Hi zusammen,
ich habe am 01.11.2019 in einer neuen Stadt eine neue Tätigkeit aufgenommen.
Ab 01.01.2020 habe ich nun eine Wohnung gefunden und möchte diese als Zweitwohnsitz nutzen.
Ich habe dafür jetzt schon die Einrichtung gekauft, da ich schon vor dem Beginn des Mietvertrages die Wohnung einrichten durfte.
Nun zu meiner Frage:
Wann setze ich nun die Kosten für die Einrichtung an?
Normalerweise ja in dem Jahr des Kaufbeleges aber da der Mietvertrag ja erst ab dem 01.01.2020 läuft bin ich unsicher ob es dann möglich ist die Kosten schon 2019 anzusetzen....
Außerdem würde mich intressieren ob ich die Verpflegungspauschale nun nur noch für 1 Monat (Arbeitsbeginn ja schon November und damals ohne doppelten Haushalt) oder die vollen 3 Monaten ansetzen kann?
Bin für jede Hilfe dankbar.