Differenz zwischen ElsterOnline2020 und WISO:Steuer2020 bzw. Elsterformular

  • Hallo,


    da Elsterformular dieses Jahr zuletzt möglich sein wird, habe ich mir zur "Umgewöhnung" schonmal WISO Steuer:Sparbuch 2020 gegönnt.

    Per Belegabruf habe ich meine Steuererklärung jetzt mal zur Probe mit Elsterformular, ElsterOnline und WISO gemacht.


    Beim vorr. Steuerbescheid ist das Ergebnis von ElsterFormular und WISO gleich. Eine Differenz gibt es zu ElsterOnline, da würde ich weniger bekommen.

    Ich habe die Bescheide nebeneinander verglichen, um eine fehlerhafte oder womöglich zusätzliche Eingabe bei ElsterOnline zu entdecken.

    Es wird alles gleich berücksichtigt, jedoch ist nur oben im Kopf der Betrag Festgesetzt werden x € Einkommensteuer bei ElsterOnline höher!

    Abzug vom Lohn ist überall dann natürlich gleich, dadurch bekomme ich bei Elster Online ergo weniger bei verbleibende Beträge.


    Alle nachfolgenden, unter Besteuerungsgrundlagen angegeben, Beträge sind gleich, also Bruttolohn, Entfernungspauschale, Sonderausgaben etc.

    Die Differenz kommt also nur durch die festgesetzte Einkommensteuer zustande , (die oben in den gestrichelten Rahmen), die bei ElsterOnline zu meinen Ungunsten um ~350€ höher veranschlagt werden.


    Unterscheid macht also fast ganz unten die Zeile

    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG nach dem Splittingtarif (ich komme schlechter weg)

    zu versteuern nach dem Splittingtarif (ich komme besser weg)


    Kann das jemand erklären?


    CU

    Telelinc

    • Offizieller Beitrag

    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG nach dem Splittingtarif (ich komme schlechter weg)

    Sagt doch alles. Und die dem Progressionsvorbehalt unterworfenen Beträge ergeben sich auch aus dem Bescheid bzw. den Erläuterungen und sollten mit den einem selber bekannten Zahlen abgeglichen werden können.

  • Hallo,


    ich bin jetzt noch verwirrter als vorher. Ich sage mal anders, weil vermutlich die Frage schlecht formuliert ist:


    - Ich gebe Daten in ElsterFormular ein und es wird Lohnsteuer X fersgesetzt.

    - Ich gebe die gleichen Daten in ElsterOnline ein und es wird Einkommensteuer Y festgesetzt.

    - Ich gebe die Daten in WISO ein und es wird Lohhnsteuer X festgesetzt.



    Elsterformular wendet Splitting an

    ElsterOnline wendet Splitting mit Progressionsvorbehalt ein.

    WiSO rechnet wiederum wie Elsterformular OHNE Progression.


    Mir sagt das überhaupt nichts, für mich sieht das so aus, als ob eine Hardwarekasse einen Barcode liest und €2,95 sagt,

    vom gleichen Hersteller die Softwarekasse sagt €3,95 und eine Fremdkasse sagt wieder €2,95


    Der Bon ist in dem Falle der automatische Belegabruf und die Kassen sind die Programme.

    Es handelt sich immer hin um eine Differenz von 400 Euro.


    Grüße

    Telelinc

    • Offizieller Beitrag

    Mir sagt das überhaupt nichts, für mich sieht das so aus, als ob eine Hardwarekasse einen Barcode liest und €2,95 sagt,

    vom gleichen Hersteller die Softwarekasse sagt €3,95 und eine Fremdkasse sagt wieder €2,95

    Die werden mit Sicherheit alle dasselbe ausrechnen, wenn alle Einstellungen identisch sind. Also z.B. auch, ob die Programme von selbst die günstigste Veranlagungsart wählen und Du dem Rat folgst.

    Es ist doch außerdem uninteressant, welche Unterschiede die Programme haben. Wichtig ist die Übereinstimmung der Programmrechnung mit dem Bescheid.

    Beim vorr. Steuerbescheid ist das Ergebnis von ElsterFormular und WISO gleich.

    Du hast mit dem Steuerprogramm für das Jahr 2019 den Steuerbescheid für 2018 nachvollziehen wollen? :rolleyes:

  • Hallo,

    Es ist doch außerdem uninteressant, welche Unterschiede die Programme haben. Wichtig ist die Übereinstimmung der Programmrechnung mit dem Bescheid.


    Ja, die ist wichtig ... aber sie stimmt ja eben NICHT überein.


