Erstattete Reisekosten richtig buchen

  • Hallo


    ich bin IT Freiberufler und für einen Kunden muss ich jetzt ab und zu verreisen.

    Flug, Hotel, Taxi,... alle kosten trage ich erstmal selbst über mein Geschäftskonto.

    Alles wird danach vom Kunden wieder erstattet.


    Meine Frage ist nun:

    Wie verbuche ich in Wiso Büro dieses Ausgaben und wie verbuche ich dann die Erstattungen?

    Muss die Erstattungen wieder zu meinen Ausgaben zuordnen? Mache ich für Erstattungen eine Rechnung?


    Danke

    Andreas

  • Also ich buche meine Reisekosten ganz normal als Ausgabe. Und in meinen Rechnungen gebe ich die Netto-Beträge der Reisekosten an. Der Kunde überweist die Rechnung als Gesamtposten und gut ist. Oder soll die Erstattung bei dir separat von der Rechnung erfolgen?

    • Offizieller Beitrag

    Die vereinnahmten Beträge stellen ganz normale Betriebseinnahmen dar (§ 8 Absatz 1 EStG) und sind auch entsprechend der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen (§ 10 Absatz 1 Satz 2 UStG), ggf. mit Regelsteuersatz.

  • Ok

    Noch einmal für mich zum Verständnis.


    Meine Ausgaben buche ganz normal als Reisekosten(Hotel,....) und die Erstattungen dafür als (sonstige) Betriebseinnahmen mit passender Steuer.

    Ich mache ja keine Rechnung o.ä. über die Reise kosten sondern nur eine Auflistung und die Belege.

    Richtig?


    Oder Buche ich meine Aufwendungen als "sonstige Betriebsausgaben"?


    Danke

    Andreas

  • Ich mache ja keine Rechnung o.ä. über die Reise kosten sondern nur eine Auflistung und die Belege.

    Richtig?

    Gibt es einen Grund, dass du das so machst? Du reichst quasi die Originalbelege an deine Kunden weiter, die dir die Kosten dann erstatten?


    Wenn du die Reisekosten auf deiner Rechnung ausweist, buchst du sie ja ganz normal als Betriebseinnahme. Da du an anderer Stelle die gleiche Summe als Ausgabe buchst, stehst du steuerlich nicht anders da als wenn du die Reisekosten anders erstatten lässt. Und falls dein Kunde eine Kopie der Belege sehen möchte, ist das darüberhinaus ja auch möglich.

  • Nach Rücksprache, ist e s doch so, dass ich meine RK und Aufwände(Stunden) auf einer Rechnung angeben soll (Belege werden auch geschickt) und der Kunde überweist mir alles auf einmal. D.h. ich kann ganz normal als Betriebseinnahmen buchen und zur Rechnung zuordnen.


    Könnte nur problematisch werden, wenn irgendein Posten aus meinen RK nicht voll erstattet wird. Da muss ich mir irgend etwas überlegen.


    Danke