Familienunterhalt in der Steuererklärung, Werbungskosten ohne eigenes Einkommen bei Zusammenveranlagung

  • Hallo,


    meine Frau hat im letzten Jahr kein eigenes Einkommen erzielt und war von dem Familienunterhalt abhängig den ich geleistet habe. Es sind Werbungskosten für Fortbildungen und Bewerbungen angefallen - diese Kosten möchte ich von dem geleisteten Unterhalt abziehen.


    Wir sind zusammenveranlagt - das klingt erst mal nach einem Nullsummenspiel... Aber wenn ich bei ihr kein Einkommen eintragen kann kann ich auch keine Aufwendungen geltend machen.


    Ich wollte das in "Wiso" als außergewöhnliche Belastung angeben aber das Steuerprogramm hat einen Hinweis, dass das nur für getrennt lebende Paare gilt... was mich etwas verunsichert.

    Gleichzeitig habe ich

    in der Suche nach "steuererklärung familienunterhalt" ein Urtei gefunden:


    Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau


    BFH

    05.05.2010

    VI R 5/09

    Gesetzesstellen: § 33a EStG Abs. 1BGB § 1360


    was eher meine Sicht stärkt..



    Wie trage ich das am besten ein?


    Mit freundlichen Grüßen


    -ash

    • Offizieller Beitrag

    Aber wenn ich bei ihr kein Einkommen eintragen kann kann ich auch keine Aufwendungen geltend machen.

    Du nicht, aber Deine Ehefrau. Gib einfach einmal das Stichwort vorweggenommene Werbungskosten in die erweiterte Forumssuche oder in die Programmhilfe/-suche ein.


    Ich wollte das in "Wiso" ...

    Ein Programm nur dieses Namens gibt es nicht. Man sollte dann schon die vollständige Bezeichnung und ggf. die Version nennen. Ich habe es jetzt einmal auf Verdacht ins Unterforum zum Sparbuch verschoben.


    Ich wollte das in "Wiso" als außergewöhnliche Belastung angeben aber das Steuerprogramm hat einen Hinweis, dass das nur für getrennt lebende Paare gilt... was mich etwas verunsichert.

    Was verunsichert daran, wenn das Programm eben richtiger Weise darauf hinweist? Bei Zusammenveranlagung verheirateter Partner greift die Ehegattenveranlagung mit Ihrer grundsätzlich meist vorteilhaften Splittingtabelle und deckt alles unter den Partnern ab.


    was eher meine Sicht stärkt..

    Nein, das nun wirklich nicht.


    Wie trage ich das am besten ein?

    S.o. -> das Programm leitet Dich, wenn Du es lässt.

    • Offizieller Beitrag

    Ehefrau lebt wo? Nur wenn in D ist Zusammenveranlagung möglich. Dann auch Werbungskosten, wenn zunächst keine Einküfte, aber für Folgejahr geplant...

    Hast Du eigentlich alles aus dem Startpost gelesen?

  • Hallo,


    danke für eure Mühe und die schnelle Hilfe.


    Was verunsichert daran, wenn das Programm eben richtiger Weise darauf hinweist? Bei Zusammenveranlagung verheirateter Partner greift die Ehegattenveranlagung mit Ihrer grundsätzlich meist vorteilhaften Splittingtabelle und deckt alles unter den Partnern ab.


    Aber wenn ich bei ihr kein Einkommen eintragen kann kann ich auch keine Aufwendungen geltend machen.

    Du nicht, aber Deine Ehefrau. Gib einfach einmal das Stichwort vorweggenommene Werbungskosten in die erweiterte Forumssuche oder in die Programmhilfe/-suche ein.


    Danke für den Tipp - dass heißt wohl, wir können die Aufwendungen erst im nächsten Jahr steuerlich geltend machen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügt.



    Ich wollte das in "Wiso" ...

    Ein Programm nur dieses Namens gibt es nicht. Man sollte dann schon die vollständige Bezeichnung und ggf. die Version nennen. Ich habe es jetzt einmal auf Verdacht ins Unterforum zum Sparbuch verschoben.


