Krankenkassenbeiträge aus Kapitalertrag 15Jahre rückwirkend bei Renteneintritt

  • Ich habe per Aktiensparen über 15Jahre 6-stellige Buchgewinne erzielt (d.h. die Aktien nie verkauft) u.gehe nun zum 1.1.2020 in Rente. Während der Ansparphase habe ich keine Spekulationsgewinne versteuern müssen sondern immer nur die Dividenden in 4-stelliger Höhe weil ich die Aktien 15J. nahezu unverändert gehalten habe. Krankenkassenbeiträge für meine freiwillige Mitgliedschaft brauchte ich nicht bezahlen da ich immer über der Beitragsbemessungsgrenze verdiente. Von vorn herein war geplant, daß ich mit dem stückweisen Verkauf der Aktien meine monatl.Rente aufbessern kann. Damit will ich nun, mit Renteneintritt, beginnen. Jetzt, wo ich davor stehe überkommt mich jedoch eine Angst: Die Bank weist den Spekulationsgewinn jedoch als Differenz von Kauf 2005 u.Verkauf 2020 aus u. die Krankenkasse will die Beiträge bezogen auf den steuerlichen Spekulationsgewinn haben.

    1.Frage: Darf tatsächlich der so ermittelte Gewinn zugrunde gelegt werden obwohl dieser Gewinn buchungstechnisch in den Jahren meiner Höchstbeitragsbegrenzung bei der Krankenkasse entstanden ist und obwohl in all den Jahren die zugehörigen Dividenden nicht beitragspflichtig gewesen sind?

    Wenn das tatsächlich rechtens wäre würde ich soetwas als Ausbeutung von Rentnern u. als Kontakarierung der gesetzlichen Privatvorsorgeverpflichtung halten.


    2.Frage: Falls 1 bejaht werden muß, kennt jemand Möglichkeiten, sich dieser Praxis (auf legale Weise) zu entziehen? Z.B. Irgendeine Veränderung hinsichtlich der Krankenkassenmitgliedschaft oder Verschenken des Depots an eine Schweizer Familienangehörige (ohne die Aktien zuvor verkauft zu haben) ggf. auch Verlagerung des Wohnitzes in die Schweiz oder Wohnsitzverlagerung in ein sehr gering besteuertes Europäisches Ausland (Zypern)

    mfg Sunwind

  • Und was hat das Ganze mit Programmbedienung zu tun? Steuerliche Beratung (um die es sich hier handelt) dürfen wir hier nicht leisten. Geh zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater. Wobei hier auch eine Sozialversicherungsrechtliche Frage auftaucht, die diese beiden Stellen auch nicht beantworten dürfen. Hier könnte ein Rentenberater weiterhelfen.

    • Offizieller Beitrag

    1.Frage: Darf tatsächlich der so ermittelte Gewinn zugrunde gelegt werden obwohl dieser Gewinn buchungstechnisch in den Jahren meiner Höchstbeitragsbegrenzung beider Krankenkasse entstanden ist und obwohl in all den Jahren die zugehörigen Dividenden nicht beitragspflichtig gewesen sind?

    Wir sind hier kein kein Forum mit Schwerpunkt Krankenversicherung. Du solltest Dich an entsprechende Foren richten.


    2.Frage: Falls 1 bejaht werden muß, kennt jemand Möglichkeiten, sich dieser Praxis (auf legale Weise) zu entziehen? Z.B. Irgendeine Veränderung hinsichtlich der Krankenkassenmitgliedschaft oder Verschenken des Depots an eine Schweizer Familienangehörige (ohne die Aktien zuvor verkauft zuhaben) ggf. auch Verlagerung des Wohnitzes in die Schweiz oder Wohnsitzverlagerung in ein sehr gering besteuertes Europäisches Ausland (Zypern)

    Wie oben schon gesagt, falsches Forum. Und wenn es eine steuerliche Frage wäre, dann wäre dem Forum eine Beantwortung solcher gestalterischer Fragen aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.


    Ich schließe den Thread daher.