Einsatzwechseltätigkeit im Wachdienst

  • Hallo und guten Tag.

    Seit 4 Jahren bin ich im Wachdienst tätig, 3 Jahre davon an einem festen Einsatzort, etwa 18 km vom Wohnort.

    Seit Juni 2019 schiebe ich jedoch auch gelegentlich Dienst in einer Behörde in Münster, knapp 50km entfernt vom Wohnort.

    An insgesamt 21 Arbeitstagen in 2019 habe ich Dienst in Münster geschoben, und von meiner Arbeitgeberin jeweils 0,27€/km erhalten, welche bei einfacher Wegstrecke über 30km anfallen, also je Arbeitstag 0,27€×19km=5,13€

    Jetzt meine Frage:

    Bisher habe ich die normale Kilometerabrechnung bei der Steuererklärung genommen, da es ja nur 1 Arbeitsstätte gab.

    Jetzt, da ich (in Zukunft auch vermehrt und in anderen Objekten) in Einsatzwechseltätigkeit unterwegs bin:

    Trage ich jetzt alle Fahrten, also auch die zu meinem ursprünglich einzigen Wachobjekt, unter Anlage N -> Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten ein?

    Laut meinem Arbeitsvertrag bin ich hierzu auch verpflichtet.

    Des Weiteren stellt sich die Frage nach den Verpflegungspauschalen:

    Im Urobjekt habe ich zumeist 7,75 Stunden Arbeitszeit (es gibt hier keine Pause!) zzgl. 45 Minuten Fahrtzeit täglich.

    Im neuen Objekt habe ich 4x9 Stunden und 1x6,5 Stunden zzgl. Jeweils 2 Stunden Fahrtzeit.

    Kann ich für alle Tätigkeiten die Verpflegungspauschale von 12€/täglich ansetzen?


    Ich bedanke mich bereits jetzt für jede konstruktive Hilfe.

  • Dazu müsste man erst einmal wissen, ob deine Tätigkeit als Einsatzwechseltätigkeit so im Vertrag steht oder dir weiterhin die "alte" Tätigkeitsstätte weiterhin als 1. Tätigkeitsstätte zugeordnet wurde. Je nachdem ist im Reisekostenerlass der Finanzverwaltung nämlich einiges gesagt - in der steuerlichen Hilfe kannst du auch schon sehr viel hierzu nachlesen (sofern du eines der Steuerprogramme von Buhl nutzt). Ansonsten solltest du dir den aktuellen Reisekostenerlass des Finanzministeriums von den Webseiten dort herunterladen und lesen.

  • Dazu müsste man erst einmal wissen, ob deine Tätigkeit als Einsatzwechseltätigkeit so im Vertrag steht oder dir weiterhin die "alte" Tätigkeitsstätte weiterhin als 1. Tätigkeitsstätte zugeordnet wurde. Je nachdem ist im Reisekostenerlass der Finanzverwaltung nämlich einiges gesagt - in der steuerlichen Hilfe kannst du auch schon sehr viel hierzu nachlesen (sofern du eines der Steuerprogramme von Buhl nutzt). Ansonsten solltest du dir den aktuellen Reisekostenerlass des Finanzministeriums von den Webseiten dort herunterladen und lesen.

    Danke zunächst für die Antworten.


    Aus Finanztexten werde ich so wenig schlau wie aus Gesetzestexten. Spätestens nach dem 2. Absatz flackert es nur noch vor den Augen.



    Nutze seit Jahren die WISO Steuersoftware von Buhl, und bin auch jetzt sehr zufrieden, wenngleich mir ein paar direkte Erläuterungen, welche man sonst rechts direkt aufsaugen konnte, jetzt in der Hilfe "versteckt " sind.


    Auszug aus meinem Arbeitsvertrag:


    [Aufgaben:

    Der Arbeitnehmer wird als Sicherheitsmitarbeiter ........ und an wechselnden Einsatzorten nach näheren Anweisungen der Arbeitgeberin, ........]


    Bisher hab ich das ganz normal eingetragen als Werbungskosten "Fahrten zur Arbeitsstätte ". 2020 erwarten mich jedoch bis zu 5 Wirkungsstätten. Wäre wichtig zu wissen, wie ich jetzt Verfahren muss, die vielen KM bei den Spritpreisen und der geringen Erstattung sind schon deftig. Lohnsteuerhilfevereine sind gut und wichtig, aber Arbeiter im Niedriglohnsektor haben selbst die paar Teuros kaum über .......


    Würde mich über weitere Hilfe sehr freuen.

  • Hallo babuschka.

    Nochmals danke für die Hilfe, jedoch bin ich nun nur minimalst schlauer als zuvor, denn wie deutlich geschrieben:

    Ich bekomme da keine Übersicht bei den vielen Deutungen, Ausdrucksweise und Möglichkeiten.


    Gibt es die Möglichkeit, mir zu erläutern, wo ich was eintragen muss? Ansonsten bleibt nur die Möglichkeit direkt beim FA vorzureiten und einen dortigen MA zu fragen.


    Danke.