Dienstwagen - 1% Regelung + Mobilitätsrate inklusive Leasing als Gehaltswandlung

  • Hallo zusammen,


    zum Thema Dienstwagen habe ich hier im Forum sehr viele Posts gefunden, aber keinen, der meine Gehaltswandlung beantwortet.

    Mein Arbeitgeber stellt mir einen Firmenwagen (Passat 40k €) zur Verfügung; die 1% werden aufs Brutto drauf gerechnet und vom Netto wieder 400€ einbehalten. Soweit "Standard".


    Zusätzlich fällt aber eine Mobiltätsrate in Höhe von 700€ an; diese beinhaltet Leasing, Wartung, Reifen etc und wird mir vom Brutto via Gehaltswandlung abzogen, sprich mein zu versteuerndes Einkommen ist um 700€ reduziert. Diese kann ich laut Finanzamt nicht als Werbungskosten ansetzen, da diese typischerweise nur Netto-Beträge wie von mir gezahlten Sprit etc berücksichtigt.


    Nichtsdestotrotz zahle ich somit über mein Gehalt somit nicht nur 1%, sondern im Endeffekt einen vollständigen Leasingvertrag etc..

    Die Finanzbeamtin beim Finanzamt habe ich bereits befragt, jedoch scheint dieses Dienstwagen-Verrechnungsmodell bei Ihr nicht bekannt zu sein, sprich Sie ist sich nicht sicher, ob nur Netto oder auch Bruttokosten gemäß BFH-Urteil vom 30.11.2016, VI R 2/15, veröffentlicht am 15.2.2017, berücksichtigt werden können. Ich habe ihr auch erläutert, dass die 700€ mein Gehalt ja um ca. 350€ Netto reduzieren...


    Versuchen werde ich in der nächsten Erklärung die 400€ auf 0€ zu drücken, sprich Reduktion des geldwerten Vorteils.

    Aber könnte ich ggfs. nicht auch mit Argumentation von Leasingrate etc die beruflichen Fahrten zu 0,30€ pro km anzusetzen?


    Gibt es hier Ansätze, wie ich diese Kosten in der Steuererklärung ansetzen kann? Hat hier jemand Erfahrungen?


    Danke Euch!

    • Offizieller Beitrag

    Zusätzlich fällt aber eine Mobiltätsrate in Höhe von 700€ an; ......... Diese kann ich laut Finanzamt nicht als Werbungskosten ansetzen, da diese typischerweise nur Netto-Beträge wie von mir gezahlten Sprit etc berücksichtigt.

    Das ist keine Frage von brutto oder netto, sondern:

    diese beinhaltet Leasing, Wartung, Reifen etc und wird mir vom Brutto via Gehaltswandlung abzogen, sprich mein zu versteuerndes Einkommen ist um 700€ reduziert.

    Da bleibt dann aus diesen Beträgen kein Raum mehr für einen (nochmaligen) Werbungskostenabzug. Deine gesamten Aufwendungen sind steuermindernd berücksichtigt worden, damit ist das Ding insoweit durch. Doppelt berücksichtigen geht nicht. Und der Staat bzw. die Allgemeinheit zahlt Dir ja nun nicht alles 1:1 zurück, sondern eben nur über Deinen persönlichen Grenzsteuersatz.


    Gibt es hier Ansätze, wie ich diese Kosten in der Steuererklärung ansetzen kann?

    Wie gesagt, die Kosten sind bereits in voller Höhe steuermindernd berücksichtigt worden.


    Ich habe ihr auch erläutert, dass die 700€ mein Gehalt ja um ca. 350€ Netto reduzieren...

    Eben Grenzsteuersatz. Und es ist kein Unterschied, ob man die Einnahmen in voller Höhe mindert oder den gesamten Betrag als Werbungskosten ansetzt. Es wirkt sich immer nur mit dem Steuersatz aus. Der nach Steuern verbleibende Betrag ist Deine persönliche Belastung.


    Siehe übrigens auch schon Dein Thread Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil mit am Ende derselben Fragestellung.

  • Hi,


    Danke für die rasche Antwort. Ich kann deiner Argumentation folgen und sehe auch den Punkt, dass es ja bereits steuermindernd berücksichtigt wurde.

