Reise in WISO Mein Büro richtig verbuchen

  • Hallo liebes Forum Team,
    bitte seht mir die Frage nach, denn es gibt Material dazu das ich mit der Suchfunktion gefunden habe, sicher bin ich mir letztlich jedoch nicht ob es noch aktuell ist oder es passt irgendwie nicht.

    Ich habe im Dezember für mein Einzelunternehmen zwei Reisen getätigt.


    1.) Reise nach Düsseldorf

    • Bahnfahrt - gebucht mittels "Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten"
    • Hotelunterkunft - gebucht mittels "Reisekosten Unternehmer Unterbringungsaufwand"
    • an einem Abend war ich mit einem Kunden abends Essen - wie realisiere ich die Aufspaltung? Wir waren in einem Restaurant mit einem Sushi Circle und ich hab keine Ahnung was er und was ich gegessen haben.
    • Sollte ich die Verpflegungsmehraufwände eintragen und wenn ja wie mache ich das? Welchen Vorteil hat es, denn beim EInzelunternehmen ists aus meiner aktuellen Perspektive "Rechte Tasche Linke Tasche".

    2.) Reise nach Leipzig

    • privates Fahrtzeug genutzt und meine Frau ebenfalls mit im Auto
    • Hotelunterkunft für uns beide (Doppelzimmer)
    • Wie buche ich hier Fahrt und Hotel?
    • Am Morgen nach der Übernachtung haben wir uns mit einem Investor zum Brunch getroffen und ich habe die Rechnung beglichen, Auch hier ist mir nicht klar wie ich das "auseinanderrechne".


    Könnte mir einer von euch Hilfestellung geben und mich in die richtige RIchtung schubsen.


    Vielen Dank im Voraus.

  • Bahnfahrt - gebucht mittels "Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten"

    Hotelunterkunft - gebucht mittels "Reisekosten Unternehmer Unterbringungsaufwand"

    richtig


    bezüglich Essen würde ich Dir dringend raten sich doch noch weiter zu belesen, dazu gibt es genug Text im Internet


    Die Anmerkungen "ich hab keine Ahnung was er und was ich gegessen haben." und "Auch hier ist mir nicht klar wie ich das "auseinanderrechne"." hinterlassen doch ein ungutes Gefühl mit Fragezeichen. Wer was isst, ist doch völlig egal, es geht schließlich um Beträge. Wer hat was in Düsseldorf bezahlt, ist die Frage. Wer hat wen eingeladen oder hat jeder seins bezahlt?


    Am Morgen nach der Übernachtung haben wir uns mit einem Investor zum Brunch getroffen und ich habe die Rechnung beglichen,

    Bewirtungskosten; die 70%-Regel beachtet WISO Mein Büro im Hintergrund automatisch (aber lieber im Buchungsjournal immer noch mal prüfen)

    Edit: Ach so, oder meinst Du mit "auseindanderrrechnen", weil Deine Frau dabei war, die mit Deinem Unternehmen (vermutlich) nichts zu tun hat? Dann gilt das Gleiche wie ich unten schon schreibe. Steuerberater fragen, ob es reicht den Rechnungsbetrag um 1/3 für die Frau zu kürzen.


    Sollte ich die Verpflegungsmehraufwände eintragen und wenn ja wie mache ich das? Welchen Vorteil hat es, denn beim EInzelunternehmen ists aus meiner aktuellen Perspektive "Rechte Tasche Linke Tasche".

    Rechte Tasche, linke Tasche? Es gibt einen steuerlichen Pauschbetrag den Du, wenn Du nicht mehr Steuern als notwendig zahlen möchtest, im Verrechnungskonto als Ausgabe buchen solltest.


    Die Frage, die ich mir stellen würde, wäre, ob man die Verpflegungspauschale für diesen Tag um das Essen, welches man als Bewirtungskosten ja schon abgesetzt hat, entsprechend pauschal kürzen müsste. Vom Sinn her würde ich sagen "Ja", weil man sonst den Verpflegungsmehraufwand doppelt absetzen würde, aber im Internet habe ich eher gefunden, dass es geht und im EStG steht dieser Fall als Pauschalkürzung jedenfalls tatsächlich nicht drin.

    2.) Reise nach Leipzig

    privates Fahrtzeug genutzt und meine Frau ebenfalls mit im Auto
    Hotelunterkunft für uns beide (Doppelzimmer)
    Wie buche ich hier Fahrt und Hotel?

    na, an sich genauso wie bei der anderen Reise (Fahrtkosten am einfachsten mit der 30-Cent-Kilometerpauschale)

    Den entscheidenden Punkt nennst Du aber nicht. War die Reise vielleicht doch halb privat? Das muss berücksichtigt werden. Ich kann mir vorstellen, dass man die Ausgaben dann anteilig absetzen darf, aber da lieber einen Steuerberater fragen.

