Eine Frage zur Steuererklärung hätte ich noch:
Der Arbeitgeber vergibt ab einer bestimmten gefahrenen Kilometer-Anzahl einen Gutschein für die Tankstelle (nicht an Kraftstoff gebunden); gehe ich richtig in der Annahme, dass - solange der Gutschein-Wert im Monat unter 44 EUR liegt - dieser Wert nicht in den Reisekosten für berufliche Auswärtstätigkeiten erscheinen bzw. gegengerechnet werden muss? Ich bin mir da sehr unsicher ...