Fahrten zu Schulungen/Verpflegungspauschale

  • Guten Tag,


    derzeit absolviere ich bei meinem Arbeitgeber eine Fortbildung für den Einsatz in einem anderen Arbeitsfeld. In der Regel habe ich an drei Tagen die Woche Schulung und an den verbleibenden zwei Tagen regulär Bürodienst. Soweit ich weiß kann ich die Fahrten zur Schulung und zurück voll absetzen - entgegen der normalen Fahrtkosten zur Arbeit.


    Ich kann dem Fianzamt eine schriftliche Übersicht über die Schulungstage zur Verfügung stellen. Meine Frage ist nun, wie bzw. wo in der Software ich die Schulungsfahrten und die Verpflegungspauschale (der Arbeitgeber zahlt dies nicht) eingeben muss.


    Ich bedanke mich für die Unterstützung!


    Grüße, Tim

  • Und warum zahlt der Arbeitgeber nichts? Wenn du in einem anderen Arbeitsfeld tätig werden soll, ist das doch Aufgabe des Arbeitgebers. Dafür gibt es Reisekostenabrechnungen. Nur möglicherweise übersteigende Ausgaben gehen dann in die Werbungskosten.

    Eingetragen wird das Ganze dann unter den Reisekosten.

    • Offizieller Beitrag

    ch weiß kann ich die Fahrten zur Schulung und zurück voll absetzen - entgegen der normalen Fahrtkosten zur Arbeit.

    Sicher? Wenn die Schulung am Ort Deiner 1. Tätigkeitsstätte stattfindet ist m.E. ganz normal die Entfernungspauschale als Fahrten Wohnung <-> 1. Tätigkeitsstätte anzuwenden. Auch kommen keine Verpflegungsmehraufwendungen zum Ansatz. Auswärtstätigkeit ist nur gegeben, wenn Du Dich aus beruflichen Gründen außerhalb Deiner 1. Tätigkeitsstätte aufhältst.


    Eingetragen wird das Ganze dann unter den Reisekosten.

    Nein, definitiv nicht. ;)

    ... bei meinem Arbeitgeber ...