Frage zu Fahrtkosten zur Zweitausbildungsstätte

  • Hi,

    ich habe in WISO unter sonstige Betriebsausgaben unter Fortbildungskosten, die Fahrtkosten zur Uni angegeben (Zweitstudium).

    Schließlich steht da auch in der Hilfe: Fahrtkosten mit dem eigenen Fahrzeug zur Veranstaltung.

    Soweit so gut.


    Nun sehe ich aber in meinen Bescheiddaten, dass im Finanzamtdruck die Zeile 41, wo diese Kosten nun auftauchen "Fortbildungskosten (Ohne Reisekosten)" betitelt ist.

    Das ist jetzt aber sehr widersprüchlich. Wieso sagt mir WISO die Fahrtkosten sollen da mitrein doch im Finanzamtbogen wird es explizit ausgeklammert.


    Muss ich das nun ändern lassen und zu Fahrtkosten schreiben oder ist das nicht "so wichtig" wo genau es steht.


    Danke für die Auskunft!

    • Offizieller Beitrag

    WISO unter sonstige Betriebsausgaben unter Fortbildungskosten, die Fahrtkosten zur Uni angegeben (Zweitstudium).

    ?(


    Nun sehe ich aber in meinen Bescheiddaten, dass im Finanzamtdruck die Zeile 41, wo diese Kosten nun auftauchen "Fortbildungskosten (Ohne Reisekosten)" betitelt ist.

    ?(


    Muss ich das nun ändern lassen und zu Fahrtkosten schreiben oder ist das nicht "so wichtig" wo genau es steht.

    Vielleicht solltest Du den Sachverhalt einmal etwas näher beschreiben und ggf. auch bereinigte Screens anhängen. Ich zumindest weiß nicht, was Du warum wo eingetragen hast und was dabei herausgekommen ist.

  • ok, nochmal ausführlicher:

    Thema: EÜR - Einkünfte aus Gewerbe

    Stichwort: Ausgaben für Fahrtkosten vom Wohnsitz zur Universität bei Zweitstudium neben Selbstständigkeit.

    In der Oberfläche von WISO Steuersparbuch 2019 unter Betriebsausgaben - Sonstige Betriebsausgaben - Fortbildungen. Hier steht geschrieben: auch für Fahrtkosten zu Lehrveranstaltungen. Der Wert hier eingetragen symbolisiert durch ein Fragezeichen im Screenshot wird im Mantelbogen des Finanzamtes unter "sonstige unbeschränkte abziehbare Betriebsausgaben" - Fortbildungskosten (OHNE REISEKOSTEN) übernommen, ebenfalls durch ein Fragezeichen im Screenshot markiert.


    So in WISO steht also, dass hier Unibezogene Fahrtkosten mit reingehören, im Mantelbogen/Bescheiddaten steht "ohne Reisekosten" bei diesem Feld. Daher meine Verwirrung, ob ich etwas falsch gemacht habe.

    • Offizieller Beitrag

    Hat das Zweitstudium denn überhaupt etwas mit der Selbständigkeit zu tun?


    Im Übrigen gibt es neben Fortbildungskosten ja auch andere Reisekosten aufgrund von Auswärtstätigkeiten.

  • Es hat nichts mit der Selbstständigkeit zu tun, ist daher schon eine Auswärtstätigkeit, richtig? Hätte ich das also woanders eintragen müssen? Oder ist das generell am Ende nicht so wichtig wenn es mal zu einer Prüfung kommt, wenn unter "sonstige Betriebsausgaben" bei den Unterpunkten etwas vertauscht wurde? Ich weiß nicht wie viel Spielraum hier hat, gibt es nur einen richtigen Weg zur richtigen Steuererklärung?

    • Offizieller Beitrag

    Es hat nichts mit der Selbstständigkeit zu tun, ist daher schon eine Auswärtstätigkeit, richtig?

    Nein, falsch. Wenn es nichts mit einer selbständigen Tätigkeit zu tun hat, dann hat es auch rein gar nicht in der entsprechenden EÜR zu tun. Es sind entweder Kosten in Zusammenhang mit einer (beabsichtigten) Tätigkeit oder man muss es in die (beschränkt) abziehbaren Sonderausgaben nach § 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG packen.