    Aber defakto sind meine Dienstwagenkosten höher als lediglich die 1% des Neuwagenpreises... sprich die 700€ werden nicht versteuert, aber senken mein Gehalt um Dienstwagenkosten.


    Deshalb ja meine kleine Hoffnung, dass ich über das BFH Urteil noch eine kleine Lücke finde.

    • Offizieller Beitrag

    Mehr als 1%-Regelung durch Zuzahlungen auf Null rechnen geht nicht.


    Das steht doch sogar in dem von Dir zitierten Urteil:

    Zitat

    19

    cc) Übersteigen die Eigenleistungen des Arbeitnehmers den privaten Nutzungsvorteil, führt der übersteigende Betrag weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten. Der Senat verweist insoweit auf sein Urteil vom 30. November 2016 VI R 49/14 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt ).

    Man sollte so Urteile dann auch einmal vollständig lesen. ;)

  • Hi,


    habe ich ja bzw. will ich gar nicht den privaten Nutzungsvorteil übersteigen. Argumentativ möchte ich aber die 400€, sprich 1% aufgrund der Leasingskosten etc auf 0€ reduzieren.


    Ich glaube ich versuche es einfach mal und hole mir dann die offizielle Klatsche.


    VG

    • Offizieller Beitrag

    habe ich ja bzw. will ich gar nicht den privaten Nutzungsvorteil übersteigen. Argumentativ möchte ich aber die 400€, sprich 1% aufgrund der Leasingskosten etc auf 0€ reduzieren.

    Ich glaube, Du verstehst überhaupt nicht, was Du hier selber schreibst:

    diese beinhaltet Leasing, Wartung, Reifen etc und wird mir vom Brutto via Gehaltswandlung abzogen, sprich mein zu versteuerndes Einkommen ist um 700€ reduziert.

    Genau damit ist Deine 1%-Regelung vom Ausgangswert 400€ auf 0€ gedrückt.


    Ich glaube ich versuche es einfach mal und hole mir dann die offizielle Klatsche.

    Da würde ich in Deinem eigenen Interesse von abraten.


    Bitte lass Dir das einfach einmal von Eurer Buchhaltung oder dem zugehörigen Steuerberater erklären.

  • habe ich ja bzw. will ich gar nicht den privaten Nutzungsvorteil übersteigen. Argumentativ möchte ich aber die 400€, sprich 1% aufgrund der Leasingskosten etc auf 0€ reduzieren.

    Ich glaube, Du verstehst überhaupt nicht, was Du hier selber schreibst:

    diese beinhaltet Leasing, Wartung, Reifen etc und wird mir vom Brutto via Gehaltswandlung abzogen, sprich mein zu versteuerndes Einkommen ist um 700€ reduziert.

    Genau damit ist Deine 1%-Regelung vom Ausgangswert 400€ auf 0€ gedrückt.



    Wenn dem so wäre, dann müsste ich diese aber nicht additiv via Gehaltsabrechnung abführen.

    Das Gehalt wird um 700 Euro Brutto gemindert, 400 Euro gemäß 1% erhöht und versteuert. Vom Netto dann die 400 Euro für den Wagen abgeführt.

    • Offizieller Beitrag

    Vom Netto dann die 400 Euro für den Wagen abgeführt.

    Ja was denn sonst? Der geldwerte Vorteil aus der Anwendung der 1%-Regelung erhöht ja nur fiktiv den zu versteuernden Bruttoarbeitslohn zwecks Berechnung der zutreffenden Lohnsteuer. Bei der Berechnung des Nettolohns ist das natürlich rechnerisch wieder zu bereinigen. Der geldwerte Vorteil selber ist Dir ja in dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug längst "zugeflossen".


    Und genau das haben wir Dir bereits in dem von mir oben schon angesprochenen Thread von Dir aus 2017 versucht zu erklären: Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil .


    Du hast die Berechnung nicht verstanden, so wie viele vor Dir auch schon. Einfach einmal die erweiterte Forumssuche nutzen und die Threads insoweit abarbeiten. Und sonst eben die Buchhaltung oder deren Steuerberater ansprechen.