Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen

  • Hallo,


    ich habe meine Bescheide für die Jahre 2015, 2016 und 2017 erhalten. Für die Erstellung meiner Erklärung habe ich das Elster-Formular verwendet. Zu meinem Bescheid aus 2015 habe ich folgende Unstimmigkeit festgestellt:


    In der Anlage "Vorsorgeaufwand, Seite 2" habe ich in "Zeile 46" meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingetragen. Diese werden innerhalb des Elster-Formulars in der "Ausführlichen Darstellung" als "weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" aufgeführt und berücksichtigt. Die Höhe beträgt € 400,-.


    Der Bescheid berücksichtigt diese nicht. Das zu versteuernde Einkommen ist entsprechend € 375,- "höher als geplant". Die im Elster-Formular prognostizierte Erstattung ist gestrichen ;)


    Nach 30 Minuten "schlau" lesen mittels Google bin ich nicht weiter. Lediglich die "Grenze in Höhe von € 1.900,-" konnte ich ausfindig machen. "Entfallen" meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, da mein AG in die Krankenkasse mit einzahlt? Verstehen tue ich es aber nicht. Ich hoffe jemand kann es mir erklären.


    Im Jahr 2016 und 2017 bin ich exakt so vorgegangen. In der "Ausführlichen Darstellung" werden die "weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen" nicht aufgeführt. Wie kann das sein?


    Zur Person: 35 Jahre, Angestellt, 45k brutto, keine Kinder, ledig; Ich habe lediglich die Daten meiner Jahresabrechnung des AG eingegeben sowie die Entfernungspauschale.

    6 Mal editiert, zuletzt von benjamin600 ()

    • Offizieller Beitrag

    Für die Erstellung meiner Erklärung habe ich das Elster-Formular verwendet.

    Und wie kommst Du auf unser Userforum? Hier wird grundsätzlich nur Unterstützung von Usern für User in Fragen zur Anwendung von Buhl-Software gegeben.


    In der Anlage "Vorsorgeaufwand, Seite 2" habe ich in "Zeile 46" meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingetragen.

    Was willst "Du" da eingetragen haben? In ELSTER-Formular ist es nicht anders als in jeder anderen Software, die Angaben zur Anlage N werden automatisch in die betreffenden Rubriken übertragen. Wenn Du da nochmals manuell etwas "anpasst", dann ist der Betrag im Zweifel doppelt eingetragen. Das wird natürlich korrigiert.


    Nach 30 Minuten "schlau" lesen mittels Google bin ich nicht weiter. Lediglich die "Grenze in Höhe von € 1.900,-" konnte ich ausfindig machen. "Entfallen" meine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, da mein AG in die Krankenkasse mit einzahlt?

    Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind selbstverständlich im rahmen dieses Höchstbetrags zu berücksichtigen.


    Vielleicht sollte man bei geringen Kenntnissen im Steuerrecht doch die paar Euro für ein Steuerprogramm, gleich welchen Herstellers, investieren. Da wird das Ergebnis bzw. auch die Berechnung üblicher Weise detailliert dargelegt.

  • Hallo,


    tut mir Leid. Da das Forum öffentlich ist bin ich der Annahme, dass es von der Öffentlichkeit genutzt werden kann.


    Du wirst Dich wundern, aber ich war im Besitz von WISO und bin damit nicht zurecht gekommen. Und zum Verständnis: Der Durchschnitts-Arbeitnehmer hat nicht "geringe Kenntnisse" sondern in der Regel "gar keine Kenntnisse". Es ist natürlich, dass dann Fragen entstehen, wenn entsprechende Tools nicht eindeutig verständlich formuliert sind.


    PS.: Dein Kommentar war gänzlich überflüssig.

    PS2.: Dein in Deiner Signatur hinterlegter "silent" PC ist beeindruckend. :D ... nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von benjamin600 ()

    • Offizieller Beitrag

    tut mir Leid. Da das Forum öffentlich ist bin ich der Annahme, dass es von der Öffentlichkeit genutzt werden kann.

    Was sind die User der software denn ansonsten als "Öffentlichkeit"? Den Hintergrund dieses Forums kann man aber aus den Nutzungsbestimmungen des Forums, denen jeder User bei Eintritt ins Forum ausdrücklich zustimmt, relativ leicht erlesen und den Rest zeigt doch der Aufbau des Forums mit seinen betitelten Unterforen.


    Du wirst Dich wundern, aber ich war im Besitz von WISO und bin damit nicht zurecht gekommen.

    Das tue ich in der Tat. Erst recht wenn man dann zu etwas wechselt, was rein gar nichts großartig erklärt oder unterstützt.


    Und zum Verständnis: Der Durchschnitts-Arbeitnehmer hat nicht "geringe Kenntnisse" sondern in der Regel "gar keine Kenntnisse". Es ist natürlich, dass dann Fragen entstehen, wenn entsprechende Tools nicht eindeutig verständlich formuliert sind.

    Ich wollte nur niemandem zu nahe treten. Und mit dem Nachsatz kann ich die Wahl dann erst recht nicht nachvollziehen.


    PS.: Dein Kommentar war gänzlich überflüssig.

    Das sehe ich allerdings ganz anders.