2 mal Lohnsteuerklasse IV

  • Hallo,


    zu Beginn des letzten Jahres hatte ich 2 Beschäftigungen. Eine Haupttätigkeit (Lohnsteuerklasse IV) und eine Nebentätigkeit (Lohnsteuerklasse VI). Seit August führe ich meine frühere Nebentätigkeit in Vollzeit aus, die ehemalige Haupttätigkeit habe ich gekündigt. Nach dem Wechsel habe ich beim Arbeitgeber die ehemalige Nebentätigkeit in der Lohnsteuerklasse IV abrechnen lassen, da diese ja nun meine Haupttätigkeit ist. Bei der WISO Steuer Eingabe kommt nun immer eine Fehlermeldung: 2 Tätigkeiten mit Lohnsteuerklasse IV sind nicht môglich.


    Wie kann ich dieses Problem lösen?

  • Wobei ich mir nicht sicher bin, ob der Arbeitgeber hier nicht falsch abgerechnet hat. Er muss doch zwingend die ELSTAM-Daten verwenden, und die sagten nun einmal für den ersten Teil des Jahres bis Wechsel Klasse 6.

    Aber das ist dann das Problem des Arbeitgebers. Ich bin mir nur nicht sicher, ob die Progamme im Finanzamt hier nicht auch "Alarm" schlagen.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, die Lohnsteuerklasse ist bei der Einkommensteuerveranlagung völlig egal.


    Die Angabe dient nur zu statistischen Zwecken, zu nichts anderem.


    So gesehen völlig egal, was man da einträgt, beim Finanzamt wird es eh korrigiert durch automatisches Übernehmen der von den Arbeitgebern übermittelten elektronischen Daten.

  • Es ging mir nicht um die Einträge in der EStE, sondern darum, dass der Arbeitgeber hier rückwirkend die Abrechnungen geändert hat und damit eine m. M. nach falsche Lohnsteuerbescheinigung vorliegt.

    Bis zum Wechsel hätte er die Abrechnungen mit Klasse 6 beibehalten müssen und damit wären zwei Lohnsteuerbescheinigungen erforderlich gewesen - eine für die Zeit mit Klasse 6 und eine für die Zeit mit Klasse 4.


    Dass die Lohnsteuerklasse in der Einkommensteuerveranlagung egal ist, ist mir seit vielen Jahren bekannt. Das habe ich auch überhaupt nicht moniert - bitte lesen, was man geschrieben hat und nicht etwas "hineininterpretieren".

    • Offizieller Beitrag

    Es ging mir nicht um die Einträge in der EStE, sondern darum, dass der Arbeitgeber hier rückwirkend die Abrechnungen geändert hat und damit eine m. M. nach falsche Lohnsteuerbescheinigung vorliegt.

    Ob ein "falsche" Lohnsteuerbescheinigung vorliegt nur weil der AG nicht nach richtigen Lohnsteuerklasse abgerechnet hat, kann auch völlig egal sein.

    Der AG bescheinigt wieviel BAL der AN erhalten und wieviel Lohnsteuer etc der AG ans FA abgeführt hat.

    Und das hat er hoffentlich richtig bescheinigt. Und damit ist die Lohnsteuerbescheinigung für sich betrachtet richtig.

    Der Rest wird im Steuerbescheid ausgeglichen.

    Jetzt alles richtig reininterpretiert?

    • Offizieller Beitrag

    Der AG bescheinigt wieviel BAL der AN erhalten und wieviel Lohnsteuer etc der AG ans FA abgeführt hat.

    Und das hat er hoffentlich richtig bescheinigt. Und damit ist die Lohnsteuerbescheinigung für sich betrachtet richtig.

    Genau.


    Das einzige wichtige für das FA ist, dass der Bearbeiter jetzt (selber) darauf achten muss, dass es eben vom Gesetz her eigentlich ein Fall der Pflichtveranlagung nach § 46 Absatz 2 Nr. 2 EStG ist. Und das ist auch nur wichtig, falls sich bei der Veranlagung eine Steuernachzahlung ergeben sollte.