Art/ Grund der Fortbildung für Vollzeit Masterstudium nach Berufstätigkeit

  • Hallo liebes Forum,


    meine Frage bezieht sich auf die Absetzung der Studienkosten für ein Zweitstudium (in meinem Fall ein Master-Studium) im WISO-Steuer Bereich "Fortbildungskosten".

    Ich kann einfach nicht klar bestimmen, unter welche Art der Fortbildung ich mein (noch laufendes) Masterstudium einordnen soll - trotz Infos und Anleitung - was soll ich hier angeben?


    Zur Wahl gibt es :


    1. Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis


    2. Fortbildung ohne Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis


    3. Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten



    Info zu meiner Situation:

    Ich habe ein abgeschlossenes Erststudium ("Pädagogik der Kindheit") und habe nach dem Abschluss ein Jahr in einer Krippe gearbeitet, bis Anfang 2019. Im Frühjahr habe ich dann die Arbeit beendet und mich dem Masterstudium in Vollzeit, wieder im ähnlichen Bereich wie der Bachelor und meine Arbeit ("Bildung und Erziehung in der Kindheit") gewidmet.


    Meine Frage:

    Was soll ich nun bei der Art der Fortbildung angeben?

    "Eine berufliche Veranlassung" ist zwar denke ich durch die Ähnlichkeit der Fachfelder gegeben, also könnte ich "1. Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis" auswählen, jedoch besteht ja aktuell kein Arbeitsverhältnis mehr. Das verunsichert mich.


    Ich bin für jegliche Hilfe dankbar! Vielen Dank für die Zeit!


    Liebe Grüße,

    Nussbaumwurzel

  • Du willst doch mit dem Master sicher wieder in deinem erlernten Beruf arbeiten - oder suchst du danach eine andere Arbeit? Danach würde ich zu 1. oder 3. kommen

  • Danach würde ich zu 1. oder 3. kommen

    Das sollte er mittels der erweiterten Forumssuche eigentlich auch selber hinbekommen. ;)

    Ich konnte dort leider keine Eindeutige Antwort finden.

    Zu der erzeugung eines Verlustvortrages nach abgeschlossenem Bachelorstudium in Vollzeit ohne Nebenjob kann doch sowohl 1,2 oder 3 richtig sein oder ?

    1) Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis, 2) Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis, 3) Fortbildung als vorweggenommene Werbungskosten