10 Tage Regelung bei Nebenkosten des Geldverkehrs SRK03 4970 (EÜR)

  • Hallo zusammen und ein gutes neues Jahr!


    ich habe schon diverse Seiten hier im Forum und auch bei Haufe usw. durchsucht aber leider keine Antwort gefunden.

    Die 10 Tage Regelung betrifft regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben.

    Wenn z.B. die Kontoführungsgebühr für den Monat 12/2019 vor dem 10.01.2020 abgebucht wird gehört sie wirtschaftlich zum Jahr 2019.

    Nun frage ich mich wie es sich mit den Portokosten des Kontoauszuges 12/2019 verhält den die Bank am 07.01.2020 abbucht?

    Theoretisch ist diese Ausgabe regelmäßig wiederkehrend da jeden Monat einen Kontoauszug versendet wird.
    Bucht man in der Praxis die Portokosten des Kontoauszuges 12/2019 noch in das Jahr 2019 oder in das neue Jahr 2020?



    Ich freue mich über sachdienliche Hinweise :)

    • Offizieller Beitrag

    Theoretisch ist diese Ausgabe regelmäßig wiederkehrend da jeden Monat einen Kontoauszug versendet wird.

    Warum? Ist doch nicht zwingend.


    Abgesehen davon weiß ich nicht, ob sich jemand um die in Frage gestellten exorbitanten Beträge für einmaliges Briefporto groß kümmern würde.

  • Es besteht schon ein gewisser Zwang, denn dDie Portokosten werden tatsächlich jeden Monat abgebucht da jeden Monat ein Kontoauszug in den Briefkasten flattert.


    Es geht mir ja nicht um die sagenhaften 80 Cent sondern vielmehr um die Frage ob es sich bei den vertraglich geregelten monatlichen Briefportokosten um eine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe im Sinne der 10 Tage Regelung handelt oder eher nicht.

  • Also ich würde hier die Kosten nicht auch noch "aufdröseln". Porto wird doch von der Bank mit den übrigen Posten zusammengefasst und damit ist es Bestandteil der Nebenkosten!

  • Wenn die Portokosten für den Kontoauszug der Bank genauso wie die Kontoführungsgebühren jeden Monat abgebucht werden, würde ich das auch genauso behandeln - als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben.

    Oft bucht die Bank das ja auch eh in einem Posten ab ....


    Gruß

    Chris

    • Offizieller Beitrag

    als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben

    Was Portokosten aber nicht sind, auch wenn weiterberechnet. Aber wer schert sich um 0,80€? Nicht einmal der penibelste Finanzbeamte.