Hackschnitzelanlage auf mehrere Objekte umlegen

  • Hallo zusammen,


    wir haben eine Hackschnitzelheizung welche zwei Objekte mit vier Wohnungen versorgt. Ein Objekt ist aber nicht in unserem Besitz. Wir haben selbstverständlich Zugriff auf den Wärmezähler, möchten aber auch die Kosten auf die 4 Wohnungen umlegen.

    Leider kann ich die Heizungsanlage nicht in zwei Objekten anlegen.


    Hat da jemand eine Lösung? Ausser natürlich von Hand anrechnen :-).


    Frohes neues Jahr zusammen ^^

  • 1 Heizanlage, 5 Wohnungen anlegen. Eine Wohnung als Pseudonym anlegen und nur darüber eine Heizkostenabrechnung machen.

    Sollen die Kosten weitergegeben werden ?

    Oder gleich eine Heizkostenabrechnung machen für 8 Wohnungen, quasi als Lieferant von Wärme ?

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • wir haben eine Hackschnitzelheizung welche zwei Objekte mit vier Wohnungen versorgt. Ein Objekt ist aber nicht in unserem Besitz. Wir haben selbstverständlich Zugriff auf den Wärmezähler, möchten aber auch die Kosten auf die 4 Wohnungen umlegen.

    Leider kann ich die Heizungsanlage nicht in zwei Objekten anlegen.

    Ich gehe davon aus, dass du für das fremde Objekt die Heizkostenabrechnung machen willst.

    Denn wenn du Zugriff auf deren Wärmemengenzähler hast, dann könnte man das trennen.

    Wie sieht es mit dem Warmwasser aus, wird das auch von der Heizung erwärmt?

    Gibt es eine Warmwasserzirkulationsleitung? Oder wie soll die Energie für das Warmwasser berechnet werden?

    Gibt es für das fremde Objekt Warmwasserzähler die zu berücksichtigen sind?


    Das solltest du zuerst mal angeben, denn das sind grundlegende Fragen.

  • Bei "einfach eine Pseudonym-Wohnung anlegen" streiben sich mir die Haare. So etwas hat immer Auswirkungen auf das gesamte System. Das ist keine gute Idee. Ich verwalte mehrere Objekte, das nur zur Info.


    Wer erhält die Rechnung für den Verbrauch der Hackschnitzel(heizung)? Oder was sonst noch für den Betrieb der Hzg notwendig ist.
    Es kann ja nur so sein, dass diese Rechnung(en) mittels des Wärmemengenzählers zwischen den beiden Objekten aufgeteilt werden und anschließend nach der Heizkostenverordnung bzw. danach, was in den Mietverträgen (30/70 oder 50/50) vereinbart worden ist.

  • Entschuldigung das ich erst jetzt antworte, habe das in den letzten Tagen etwas aus dem Auge verloren.

    Ich versuche erstmal die Situation zu erklären.


    Wir wohnen in Haus 1 (Bauernhaus) das uns auch selbst gehört. In diesem Haus ist eine Wohnung vermietet. In diesem Haus befindet sich die Hackschnitzelanlage, welche wir betreiben und befüllen. Hier entstehen keine Rechnungen da wir die Hackschnitzel selber "produzieren". Wir kaufen als nichts dazu. Im Winter fülle ich die Alngae alle vier Wochen und im Sommer vielleicht alle 6-8 Wochen über einen Bunker auf.

    Unsere Mieter bekommen über diese Anlage sowohl das Warmwasser als auch das Heizungswasser aufgewärmt. Hierzu haben wir einen Wärmemengenzähler der den Boiler befüllt als auch nochmal einen Warmwasserzähler und Kaltwasserzähler. Wir selbst haben keinen Wärmemengenzähler.

    Haus 2 (hat ursprünglich mal dazu gehört und gehört nun aber dem Sohn) wird von unserer Hackschnitzelheizung mitversorgt. Warmwasser und Heizung. Dort ist ebenfalls ein Wärmemengenzähler eingebaut. Die Abrechnung "können" wir mitmachen und würden wir auch wenn es das Buhl Programm ordentlich berechnet.


    Ich hatte auch schon überlegt ob ich im Haus 1 nicht einfach zwei zusätzliche "fiktive" Wohnungen anlege, und den Wärmeverbrauch über diese zwei Wohnungen laufen lasse. Eine Grundsteuer sowie Versicherungen lege ich im Moment ohnehin nicht um. Was ist aber wenn ich das mit umlege? Dann passt das alles wieder nicht.


    Prüfe ich jedes Jahr was die Hackschnitzel kosten und berechne wieviel qm Hackschnitzel verbraucht wurden und lege dann einfach eine fiktive Rechnung an? Dann habe ich aber wieder das Problem das ich es in Haus 1 nur auf zwei und nicht auf vier Mieter umlegen kann. Genauso mit den Wartungskosten.


    Das ist alles mächtig kompliziert.


    Ich hoffe auf eure Hilfe.

  • Das ist nicht kompliziert.

    Haus 2 zahlt keine Heiz- und Warmwasserkosten ?

    Kurz einmal aufzeichnen wie die gesamten Zähler angelegt sind.

    Doch natürlich, Haus 2 wird durch uns abgerechnet. Dort befindet sich ein Wärmemengenzähler der bisher mit einem Faktor X abgerechnet wurde. Der Faktor X kommt von "Haus und Grund"

    Sämtliches Warmwasser was vorne produziert wird, wird hinten erfasst und in einem Boiler natürlich gespeichert. Kaltwasser wird ebenfalls über einen Zähler erfasst.

  • Doch natürlich, Haus 2 wird durch uns abgerechnet. Dort befindet sich ein Wärmemengenzähler der bisher mit einem Faktor X abgerechnet wurde. Der Faktor X kommt von "Haus und Grund"

    Sämtliches Warmwasser was vorne produziert wird, wird hinten erfasst und in einem Boiler natürlich gespeichert. Kaltwasser wird ebenfalls über einen Zähler erfasst.

    Zuerst einmal die Frage, was ist laut Haus und Grund ein Faktor X für einen Wärmemengenzähler, da habe ich im Moment keine Erklärung für.


    Mit dem Hausverwalter kann man deine Konstellation darstellen udn auch abrechnen. Inwieweit der Vermieter das kann, entzieht sich meiner Kenntnis, wobei ich fast annehme, dass das nicht möglich ist. Beim Hausverwalter kann ich verschiedene Konten einrichten, die beim Vermieter, soweit ich weiß, nicht möglich ist.

  • Vielleicht mache ich es mir zu einfach, aber ich würde das ganze einfach als ein Objekt sehen und in diesem vier Wohnungen anlegen (zumindest verstehe ich, dass es zwei Wohnungen je Haus sind). Was auf alle aufteilbar ist, macht der Vermieter automatisch, was nicht, muss von Hand einzeln zugewiesen werden. Anders kann ich mir das mit dem Vermieter nicht vorstellen. Mit fiktiven Wohnungen würde ich nicht arbeiten. Ich überlege selbst gerade, auf den Hausverwalter zu wechseln. Ich müsste jetzt wieder Einheiten erweitern (>10) und so langsam wird es im Vermieter unübersichtlich...