mehr Steuererstattung ohne gestellten Freistellungsauftrag?

  • Hallo,


    Frage:

    Kann es sein, dass man mehr Steuern wiederbekommt, wenn man keinen Freistellungsauftrag stellt und sich das Geld (Kap, Soli, Kist) über die Steuer wiederholt?


    Annahme: Zinsertrag 500 EUR (im Rahmen des Sparerpauschbetrages, darüber fällt ja eh Abgeltungssteuer an)


    Beispiel: mit Freistellungsauftrag über 500 EUR: Erstattung über 858,58 EUR


    Jetzt nehme ich an, ich habe 500 EUR Zinseinnahmen ohne gestellten FA (0,00)

    Macht (fikiv) Kap 122,25 EUR, Kist: 11,00 EUR und Soli: 6,72 EUR -> 139,97 EUR


    WISO errechnet mir aber eine Erstattung von 1003,88 EUR


    D.h. ich bekomme (1003,88-858,58) 145,30 EUR mehr wieder als ohne FA.

    Abzgl. der Steuern habe ich einen "Ertrag" von 5,33 EUR (145,3-139,97)


    Kann das passen?

    Es liegt wohl daran, dass sich ohne FA die gezahlte Kirchenkirchensteuer erhöht und damit das zu versteuernde Einkommen sinkt.


    Ich finde das komisch............müsste doch eigentlich ein "rechte Tasche-linke Tasche" sein.


    Gruß und für Kommentare offen.

    Paul

    • Offizieller Beitrag

    Annahme: Zinsertrag 500 EUR (im Rahmen des Sparerpauschbetrages, darüber fällt ja eh Abgeltungssteuer an)

    Kann das passen?

    Nein; ein Euro ist ein Euro. Und bei zutreffenden Eintragungen ergibt sich in der Summe dasselbe Ergebnis.


    Ich finde das komisch............müsste doch eigentlich ein "rechte Tasche-linke Tasche" sein.

    Was es bei zutreffenden Programmeintragungen auch ist.

  • Hallo,


    was sind denn die zutreffenden Programmeintragungen, wenn ich innerhalb des FAs bleibe?

    Kap, Soli, Kist kann ich mir ja theoretisch auch ausdenken, ich muss es ja 1:1 wiederbekommen...............


    Es liegt definitv daran, dass WISO ohne FA die gezahlte Kirchenkirchensteuer erhöht und damit das zu versteuernde Einkommen sinkt.


    Ob das korrekt ist, weiß ich nicht.........

    • Offizieller Beitrag

    was sind denn die zutreffenden Programmeintragungen, wenn ich innerhalb des FAs bleibe?

    Das kommt auf Deine/Eure persönlichen Besteuerungsgrundlagen an und kann m.E. ohne deren Kenntnis von niemandem testweise nachgestellt werden.