Handy/Smartphone abschreiben: Dauer

  • Liebe Forum-Mitglieder,


    ich würde gerne mein neues Smartphone abschreiben, das ich zu 50 Prozent für meinen Betrieb nutze. Der Begriff Smartphone existiert im Wiso Steuersparbuch (noch) nicht. Der Abschreibezyklus für Betriebs- und Geschäftsausstattung > Handy beträgt allerdings: 5 Jahre. Eine Zeitdauer, die ich für sehr, sehr lang halten - und meiner Erfahrung (3 - 4 Jahre) widerspricht. Wie zulässig wäre folgende Zuordnung:


    Computer und Zubehör > Multifunktionsgerät - Abschreibezeit: 3 Jahre ?


    Oder MUSS ich ein Smartphone unter dem Begriff Handy einbuchen?


    Danke für die Klärung


    Viele Grüße

  • Moin!


    also, dass ein Smartphone nicht in die Kategorie Computer und Zubehör fällt, sollte klar sein. So ein Multifunktionsgerät in dieser Kategorie ist z.B. ein Drucker-Fax-Kopierer-in-einem-Gerät.

    Wenn Dein Phone nicht mehr als 800,- EUR netto gekostet hat, solltest Du über ein GWG nachdenken.

    Alles natürlich nur anteilig wegen der Privatnutzung....


    Gruß

    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Der Begriff Smartphone existiert im Wiso Steuersparbuch (noch) nicht. Der Abschreibezyklus für Betriebs- und Geschäftsausstattung > Handy beträgt allerdings: 5 Jahre. Eine Zeitdauer, die ich für sehr, sehr lang halten - und meiner Erfahrung (3 - 4 Jahre) widerspricht. Wie zulässig wäre folgende Zuordnung:

    Was es auch ist bzw. die Begriffe/WG sind gleich zu behandeln. Mein Vater sagt übrigens auch heute zu seinem Smartphone noch Handy.


    ine Zeitdauer, die ich für sehr, sehr lang halten - und meiner Erfahrung (3 - 4 Jahre) widerspricht.

    Was keinerlei Rolle spielt. Es gibt auch genug Leute, die sich jedes Jahr ein neues Gerät kaufen oder sich auch alle zwei Jahre ohne Not ein neues Auto kaufen. Auch das interessiert bei der amtlichen AfA-Tabelle nicht.


    Wie zulässig wäre folgende Zuordnung:


    Computer und Zubehör > Multifunktionsgerät - Abschreibezeit: 3 Jahre ?

    Gar nicht.


    Oder MUSS ich ein Smartphone unter dem Begriff Handy einbuchen?

    Grundsätzlich ja. Sofern nicht

    Wenn Dein Phone nicht mehr als 800,- EUR netto gekostet hat, solltest Du über ein GWG nachdenken.

    in Frage kommt.


    Alles natürlich nur anteilig wegen der Privatnutzung....

    genau

  • Wobei auch zu beachten wäre, dass die Aktivierung (auch GWG gehört dazu) zum vollen Nettopreis erfolgt und die berechnete AfA dann zu 50% als Privatentnahme (Privatnutzung) zu buchen wäre.

    Die andere Möglichkeit beseht darin, das Smartphone nicht in das Betriebsvermögen zu nehmen und den betrieblichen Teil (50%) über Privateinlage zu buchen.