Hallo,
meine Frau hat im letzten Jahr kein eigenes Einkommen erzielt und war von dem Familienunterhalt abhängig den ich geleistet habe. Es sind Werbungskosten für Fortbildungen und Bewerbungen angefallen - diese Kosten möchte ich von dem geleisteten Unterhalt abziehen.
Wir sind zusammenveranlagt - das klingt erst mal nach einem Nullsummenspiel... Aber wenn ich bei ihr kein Einkommen eintragen kann kann ich auch keine Aufwendungen geltend machen.
Ich wollte das in "Wiso" als außergewöhnliche Belastung angeben aber das Steuerprogramm hat einen Hinweis, dass das nur für getrennt lebende Paare gilt... was mich etwas verunsichert.
Gleichzeitig habe ich
in der Suche nach "steuererklärung familienunterhalt" ein Urtei gefunden:
Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau
BFH
05.05.2010
VI R 5/09
Gesetzesstellen: § 33a EStG Abs. 1BGB § 1360
was eher meine Sicht stärkt..
Wie trage ich das am besten ein?
Mit freundlichen Grüßen
-ash