Doppelte Haushaltsführung Einrichtung vor Einzug gekauft

  • Hi zusammen,

    ich habe am 01.11.2019 in einer neuen Stadt eine neue Tätigkeit aufgenommen.

    Ab 01.01.2020 habe ich nun eine Wohnung gefunden und möchte diese als Zweitwohnsitz nutzen.

    Ich habe dafür jetzt schon die Einrichtung gekauft, da ich schon vor dem Beginn des Mietvertrages die Wohnung einrichten durfte.

    Nun zu meiner Frage:

    Wann setze ich nun die Kosten für die Einrichtung an?

    Normalerweise ja in dem Jahr des Kaufbeleges aber da der Mietvertrag ja erst ab dem 01.01.2020 läuft bin ich unsicher ob es dann möglich ist die Kosten schon 2019 anzusetzen....

    Außerdem würde mich intressieren ob ich die Verpflegungspauschale nun nur noch für 1 Monat (Arbeitsbeginn ja schon November und damals ohne doppelten Haushalt) oder die vollen 3 Monaten ansetzen kann?


    Bin für jede Hilfe dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Wann setze ich nun die Kosten für die Einrichtung an?

    Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. AfA-Regelungen sind natürlich zu beachten.


    Außerdem würde mich intressieren ob ich die Verpflegungspauschale nun nur noch für 1 Monat (Arbeitsbeginn ja schon November und damals ohne doppelten Haushalt) oder die vollen 3 Monaten ansetzen kann?

    Das kommt auf den Sachverhalt in dieser Zeit an und welche gesetzlichen Regelungen erfüllt sind.


    Vielleicht solltest Du über die Anschaffung einer Steuersoftware, gleich welchen Herstellers, nachdenken. In dieser werden solche Dinge bei Eingabe der Daten entsprechend abgearbeitet.

  • danke für die Antwort.

    Ich habe schon WISO steuer aber konnte da noch nicht wirklich was finden. (benutze die Software aber auch zum ersten mal..)

    Ich kann dort bei doppelter Haushaltsführung ja nur Angaben für 2019 machen aber bin unsicher ob ich dann die Ausgaben für die Einrichtung schon angeben kann...

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann dort bei doppelter Haushaltsführung ja nur Angaben für 2019 machen aber bin unsicher ob ich dann die Ausgaben für die Einrichtung schon angeben kann...

    Das stimmt. Programmtechnisch sind nur Datumseingaben für 2019 möglich.


    miwe4: vielleicht die Ausgaben für die Einrichtung unter "Sonstige Ausgaben" erfassen und mit dem Finanzamt eine entsprechende Begründung mit den notwendigen Belegen (Mietvertrag etc.) schicken?

    • Offizieller Beitrag

    miwe4: vielleicht die Ausgaben für die Einrichtung unter "Sonstige Ausgaben" erfassen und mit dem Finanzamt eine entsprechende Begründung mit den notwendigen Belegen (Mietvertrag etc.) schicken?

    Alles ganz normal eintragen und mit fiktivem Beginn der doppelten Haushaltsführung 31.12.2019 eintragen. Dem FA dann alles im gesonderten Begleitschreiben erläutern.

  • Sie müssen die Möbel 2019 angeben, wenn gekauft 2019!! Zur Erläuterung könnten Sie den Mietvertrag ab 1.1. beifügen oder warten, bis FA nachfragt!


    Wie war denn 11+12/2019 die Wohnsituation am Arbeitsort vor neuer Wohnung? Gependelt? Wie weit ist der Weg?


    MfV geht nur für 3 volle Monate - in 2020 als nur noch Januar.


    Lia

  • Danke für die Hinweise mit dem Begleitschreiben.



    Im November und Dezember bin ich noch gependelt.

    Der Weg hat sich von 100km auf 5km bzw 2 Stunden auf 20 Minuten reduziert.

    Sollte ja passen oder?

    • Offizieller Beitrag

    MfV geht nur für 3 volle Monate - in 2020 als nur noch Januar.

    Da in 2019 noch gar keine doppelte Haushaltsführung bestand, geht die Rechnung nicht auf.

  • ok :)

    noch eine Frage:

    ich habe in diesem Jahr nur knapp über dem Grundfreibetrag verdient (da ich ja erst im November Vollezit angefangen habe).

    Wenn ich durch die Pendlerpauschale und die Einrichtung mein Einkommen unter den Grundfreibetrag drücke, gehen dann übrigen Werbungskosten verloren?

    Als Beispiel:

    Einkommen: 10.000€

    Grundfreibetrag: 9.168€

    Werbungskosten: 2000€

    Werden dann erst die Werbungskosten abgezogen und dann geguckt ob ich unter dem Freibetrag bin?

    Sind dann die übrigen 1.168€ futsch? Also kann ich die nicht mit einem Verlustvortrag mitnehmen?

    • Offizieller Beitrag

    noch eine Frage:

    Bitte die Forenregeln beachten und keine derartigen Sammelthreads einstellen. Für jedes Thema künftig bitte einen eigenen Thread einrichten.


    Wenn ich durch die Pendlerpauschale und die Einrichtung mein Einkommen unter den Grundfreibetrag drücke, gehen dann übrigen Werbungskosten verloren?

    Was heißt, geht verloren? Es kann sich steuerlich natürlich nicht mehr auswirken, da Du ja nicht mehr Steuer erstattet bekommen kannst als Du gezahlt hast.


    Sind dann die übrigen 1.168€ futsch? Also kann ich die nicht mit einem Verlustvortrag mitnehmen?

    Weiter ginge es erst bei negativem Gesamtbetrag der Einkünfte und dem § 10d EStG.


    Aber das würde Dir auch nach Nutzung der erweiterten Forumssuche oder testweisen Eingaben in Dein Steuerprogramm erläutert werden.