Ich habe per Aktiensparen über 15Jahre 6-stellige Buchgewinne erzielt (d.h. die Aktien nie verkauft) u.gehe nun zum 1.1.2020 in Rente. Während der Ansparphase habe ich keine Spekulationsgewinne versteuern müssen sondern immer nur die Dividenden in 4-stelliger Höhe weil ich die Aktien 15J. nahezu unverändert gehalten habe. Krankenkassenbeiträge für meine freiwillige Mitgliedschaft brauchte ich nicht bezahlen da ich immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdiente. Von vorn herein war geplant, daß ich mit dem stückweisen Verkauf der Aktien meine monatl.Rente aufbessern kann. Damit will ich nun, mit Renteneintritt, beginnen. Jetzt, wo ich davor stehe überkommt mich jedoch eine Angst: Die Bank weist den Spekulationsgewinn jedoch als Differenz von Kauf 2005 u.Verkauf 2020 aus u. die Krankenkasse will die Beiträge bezogen auf den steuerlichen Spekulationsgewinn haben.
1.Frage: Darf tatsächlich der so
ermittelte Gewinn zugrunde gelegt werden obwohl dieser Gewinn
buchungstechnisch in den Jahren meiner Höchstbeitragsbegrenzung bei
der Krankenkasse entstanden ist und obwohl in all den Jahren die
zugehörigen Dividenden nicht beitragspflichtig gewesen sind?
Wenn das tatsächlich rechtens wäre würde ich soetwas als
Ausbeutung von Rentnern u. als Kontakarierung der gesetzlichen
Privatvorsorgeverpflichtung halten.
2.Frage: Falls 1 bejaht werden
muß, kennt jemand Möglichkeiten, sich dieser Praxis (auf legale
Weise) zu entziehen? Z.B. Irgendeine Veränderung hinsichtlich der
Krankenkassenmitgliedschaft oder Verschenken des Depots an eine
Schweizer Familienangehörige (ohne die Aktien zuvor verkauft zu
haben) ggf. auch Verlagerung des Wohnitzes in die Schweiz oder
Wohnsitzverlagerung in ein sehr gering besteuertes
Europäisches Ausland (Zypern)
mfg Sunwind