Sonstige Umzugskostenpauschale

  • Hallo,

    meine Frage lautet, welche Umzugskosten / Pauschalen ich für den nachfolgenden Umzug geltend machen darf.

    Situation davor
    - Meine Frau hat einen doppelten Haushalt am Arbeitsplatz in A
    - Gemeinsamer Haushalt am Ort des Lebensmittelpunktes besteht in B für uns beide

    Veränderung
    - Verbeamtete Frau wird auf Antrag in Landkreis B versetzt
    - Um den Arbeitsweg meiner Frau möglichst gering zu halten ziehen wir direkt in eine andere Wohnung, die näher an ihrem neuen Arbeitsplatz liegt. Der Arbeitsweg mit öffentlichen Nahverkehr wird somit ggü. dem bisherigen Hauptwohnsitz von 50-60 min auf etwa 15 min reduziert

    Zur steuerlichen Berücksichtigung
    - Wir werden die angefallenen Kosten für Transport, Markler, etc. ansetzen
    - Dürfen wir auch die Pauschale für sonstige Umzugskosten für uns beide (1622 €) ansetzen? Ich hatte da an verschiedenen Stellen gelesen, dass das nicht möglich ist, wenn ein doppelter Haushalt aufgelöst wird, aber wir reduzieren gleichzeitig den Arbeitsweg meiner Frau.

    Noch eine Detailfrage zur Pauschale
    - Meine Frau ist innerhalb von 5 Jahren berufsbedingt damals nach A gezogen, darf ich daher den Anteil meiner Frau für die sonstigen Umzugskosten um 50 % erhöhen, also 811 € + 811 € x 1,5 = 2027,50 €?

    • Offizieller Beitrag

    Das lässt sich doch alles über die schrittweise Eingabe der entsprechenden Daten in Deine Software, welche immer es auch sein mag, lösen. Eine Übungsaufgabe ist es ja hoffentlich nicht.


    Ansonsten:

    https://www.buhl.de/wiso-softw…ndigung+doppelte+haushalt

    https://www.buhl.de/wiso-softw…g+doppelte+haushalt+umzug

    https://www.buhl.de/wiso-softw…e+haushalt+umzug+pauschal

    Beeindigung der doppelten Haushaltführung - Pauschbeträge für Umzugsauslage nach § 10 BUKG

  • Danke für die Links zu den Suchen, hatte zwar schon gesucht, aber nicht unter genau den Begriffen. Die Beiträge und die Eingabemaske von Wiso haben mir geholfen den Sachverhalt korrekt einzutragen.


    Falls andere zufällig mal das gleiche Thema haben, hier meine Erkenntnisse

    - Pauschale für sonstige Umzugskosten lässt sich nicht für die Auflösung des doppelten Haushaltes ansetzen, daher können nur die tatsächlich aufgetretenen Kosten zu Grunde gelegt werden

    - Beim Umzug zur Verkürzung der Arbeitszeit kann man die pauschale absetzen, und da ich gleich mit umgezogen bin und meine Frau zum zweiten Mal binnen fünf Jahren wird die Pauschale automatisch von der Software erhöht