    Du solltest vielleicht etwas intensiver die erweiterte Forumssuche oder auch die Programmhilfe/-suche nutzen und diesbezüglich nachlesen.

  • Danke.

    Meine Ursprungsfrage und Grund für diesen Thread bleibt aber bestehen. Unabhängig von meinem Fall, möchte ich gerne den Widerspruch aufklären, auch für diejenigen nach mir mit dem selben Problem:

    "In der Oberfläche von WISO Steuersparbuch 2019 unter Betriebsausgaben - Sonstige Betriebsausgaben - Fortbildungen. Hier steht geschrieben: auch für Fahrtkosten zu Lehrveranstaltungen. Der Wert hier eingetragen wird im Mantelbogen des Finanzamtes unter "sonstige unbeschränkte abziehbare Betriebsausgaben" - Fortbildungskosten (OHNE REISEKOSTEN) übernommen,.


    Sind in diesem Feld nun Reisekosten zur Uni inkludierbar oder nicht? Wenn nicht, dann wären die Hinweise in WISO für dieses Feld schlicht falsch.

    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Ursprungsfrage und Grund für diesen Thread bleibt aber bestehen.

    Und Du hast nach wie vor denselben Denkfehler, denn


    Es hat nichts mit der Selbstständigkeit zu tun, ist daher schon eine Auswärtstätigkeit, richtig?

    Nein, falsch. Wenn es nichts mit einer selbständigen Tätigkeit zu tun hat, dann hat es auch rein gar nicht in der entsprechenden EÜR zu tun. Es sind entweder Kosten in Zusammenhang mit einer (beabsichtigten) Tätigkeit oder man muss es in die (beschränkt) abziehbaren Sonderausgaben nach § 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG packen.


    Du solltest vielleicht etwas intensiver die erweiterte Forumssuche oder auch die Programmhilfe/-suche nutzen und diesbezüglich nachlesen.


    Meine Ursprungsfrage und Grund für diesen Thread bleibt aber bestehen. Unabhängig von meinem Fall, möchte ich gerne den Widerspruch aufklären, auch für diejenigen nach mir mit dem selben Problem:

    "In der Oberfläche von WISO Steuersparbuch 2019 unter Betriebsausgaben - Sonstige Betriebsausgaben - Fortbildungen. Hier steht geschrieben: auch für Fahrtkosten zu Lehrveranstaltungen. Der Wert hier eingetragen wird im Mantelbogen des Finanzamtes unter "sonstige unbeschränkte abziehbare Betriebsausgaben" - Fortbildungskosten (OHNE REISEKOSTEN) übernommen,.

    Ja ist doch genau richtig. Die nahezu ausschließlich beruflich/unternehmerisch veranlassten Fortbildungen sind an dieser Stelle einzutragen und werden entsprechend in die EÜR als Betriebsausgaben übernommen.


    Sind in diesem Feld nun Reisekosten zur Uni inkludierbar oder nicht?

    s.o. -> nein, nicht nahezu ausschließlich betrieblich/unternehmerisch veranlasste Kosten sind dort nicht ansetzbar


    Wenn nicht, dann wären die Hinweise in WISO für dieses Feld schlicht falsch.

    s.o. -> Das Programm macht alles richtig, Du verstehst nur weiterhin leider nicht.


    Nochmals:


    Es sind entweder Kosten in Zusammenhang mit einer (beabsichtigten) Tätigkeit oder man muss es in die (beschränkt) abziehbaren Sonderausgaben nach § 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG packen.

    Entscheidung ist, welchem Zweck (ggf. Einkunftserzielungsabsicht) die Aufwendungen dienen.

  • sorry, aber ich denke, du verstehst nicht, ich schrieb "Unabhängig von meinem Fall". Wir reden jetzt nicht mehr von meinem Fall, ich meinte generell.

    Seien die Kosten im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Tätigkeit.

