Honorar aus Vortrag im Ausland

  • Hallo Forum!


    Mein Hintergrund:

    * Hauptberuflich nicht-selbstständiger Angestellter in einem Software/Consulting Unternehmen

    * Nebenberuflich Kleinunternehmer EDV-Dienstleistungen


    Zur der kommenden Situation:

    Ich werde im Juni 2020 in Großbritannien einen Vortrag zum Thema Genealogie auf einer Konferenz halten. Für diesen Vortrag erhalte ich eine Entschädigung für die entstandenen Hotel-Kosten sowie ein Honorar in Höhe von 50 GBP.


    Die alles entscheidende Frage - Wie gebe ich das Honorar wohl an?

    Müsste ich zu diesem Zweck eine weitere Nebentätigkeit anmelden/anlegen und dazu eine komplette umsatzsteuerliche Behandlung durchführen, würde ich darauf verzichten das Honorar überhaupt anzunehmen, denn in dem Fall übersteigt der Aufwand den ich damit hätte ja den Nutzen eindeutig.

    Ich habe gerade im WISO steuer:Sparbuch mit der Anlage N-AUS herumgespielt. Gebe ich 58,79 € (50 GBP mit heutigem Kurs) als pauschal zu besteuerende ausländische Ertrag an, STEIGT die Erstattung um 2 Euro ... Ich verstehe noch nicht ganz warum, aber nun ja ;) Gebe ich den selben Betrag als steuerfreien ausländischen Ertrag mit der Einkunftsart §22 EStG und Großbritannien an, so SINKT die Erstattung um 7 Euro (Progressionsvorbehalt).


    Nun sind mir die 7 Euro mal herzlich egal, ich WILL die Einkünfte ja auch versteuern, um möglichst wenig unwirtschaftlichen Aufwand zu erzeugen - ich wüsst' nur gerne wie :)


    Vielen Dank für Eure Zeit und Eure Rückmeldungen!


    Gruß aus Bremen


    Kai

  • Was zu dieser Zeit gilt, ist zur Zeit äusserst unsicher - bekanntlich steigt Großbritannien am 31.1. 2020 aus der EU aus. Ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt es wohl - das dürfte auch weiterhin gelten.

    Es dürfte sich mMn um eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des DBA handeln. Also erst einmal in das DBA sehen, wer das Besteuerungsrecht hat (entsprechend sind dann nämlich die Einträge in der deutschen Steuererklärung zu machen).

    Wobei auch noch zu prüfen wäre, ob diese Tätigkeit nicht zu deiner selbständigen Tätigkeit gehört. Du solltest einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe konsultieren.