    Das Programm ist Wiso Steuer:mac .. aber ich denke mal das die anderen Produkte das ähnlich sehen ;)



    Ich wollte das in "Wiso" als außergewöhnliche Belastung angeben aber das Steuerprogramm hat einen Hinweis, dass das nur für getrennt lebende Paare gilt... was mich etwas verunsichert.

    Was verunsichert daran, wenn das Programm eben richtiger Weise darauf hinweist? Bei Zusammenveranlagung verheirateter Partner greift die Ehegattenveranlagung mit Ihrer grundsätzlich meist vorteilhaften Splittingtabelle und deckt alles unter den Partnern ab.


    Das Splitting deckt nicht ab, das dem gemeinsam veranlagten Paar Werbungskosten entstehen, die nicht geltend gemacht werden können, wenn ein Partner noch arbeitssuchend ist... Was beim Realsplitting in der Trennung ja durchaus möglich wäre.. daher war ich auf der Suche nach einem Äquivalent.. und dachte es unter dem Stichwort "Familienunterhalt" - für den es ja auch einen Rechtsanspruch gibt - gefunden zu haben. Aber steuerlich scheint es wohl nicht das gleiche zu sein...



    Das Urteil zu "Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau" hatte mir etwas Hoffnung gegeben. Aber der Unterschied ist wohl tatsächlich der, dass in dem Fall das Paar eben nicht zusammenveranlagt wird (und werden kann da die Frau in Bosnien-Herzegowina lebt).



    Cheers


    -achim

    • Offizieller Beitrag

    Danke für den Tipp - dass heißt wohl, wir können die Aufwendungen erst im nächsten Jahr steuerlich geltend machen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügt.

    Wie kommst Du darauf? Würde es dann vorweggenommene Werbungskosten heißen? Abgesehen davon gilt bei der ESt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Die erweiterte Forumssuche hast Du dann wohl eher nicht mit diesem Stichwort genutzt. :(


    Das Splitting deckt nicht ab, das dem gemeinsam veranlagten Paar Werbungskosten entstehen, die nicht geltend gemacht werden können, wenn ein Partner noch arbeitssuchend ist...

    Du hast wohl wirklich nicht die erweiterte Forumssuche mit den Stichworten "vorweggenommene Werbungskosten" genutzt. Bitte tue uns den Gefallen.


    Das Urteil zu "Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau" hatte mir etwas Hoffnung gegeben. Aber der Unterschied ist wohl tatsächlich der, dass in dem Fall das Paar eben nicht zusammenveranlagt wird (und werden kann da die Frau in Bosnien-Herzegowina lebt).

    Das hat nichts, aber auch gar nichts, mit Eurem Sachverhalt zu tun.

  • Danke für den Tipp - dass heißt wohl, wir können die Aufwendungen erst im nächsten Jahr steuerlich geltend machen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügt.

    Wie kommst Du darauf? Würde es dann vorweggenommene Werbungskosten heißen? Abgesehen davon gilt bei der ESt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Die erweiterte Forumssuche hast Du dann wohl eher nicht mit diesem Stichwort genutzt. :(


    Doch schon.. Aus den 21 Seiten mit Treffern habe ich herausgelesen, dass die Kosten die in diesem Jahr anfallen vorweggenommene Werbungskosten sind - weil sie ja nicht in direktem Zusammenhang mit einem erzielten Einkommen stehen sondern erst mit künftigem (wie bei Studenten). Also ergeben sich negative Einkünfte. Ferner habe ich immer wieder das Stichwort "Verlustvortrag" gefunden. Das hat mich auf die (falsche) Fährte geführt, dass Verluste im nächsten Jahr verrechnet werden können.


    Aber ich glaube, ich habe viel zu kompliziert gedacht...

    Laut https://www.haufe.de/...verlustausgleich-und-verlustabzug-19-negative-einkuenfte-bei-ehegatten scheint es so zu sein, als würden ihre Verluste mit meinen verrechnet. Und wenn ich bei "ihr" Werbungskosten eintrage, rechnet steuer:mac tatsächlich eine größere Steuerrückzahlung aus.


    Eigentlich so, wie ich mir das naiv vorgestellt habe... einzig störend ist das fette rote Warndreieck, welches das Programm in der Maske "Ausgaben" anzeigt. Aber das kann ich ja auch unterdrücken.