Anschaffung von Software aus dem EU-Ausland: Abschreibung wie buchen?

  • Hallo zusammen,


    ich sitze gerade an meiner Umsatzsteuervoranmeldung für das letzte Quartal 2019 und stehe vor einem Problem, zu dem ich bisher nur widersprüchliche Angaben gefunden habe.


    Im Oktober 2019 kaufte ich eine Software aus dem EU-Ausland (Bulgarien), zu welcher ich eine Nettorechnung erhielt. Der Betrag belief sich auf 1.880 Euro.

    Für die Buchung der Anschaffung in meiner EÜR gehe ich davon aus, dass diese Konto 3123 an Konto 1200 lautet. So weit so gut.


    Aber wie kann ich nun die Abschreibung erfassen? Es handelt sich um eine Anwendersoftware, daher Nutzungsdauer über 3 Jahre (?).


    Vielen Dank im Voraus.

  • zu welcher ich eine Nettorechnung erhielt.


    Rechnung mit Hinweis auf das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung, die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers und die des Leistungsempfängers enthalten.?

    dass diese Konto 3123 an Konto 1200 lautet. So weit so gut.

    Eben nicht, wie sich an der Folgefrage zeigt.


    Aber wie kann ich nun die Abschreibung erfassen?

    Steuer:Sparbuch geht m.M. nach einen einfachen, richtigen Weg.


    Erfassen Buchung, freie Buchung, Datum, Betrag, Konto 027 und schon öffnet sich das Fenster zum Anlegen eines neuen Wirtschaftgut.

    dort alles Ausfüllen. Nutzungsdauer (lt.BMF) 5 Jahre, Geldkonto evtl. Bank 1200 und bei Vor-Steuer runter scrollen bis "EU umsatzsteuerfrei mit USt-ID" erscheint.

    Durch bestätigen auf OK werden die Buchungen erzeugt.

  • Tausend Dank schonmal. War ein Denkfehler meinerseits. Ich bin dieses Jahr zum ersten Mal umsatzsteuerpflichtig und das ist auch das erste Mal, dass ich bei einer Anschaffung mit dem Phänomen "Abschreibung über mehrere Jahre" zu tun habe.



    Rechnung mit Hinweis auf das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung, die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers und die des Leistungsempfängers ist vorhanden.


    arnsteiner

    Wo findest du die Nutzungsdauer über 5 Jahre? Wird Anwendersoftware nicht über 3 Jahre abgeschrieben? Oder richtet sich das in dem Fall nach dem Anschaffungswert?

  • Erfassen Buchung, freie Buchung, Datum, Betrag, Konto 027 und schon öffnet sich das Fenster zum Anlegen eines neuen Wirtschaftgut.

    dort alles Ausfüllen. Nutzungsdauer (lt.BMF) 5 Jahre, Geldkonto evtl. Bank 1200 und bei Vor-Steuer runter scrollen bis "EU umsatzsteuerfrei mit USt-ID" erscheint.

    Durch bestätigen auf OK werden die Buchungen erzeugt.

    Bei mir öffnet sich leider kein neues Fenster, nachdem ich das Konto 027 ausgewählt habe. Und "EU umsatzsteuerfrei mit USt-ID" sehe ich auch nicht in der Auswahl.

  • die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers und die des Leistungsempfängers ist vorhanden.

    :thumbup:

    Wo findest du die Nutzungsdauer über 5 Jahre?

    z.B. hier

    aber auch bei Haufe ganz unten unter 2 Abschreibungsdauer.

    Nicht jede Software (immaterielles Anlagegut) wird automatisch an die AfA-dauer der Hardware gekoppelt.

    m.M.nach auch verständlich, da 1.880,-- sicher etwas teuer für eine trivialsoftware wäre.