Moin ihr Lieben, ich bin mir unsicher, ob ich etwas steuerlich "vereinfachen" darf, weil es technisch einfacher wäre:
Ich habe mir einen neuen Rechner zugelegt und möchte das erste Drittel für 2020 voll abschreiben, da ich das Gerät am 07. Januar gekauft habe. Allerdings musste ich bei der Bestellung Ende Dezember eine Anzahlung leisten.
Ich hatte gehofft, dass ich bei Abholung eine Gesamtrechnung erhalten würde, aber nun habe ich leider zwei Rechnungen mit den Teilbeträgen und der anteiligen Steuer.
Darf ich die Abschreibung und die Steuer einfach zusammenfassen und so tun, als wenn alles im Januar geschehen wäre? Das wird doch sonst zu kompliziert, das in WISO zu erfassen, oder?
Ich danke euch und sende einen herzlichen Gruß aus dem Norden.