Einnahmen im EU-Ausland und Steuer in EÜR

  • Guten Morgen,


    ab 2020 habe ich Einnahmen aus Vermietung in Italien.

    Die Einnahmen sind in Italien mit 21% zu versteuern, sind in Deutschland nicht steuerbar.


    Kann mir jemand helfen bzgl. der Buchung in EÜR (SKR03)?


    Danke schon mal im Voraus

  • Erst mal überhaupt welches Konto für die Einnahme (8336, 8337 oder?)

    Dann natürlich auch Steuer.... Ist in Italien jedoch keine Ust., sondern eine Pauschalbesteuerung bei kurzfristigen Vermietungen. Nennt sich cedolare secca

  • Da würde meiner Meinung nach eine in Deutschland nicht steuerbare Leistung vorliegen (wenn ich § 3a Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG richtig interpretiere). Hierfür gibt es im SKR 03 8339 - aber ohne Gewähr. Genau müsste dir das dein Steuerberater sagen.

  • Da würde meiner Meinung nach eine in Deutschland nicht steuerbare Leistung vorliegen (wenn ich § 3a Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG richtig interpretiere). Hierfür gibt es im SKR 03 8339 - aber ohne Gewähr. Genau müsste dir das dein Steuerberater sagen.

    Yep, ist in Deutschland nicht steuerbar.

    Ich interpretiere genauso.


    Allerdings gibts im Programm keinen Steuerschlüssel Italien mit 21%