Untermiete an Freundin

  • Hallo, mir brennt eine Frage auf der Seele.


    Angenommen Person A mietet eine 60qm2 große Wohnung. Ende 2019 (ab Oktober) zieht Person B mit in die Wohnung ein.


    A hat sich von seinem Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung eingeholt.

    B hat sich auch beim Bürgeramt bei A gemeldet.


    A und B führen eine Beziehung und nutzen die Wohnung zusammen.

    Wenn A in seine Buhl Steuersoftware angibt, dass er im Kalenderjahr 2019 Mieteinnahmen aus Untervermietung i.H.v. 1230€ hatte (3 Monate zu jeweils 410€) und er selbst 12 x 650€ Für Miete ausgegeben hat, dann sagt die Software, er würde eine enorme Steuererstattung erhalten.


    Wo ist der Fehler?

    Darf A nur 50% der Wohnung als vermietet deklarieren (da gemeinsam genutzt) oder nur 3 Monatsmieten seiner eigenen Mietkosten anführen?


    Ansonsten wäre ja jedes Paar gut beraten, dass der eine Partner dem anderen die Wohnung untervermietet, anstatt gemeinsam eine Wohnung zu Mieten.


    Bekannt ist auch, dass die Untervermietung nur steuerlich anerkannt wird, wenn eine „Überschusserzielungsabsicht“ vorliegt.


    Die könnte A ja tatsächlich (theoretisch) haben?!


    Über Antworten freue ich mich sehr! :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Wir beantworten keine theoretischen Fragen und dürfen hier auch nach dem Steuerberatungsgesetz keine Steuerberatung machen.


    Und Deinen Denkfehler

    3 Monate zu jeweils 410€) und er selbst 12 x 650€ Für Miete ausgegeben

    solltest Du auch selber bemerken können, zumal Du ja ebenfalls das Objekt nutzt.

    Darf A nur 50% der Wohnung als vermietet deklarieren (da gemeinsam genutzt) oder nur 3 Monatsmieten seiner eigenen Mietkosten anführen?

    Und hast es auch erkannt.


    Die Finanzverwaltung wird bei einem "Mietverhältnis" unter Lebenspartnern i.d.R. erst gar kein anzuerkennendes Mietverhältnis sehen.


    Du solltest so ein Vorhaben einfach ganz schnell vergessen oder Dir Rat bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe einholen.

  • Vielen Dank!


    Aber angeben muss A die „Mieteinnahmen“ dennoch. ?!?


    Soweit ich das verstanden habe.


    Am einfachsten wäre es, die ganze Sache nicht anzugeben. A möchte aber kein „Ärger“ mit der Finanzverwaltung bekommen. Daher die Frage.


    Ich verstehe natürlich, dass hier nicht weiter auf meine Frage eingegangen werden kann.


    Vielen Dank!

  • Ist wie Ehepartner... für den gibt man doch auch keine Einnahmen an, nur wenn er sich an den Kosten beteiligt!

    mE ist auch "Untervermietung" obsolet - bei "normalen" Ehepaaren würde keiner auf diese Lösung kommen!

    • Offizieller Beitrag

    Aber angeben muss A die „Mieteinnahmen“ dennoch. ?!?

    Warum?

    Die Finanzverwaltung wird bei einem "Mietverhältnis" unter Lebenspartnern i.d.R. erst gar kein anzuerkennendes Mietverhältnis sehen.


    Eigenheim: Vermietung von einzelnen Räumen an Lebenspartner


    Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - Quelle: haufe.de

  • Vielen Dank für die Aufklärung.


    A hat seine Steuererklärung übrigens schon abgegeben und hatte nun Sorge wegen der nicht angegebenen “Mieteinnahmen“.


    A freut sich und macht nichts weiter.

  • Ich vermute dass Du diese Berechnung angestellt hast.




    Zeitliche Abgrenzung

    Unabhängig von der rechtlichen Betrachtung kannst Du die gezahlte Miete (Januar bis September) nicht als Werbungskosten absetzen, da zu dieser Zeit ja gar keine Vermietung stattfand (wenn sie denn überhaupt stattfindet).


    Räumliche Abgrenzung

    Es soll um 50% der Wohnfläche gehen und Du zahlst dafür zwei Drittel der Miete. Das erklärt sich nicht von selbst. Außerdem könntest Du nur 325€ der gezahlten Miete gegen die Mieteinnahmen rechnen, da die andere Hälfte der Miete/ der Wohnung nicht zu Mietzwecken dient.


    Wenn Du in beide Dimensionen richtig abgrenzt, dann entstehen nachher positive Einkünfte. (410-325=85€ je Monat). Das Steuersparmodell funktioniert also nicht und deswegen lohnt sich auch der Aufwand nicht dass steuerrechtlich näher zu betrachten.