    FORTBILDUNGSKOSTEN. Kosten die genau in diesen Feld gehören. Der Weg zur Uni-> Reisekosten.

    Bei Wiso steht: Hier bitte miteintragen und aufm Finanzamtbogen steht hier nicht miteintragen.

    Der Widerspruch bleibt doch bestehen.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte keine Endlosthreads, wenn dann doch wohl die eigentliche Fragestellung erledigt ist.


    Der Widerspruch bleibt doch bestehen.

    Es gibt keinen Widerspruch:

    Ja ist doch genau richtig. Die nahezu ausschließlich beruflich/unternehmerisch veranlassten Fortbildungen sind an dieser Stelle einzutragen und werden entsprechend in die EÜR als Betriebsausgaben übernommen.


    Das Programm selber kennt doch den Sachverhalt nicht und kann nur auf Deine Eingaben reagieren.


    Ansonsten weiß ich nicht, um was es Dir geht. Ohne bereinigte Screens könnte man das Thema dann schließen.

  • Die Fragestellung ist überhaupt nicht erledigt. Wenn hier jemand nach mir mit dem selben Problem kommt, wird er keine Antwort finden.

    WISO muss den Sachverhalt auch nicht kennen. Ich möchte im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Geschäftstätigkeit die Fortbildungskosten eintragen. Ganz simpel.

    Da ist ein Feld in WISO wo schwarz auf weiß steht, dass hier Fortbildungskosten, darunter auch Reisekosten der Fortbildung gehören, und das wird am Ende ausgespuckt in ein Feld bei dem explizit steht OHNE REISEKOSTEN. Und das passt nicht. Ganz simpel. Das ist keine Auslegungssache oder Glaubensfrage.


    Bereinigte Screens sind sehr wohl dabei, siehe mein zweiter Beitrag.

    Das wäre kein Endlosthread, wenn du hier nicht am Thema vorbei spammen würdest. So wird sich das keiner mehr durchlesen und es wird keine echte Antwort geben von jemand der das eigentliche Problem versteht.

    • Offizieller Beitrag

    Das wäre kein Endlosthread, wenn du hier nicht am Thema vorbei spammen würdest.

    Ein bisschen freundlicherer Ton wäre hier wohl angemessen.


    WISO muss den Sachverhalt auch nicht kennen. Ich möchte im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Geschäftstätigkeit die Fortbildungskosten eintragen. Ganz simpel.

    Da habe ich mehrfach nach gefragt und ein Zusammenhang mit einer, auch ggf. beabsichtigten, selbständigen Tätigkeit wurde von Dir sogar ausdrücklich verneint.

    Es hat nichts mit der Selbstständigkeit zu tun, ist daher schon eine Auswärtstätigkeit, richtig?

    Nein, falsch. Wenn es nichts mit einer selbständigen Tätigkeit zu tun hat, dann hat es auch rein gar nicht in der entsprechenden EÜR zu tun. Es sind entweder Kosten in Zusammenhang mit einer (beabsichtigten) Tätigkeit oder man muss es in die (beschränkt) abziehbaren Sonderausgaben nach § 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG packen.


    Da ist ein Feld in WISO wo schwarz auf weiß steht, dass hier Fortbildungskosten, darunter auch Reisekosten der Fortbildung gehören, und das wird am Ende ausgespuckt in ein Feld bei dem explizit steht OHNE REISEKOSTEN. Und das passt nicht. Ganz simpel. Das ist keine Auslegungssache oder Glaubensfrage.

    Dann würde ich einfach einmal die Zeilen 50 und 51 der offiziellen Anlage EÜR schauen und die entsprechenden Zeilenbezeichnungen dort mit der Programmbezeichnung vergleichen.


    Soviel zum Thema "spamen" bzw. unklare Sachverhaltschilderungen eines Fragestellers aufklären. Die Unterscheidung zwischen allen fortbildungsbedingten Kosten des Unternehmers und Reisekosten des Unternehmers in Zusammenhang mit seinen übrigen (regulären) Geschäftstätigkeiten ist erkennbar im Sinne des Gesetzgebers dargestellt.