    Ich habe doch geschrieben, das ich lt. Bescheid von ElsterFormular und Wiso einen Betrag bekomme (beide exakt gleich), der Bescheid von ElsterOnline allerdings 400.- darunter liegt. Es ist schon klar, dass ich hier von DREI programmen spreche, nicht von zwei?


    Weiterin habe ich keine Übernahme gemacht, ich habe frisch mit Belegabruf NEU begonnen, ich habe keine Tippfehler oder Altlasten. Die werden eben nicht schon alle das gleiche berechnen, ich suche gerade den Grund dafür. Sicher liegt der bei mir, klar, aber scheinbar drücke ich mich schlecht aus, wenn es sich jetzt schon von zwei Personen so liest, als ob unterm Strich alles in Ordnung ist. Ist es eben nicht.


    Ich versuchs heute abend nohmal, mit nur Steuerkarte einlesen (kann man beim Belegabruf ja selektieren), nix weiter, bei allen drei und schaue dann mal.


    Grüße

    Telelinc

    • Offizieller Beitrag

    Elsterformular wendet Splitting an

    ElsterOnline wendet Splitting mit Progressionsvorbehalt ein.

    WiSO rechnet wiederum wie Elsterformular OHNE Progression.

    Ja, die ist wichtig ... aber sie stimmt ja eben NICHT überein.

    Bei identischen Eingaben wird es da mit Sicherheit bei solchen Standardfällen auch identische Ergebnisse geben.


    Ich sehe das Problem eher vor dem Bildschirm an der Tastatur sitzend. ;)

    • Offizieller Beitrag

    liegen denn Progressionseinkünfte vor?

    offensichtlich ja:

    ElsterOnline wendet Splitting mit Progressionsvorbehalt ein.

    der Bescheid von ElsterOnline allerdings 400.- darunter liegt.

  • Ganz ehrlich? Dafür habe ich ein Programm, das ich das nicht wissen muss, oder? Das soll auf Knopfdruck funktionieren mit Einlesen der vorausgefüllten Steuerdokumente und mich Fragen. Bin ich durch, muss es stimmen. Bei Elster hat es in den Jahren zuvor immer gestimmt. Tut es jetzt auch, aber was, wenn ich auf Online gewächselt hätte? Ich mache nichts anders als sonst.

    • Offizieller Beitrag

    Ganz ehrlich? Dafür habe ich ein Programm, das ich das nicht wissen muss, oder?

    Das Programm kann aber nur das "wissen", was Du ihm sagst (eingibst).


    Ohne ohne genaue Infos zu Deinen grundsätzlichen Besteuerungsgrundlagen kann Dir hier auch niemand weiterhelfen. Da hilft noch nicht einmal unsere allzeit bewährte Glaskugel.

  • Hallo,


    ja, das sehe ich auch alles ein, bis auf die Tatssache, das ich bei der automatischen Steuererklärung doch garnichs eingeben musste.

    Es wurde alles automatisch eingelesen. Alles steht auf grün und ich weiss nicht, wo ich den entscheidenden Unterscheid nachschauen kann.


    Ich würde jetzt davon ausgehen (da ich bisher ja mit ElsterFormular immer so ziemlich den errechneten Betrag auch bekommen habe) das ich das mit WISO auch die nächsten Jahre kann (weil es ja ElsterFormular dann nicht mehr gibt) , da kommt ja das gleiche raus. Vermutlich ist alles gut.


    Ich bin nur beunruhigt, das es eben bei ElsterOnline, ebenfalls im automatischen Modus, was ganz anderes rauskommt. Ich habe keine besonderen Eingaben gemacht, es handelt sich um Stammdaten, Lohnsteuerkarte und eine RüRup Versicherung. Veranlagung ist überall gleich, es ist doch quasi alles überschaubar.

    Ich frage einfach mal beim Finanzamt nach, das ist nicht so weit weg von mir, da kann man gut einfach hin. Sollte deren Betrag dann aber stimmen, kann ich ja demnächst bei ElsterOnline bleiben, wäre ja nicht schlimm.


    Thx alle,

    Telelinc

    • Offizieller Beitrag

    Du musst doch eigentlich selber wissen, ob Du neben dem Arbeitslohn Krankengeld, ALG I, Schlechtwettergeld, Elterngeld oder sonstige nach § 32b EStG dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einnahmen gehabt hast.

    • Offizieller Beitrag

    ja, natürlich weiss ich das. Ich habe keinerlei derartige Einnahmen gehabt.

    Du schreibst doch selber:


    ElsterOnline wendet Splitting mit Progressionsvorbehalt ein.

    Und vertraust:

    Ich bin nur beunruhigt, das es eben bei ElsterOnline, ebenfalls im automatischen Modus, was ganz anderes rauskommt.

