Hallo, mir brennt eine Frage auf der Seele.
Angenommen Person A mietet eine 60qm2 große Wohnung. Ende 2019 (ab Oktober) zieht Person B mit in die Wohnung ein.
A hat sich von seinem Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung eingeholt.
B hat sich auch beim Bürgeramt bei A gemeldet.
A und B führen eine Beziehung und nutzen die Wohnung zusammen.
Wenn A in seine Buhl Steuersoftware angibt, dass er im Kalenderjahr 2019 Mieteinnahmen aus Untervermietung i.H.v. 1230€ hatte (3 Monate zu jeweils 410€) und er selbst 12 x 650€ Für Miete ausgegeben hat, dann sagt die Software, er würde eine enorme Steuererstattung erhalten.
Wo ist der Fehler?
Darf A nur 50% der Wohnung als vermietet deklarieren (da gemeinsam genutzt) oder nur 3 Monatsmieten seiner eigenen Mietkosten anführen?
Ansonsten wäre ja jedes Paar gut beraten, dass der eine Partner dem anderen die Wohnung untervermietet, anstatt gemeinsam eine Wohnung zu Mieten.
Bekannt ist auch, dass die Untervermietung nur steuerlich anerkannt wird, wenn eine „Überschusserzielungsabsicht“ vorliegt.
Die könnte A ja tatsächlich (theoretisch) haben?!
Über Antworten freue ich mich sehr!