Hallo zusammen und ein gutes neues Jahr!
ich habe schon diverse Seiten hier im Forum und auch bei Haufe usw. durchsucht aber leider keine Antwort gefunden.
Die 10 Tage Regelung betrifft regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben.
Wenn
z.B. die Kontoführungsgebühr für den Monat 12/2019 vor dem 10.01.2020
abgebucht wird gehört sie wirtschaftlich zum Jahr 2019.
Nun frage ich mich wie es sich mit den Portokosten des Kontoauszuges 12/2019 verhält den die Bank am 07.01.2020 abbucht?
Theoretisch ist diese Ausgabe regelmäßig wiederkehrend da jeden Monat einen Kontoauszug versendet wird.
Bucht man in der Praxis die Portokosten des Kontoauszuges 12/2019 noch in das Jahr 2019 oder in das neue Jahr 2020?
Ich freue mich über sachdienliche Hinweise