    Also steht in dem Einkommensteuerbescheid (oder doch nur Steuerberechnung vorab?) doch auch drin, in welcher Höhe dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte der Besteuerung unterworfen worden sind. Also nach hinten bei der Steuerberechnung auch noch weiter lesen und die umfangreichen Erläuterungen durchlesen.

  • Hallo,


    es tut mir leid, ich kann es nicht besser formulieren, aber ich scrolle links und rechts auf separaten Bildschirmen die Bescheide durch.

    Es ist doch in den Erläuterungen erstmal:

    Gesamte Einkünfte blabla

    Sonderausgaben blabla

    . ab beschränkt abziehbar blabla

    . ab unbeschränkt abbziehbar blabla

    Zu versteuerndes Einkommen -> Bis hier hin ist alles gleich

    Dann kommt:

    Berechnung der Einkommensteuer und hier steht links und rechts halt ein um ein paar hundert Euro unterschiedlicher Betrag.

    Davon abhängig dann halt auch geringfügig unterschiedliche Kirchensteuer und Soli, aber die Hauptdifferenz ist allein der Posten der Einkommensteuer:

    Die Steuerlast darunter ist dann einmal 12.45% und einmal 13,29%

    Abziehbare Versorgungsaufwendungen wurde wiederum der gleiche Betrag berücksichtigt.


    Also abschliessend: Das zu versteuernde Einommen ist exakt gleich, alle Angaben sind ebenfalls gleich, aber einmal wird mir 13,29% (ElsterOnline) und einmal nur 12,45% (WISO und Elsterformular) des zu versteuernden Einkommens als Einkomensteuer festgesetzt.


    ? Umfangreiche Erläuterungen habe ich in keinem Bescheid. ?


    Cu
    Telelinc

    • Offizieller Beitrag

    Ja, die ist wichtig ... aber sie stimmt ja eben NICHT überein.


    Ich habe doch geschrieben, das ich lt. Bescheid von ElsterFormular und Wiso einen Betrag bekomme (beide exakt gleich), der Bescheid von ElsterOnline allerdings 400.- darunter liegt. Es ist schon klar, dass ich hier von DREI programmen spreche, nicht von zwei?

    1. kann ich bis drei zählen und

    2. bitte beachte die Forenregeln ("...drei Programmen..." und nicht "...DREI Programmen...").

    Weiterin habe ich keine Übernahme gemacht, ich habe frisch mit Belegabruf NEU begonnen, ich habe keine Tippfehler oder Altlasten. Die werden eben nicht schon alle das gleiche berechnen, ich suche gerade den Grund dafür.

    Und ich sagte doch bereits, daß ich einfach vermute, daß Du in ELSTER Online irgendeine Einstellung selber treffen mußt.

    Also abschliessend: Das zu versteuernde Einommen ist exakt gleich, alle Angaben sind ebenfalls gleich, aber einmal wird mir 13,29% (ElsterOnline) und einmal nur 12,45% (WISO und Elsterformular) des zu versteuernden Einkommens als Einkomensteuer festgesetzt.

    Du meinst zweimal 12,45%, denn Du sprichts ja von drei Programmen, und nicht zwei. ;)


    Und die unterschiedlichen Werte für den Prozentsatz sind ja nur das Ergebnis der Berechnung, aber nicht die Ursache des Problems.

    Wenn etwas mit ELSTER Online nicht stimmt, daß müßtest Du eigentlich dort mal nachfragen, warum das da so ausgeworfen wird. Das wissen wir nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Zu versteuerndes Einkommen -> Bis hier hin ist alles gleich

    Dann kommt:

    Berechnung der Einkommensteuer und hier steht links und rechts halt ein um ein paar hundert Euro unterschiedlicher Betrag.


    Davon abhängig dann halt auch geringfügig unterschiedliche Kirchensteuer und Soli, aber die Hauptdifferenz ist allein der Posten der Einkommensteuer:


    Die Steuerlast darunter ist dann einmal 12.45% und einmal 13,29%

    Ja ist doch klar bei Progressionsvorbehalt.


    Ich habe ELSTERonline insoweit noch nie genutzt. Deshalb eben meine obige Frage, ob Du da die Steuerberechnung der Software für die ESt 2019 laut Deinen Eingaben siehst. Und wenn, dann gibt es da auch Erläuterungen und/oder detailliertere Berechnungen.


    ? Umfangreiche Erläuterungen habe ich in keinem Bescheid. ?

    Von welchem "Bescheid" sprichst Du immer? Für 2019 kannst Du noch keinen Einkommensteuerbescheid haben.