  • Hallo S. Doberstein,
    danke für deine Gedanken.


    Düsseldorf:
    - Wer hat was in Düsseldorf bezahlt, ist die Frage. Wer hat wen eingeladen oder hat jeder seins bezahlt?
    Ich habe eingeladen und ich habe bezahlt.


    Leipzig
    - Edit: Ach so, oder meinst Du mit "auseindanderrrechnen", weil Deine Frau dabei war, die mit Deinem Unternehmen (vermutlich) nichts zu tun hat? Dann gilt das Gleiche wie ich unten schon schreibe. Steuerberater fragen, ob es reicht den Rechnungsbetrag um 1/3 für die Frau zu kürzen.
    Ja genau darum ging es. Meine Frau ist natürlich ein gutes Stück in die Firma integriert, jedoch nirgends mit erfasst (kein Angestelltenverhältnis, kein Teilhaber). Deswegen war mir nicht klar ob eshier gekürzt werden muss.

    - Die Frage, die ich mir stellen würde, wäre, ob man die Verpflegungspauschale für diesen Tag um das Essen, welches man als Bewirtungskosten ja schon abgesetzt hat, entsprechend pauschal kürzen müsste. Vom Sinn her würde ich sagen "Ja", weil man sonst den Verpflegungsmehraufwand doppelt absetzen würde, aber im Internet habe ich eher gefunden, dass es geht und im EStG steht dieser Fall als Pauschalkürzung jedenfalls tatsächlich nicht drin.
    Genau einer dieser Aspekte wo ich im Internet auf verschiedene Meinungen gestossen bin und mir entsprechend unsicher war.

    -

    na, an sich genauso wie bei der anderen Reise (Fahrtkosten am einfachsten mit der 30-Cent-Kilometerpauschale)

    Den entscheidenden Punkt nennst Du aber nicht. War die Reise vielleicht doch halb privat? Das muss berücksichtigt werden.
    Die Reise war dienstlich motiviert aber wir haben den Abend davor genutzt.

  • Düsseldorf:
    - Wer hat was in Düsseldorf bezahlt, ist die Frage. Wer hat wen eingeladen oder hat jeder seins bezahlt?
    Ich habe eingeladen und ich habe bezahlt.

    Also sind im Prinzip beide Reisen recht identisch. Wenn Du andere zum Essen einlädst, sind das Bewirtungskosten - 70% der Gesamtkosten inkl. Trinkgeld sind absetzbar, der Rest mindert zwar Deinen kaufmännischen Gewinn, jedoch nicht den steuerlichen.


    Meine Frau ist natürlich ein gutes Stück in die Firma integriert, jedoch nirgends mit erfasst (kein Angestelltenverhältnis, kein Teilhaber).

    Also nicht so einfach per Ferndiagnose zu klären. Die Detail sollten mit einem Steuerberater geklärt werden. Ich vermute mal, dass ohne Angestelltenverhältnis der Kostenteil für die Frau nicht abgesetzt werden kann.


    - Die Frage, die ich mir stellen würde, wäre, ob man die Verpflegungspauschale für diesen Tag um das Essen, welches man als Bewirtungskosten ja schon abgesetzt hat, entsprechend pauschal kürzen müsste. Vom Sinn her würde ich sagen "Ja", weil man sonst den Verpflegungsmehraufwand doppelt absetzen würde, aber im Internet habe ich eher gefunden, dass es geht und im EStG steht dieser Fall als Pauschalkürzung jedenfalls tatsächlich nicht drin.
    Genau einer dieser Aspekte wo ich im Internet auf verschiedene Meinungen gestossen bin und mir entsprechend unsicher war.

    Ok. Das ist echt eine Spezialfrage. Wir verweisen hier im Forum bei solchen Fragen gern auf Haufe. Dort habe ich einen Artikel gefunden, der genau Deinen Fall beschreibt mit Buchungskonten. Demnach führt eine Bewirtung tatsächlich nicht zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale. Haufe verweist denn auch auf die Steueroptimierung, sich bei mehrtägigen Reisen und mehreren Personen (die Bewirtungen absetzen können) sich gegenseitig einzuladen.

    Mal wieder was gelernt. :)

    https://www.haufe.de/finance/f…sk_PI11525_HI9496501.html