt. Einen für Warmwasser gesamt (EG + OG) und einen nur für das OG. Der Verbrauch vom EG wurde entsprechend von dem Haupt-Warmwasserzähler (abzüglich OG) berechnet.

  • Also die Kosten, die für den Allgemeinstrom angefallen sind (außer ggf. für die Heizung)?

    Der Allgemeinstrom, der der für die Beleuchtung des Hauses erforderlich ist, wird als Allgemeinstrom eingebucht. Der Betriebsstrom der Heizung, der ja vermutlich auch über diesen Allgemeinstromzähler läuft, musst du rausrechnen, wie bereits angedeutet mit 3% der Gaskosten, diesen Betrag dann vom Allgemeinstrom abziehen.



    Korrekt. Einen für Warmwasser gesamt (EG + OG) und einen nur für das OG. Der Verbrauch vom EG wurde entsprechend von dem Haupt-Warmwasserzähler (abzüglich OG) berechnet.

    In diesen Fall musst du den Gesamtwasserzähler der einen Wohnung als Allgemeinzähler deklarieren, den Umlageschlüssel 1 als Warmwasser udn den 2. Umlageschlüssel mit Gesamtwasser (also der Leitung nach dem Hauptwasserzähler). Dann musst du den für das OG ebenfalls mit dem Umlageschlüssel Warmwasser versehen und den 2. Umlageschlüssel mit Warmwasser UG oder EG, jenachdem wie du es angelegt hast.


    Dann wird das Gesamtwarmweasser berechnet und den Verbrauch vom OG sowieso, nur wird er mit dem Zähler EG verknüpft.