Liebe Forum-Mitglieder,
ich würde gerne mein neues Smartphone abschreiben, das ich zu 50 Prozent für meinen Betrieb nutze. Der Begriff Smartphone existiert im Wiso Steuersparbuch (noch) nicht. Der Abschreibezyklus für Betriebs- und Geschäftsausstattung > Handy beträgt allerdings: 5 Jahre. Eine Zeitdauer, die ich für sehr, sehr lang halten - und meiner Erfahrung (3 - 4 Jahre) widerspricht. Wie zulässig wäre folgende Zuordnung:
Computer und Zubehör > Multifunktionsgerät - Abschreibezeit: 3 Jahre ?
Oder MUSS ich ein Smartphone unter dem Begriff Handy einbuchen?
Danke für die Klärung
Viele Grüße