Hallo zusammen,
folgende Ausgangslage: Am Ende einer halbjährigen Beschäftigung sendet der AG eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung an das FA. Nachträglich wird dem AN eine noch offene Postion überwiesen. Der AG sendet daraufhin eine weitere Lohnsteuerbescheinigung mit den geänderten Beträgen an das FA.
Beim Abruf dieser Daten mit dem WISO-Steuer-Sparbuch 2020 werden nun beide Lohnsteuerbescheinigungen abgerufen und im Programm ausgewiesen. Was natürlich zu einer erheblichen Nachforderung führen würde.
Frage dazu: Wie ist diese Situation zu betrachten? Erkennt das FA, dass es sich bei der zweiten Bescheinigung lediglich um eine Korrektur der ersten handelt? Und wie ist diese Situation im WISO-Steuer-Sparprogramm zu händeln?
Gruß
Gaudeamus