EÜR Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG - Wareneinkäufe EU Ausland wo/wie angeben?

  • Hallo zusammen,


    ich hab mein erstes Jahr "Selbstständigkeit" als Nebengewerbe (Online-Verkauf) nun hinter mir und nun kommen bei der Steuer natürlich einige Fragen auf.

    Meine Betriebseinnahmen hab ich mittlerweile schon alle erfasst, jedoch geht es nun an die Ausgaben und hier komm ich an ein paar knifflige Punkte, wo ich mir auch nicht ganz sicher bin wo ich die im WISO Steuerprogramm eintragen muss.


    Ich kaufe auch hin und wieder Waren im EU-Ausland ein (Spanien, Italien, Frankreich) und auch hin und wieder in Großbritannien.


    Kann ich diese Ausgaben nun auch einfach in die Liste der Wareneinkäufe eintragen oder muss da etwas besonders beachtet werden?


    Wie verhält es sich, wenn ich beispielsweise Waren einkaufe, die ich aber ab und zu auch selbst nutze und nicht wieder verkaufe. Darf dies dann trotzdem als Wareneingang deklariert werden oder darf das dort dann nicht auftauchen?


    Wie verhält es sich mit den Paypal Gebühren zum Beispiel? Das sind ja Ausgaben, die ich als Verkäufer bezahle. Läuft das dann unter Bankgebühren?

    Und was ist mit den Ebay Verkaufsgebühren von ca. 10-12%, das sind ja genauso Ausgaben die ich habe, kann ich die auch einfach unter Betriebsausgaben geltende machen?


    Wie sieht das mit den Fahrten zu DHL, Hermes oder DPD aus? Ich muss ja in der Woche mehrmals Pakete abholen (Wareneinkauf) oder auch Pakete abgeben (Verkauf). Wenn ich da meinen privaten PKW nutze, fallen da ja übers Jahr gerechnet auch ein paar Kosten an. (Sprit, Abnutzung, etc.)


    Dann hab ich in unserem Haus im Keller einen Raum in dem ich ein Teil als Lager nutze und n Teil als Büro... Zudem werden in dem Raum auch immer wieder Produktfotos gemacht, so das der Raum überwiegend für das Gewerbe genutzt wird.


    Fragen über Fragen....

    Sorry aber aller Anfang ist schwer


    Über ein paar Tipps und Antworten würde ich mich freuen.


    Grüße

    Harry

    Langjähriger WISO Sparbuch Nutzer :thumbsup:

  • Solche Sammelfragen liebe ich! Warum machst du nicht für jede Frage eine neue Diskussion auf bzw, gehst erst einmal über die Suchefunktion? Deine Fragen sind hier schon dutzendemale gestellt worden.

    Zu innergemeinschaftlichen Erwerb (Käufe in der EU) dort suchen, es gibt hierfür gesonderte Konten

    Waren zum Eigenverbrauch -- Privatentnahmen von Waren (Umsatzkonten!)

    Paypal ist eine Bank - also Bankgebühren, richtig

    Ebay sind doch Verkaufsprovisionen - also dort einmal suchen, auch hier gibt es Konten

    Fahrten mit dem privaten Pkw - bitte über die Suche, die Kosten interessieren hier nicht, es gibt den Satz von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer

    Letzte Frage ist Thema Arbeitszimmer (auch das Lager gehört dazu)

  • Danke Babuschka für die super nette Antwort... Da fühlt man sich ja gleich richtig WILLKOMMEN und AUFGEHOBEN als "Neuling" in der Selbstständigkeit.... :thumbup:

    Ich habe in der Suchfunktion nicht nur hier, sondern auch in Google allgemein nach Antworten gesucht, aber für mich leider keine passenden Antworten gefunden, sonst hätt ich hier sicherlich nicht danach gefragt....

    Aber ich seh schon, ich denk ich werd an nem Steuerberater wohl nicht dran vorbeikommen... Dachte als Kleinunternehmer mit Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG ohne doppelte Buchführung und einfacher EÜR würde ich meine Antworten kostenlos im Netz finden...

    Aber passt schon....

    Danke :thumbup::thumbup::thumbup:

  • Du hast hier nicht bloß "ganz einfache" Fragen zu deiner Steuererklärung, sondern musst eine Einnahmenüberschussrechnung machen mit ein paar etwas komplexeren Sachverhalten. Diese dürfen wir dir hier nicht beantworten, denn das ist dem Forum verbotene Steuerberatung.


    Genau hierzu gibt es die Zunft der Steuerberater - Steuerrecht kann man nun einmal nicht einfach aus Tante Google und Co lernen, die Ausbildung zum Steuerberater ist lang und die Prüfung eine der schwersten in Deutschland.


    Du kannst über die Suchfunktion hier im Forum versuchen, Antworten zu finden, denn allgemeine Antworten zu deinen Fragen gibt es schon, aber nichts Spezielles.


    Und bitte: jede Frage in einer eigenen Diskussion. Kein Mensch kann in einem Sammelthread noch sinnvoll suchen.

  • Nun zu deinen Fragen:


    zu den Wareneinkäufen aus der EU suche bitte einmal nach dem Stichwort "innergemeinschaftliche Lieferungen" - hierzu gibt es schon genügend Diskussionen. Es ist nicht nur "einfach" wie die Einkäufe in Deutschland, es gibt hier das schöne Thema "reverse charge".

    Selbstnutzung von Waren sind Entnahmen und als solche zu buchen - auch hier gibt das Forum schon eine Menge Hilfe.

    Paypal können Bankgebühren sein (ist eine Bank), es gibt aber auch noch Provisionen etc. Du musst die Abrechnung von Paypal schon genauer ansehen.

    Betriebliche Nutzung eines privaten Pkw ist eine Einlage und entsprechend zu buchen (Aufwand), hier kannst du ohne Fahrtenbuch mit 30 Eurocent je Kilometer rechnen. Aber bitte realistische Kilometer ansetzen, das Finanzamt rechnet im Zweifel nach. Weitere Kosten gehen bei einem privaten Pkw nicht.

    Allerdings solltest du dich zum Thema "betriebsnotwendiges Vermögen" schlau machen. Je nach Nutzungsverteilung des Pkw muss dieser nämlich möglicherweise aktiviert werden und dann ist anders zu buchen.

    Zum Thema "Kellerraum" solltest du dich zum Thema "Arbeitszimmer" belesen - es gibt hier eine Menge Diskussionen hier und auch im Internet.

  • Hallo bei mir ist es ähnlich, habe ich es bei der Suchfunktion richtig rausgelesen?

    Kleinunternehmerregelung:

    EÜR: Ausgaben in EU-Land

    Habe z.B eine Bohrmaschine in einem Baumarkt in Spanien ganz normal mit ihren MWST Satz gekauft.

    -> Ausgabe als Bruttobetrag eingeben

    EÜR: Im Drittland China gilt dasselbe

  • Habe z.B eine Bohrmaschine in einem Baumarkt ganz normal mit ihren MWST Satz gekauft.

    wo ist hier die Relevanz für § 13b UStG? Ist doch innerhalb Deutschlands und damit die "ganz normale" Regelung Vorsteuer = Teil des Aufwandes bei KU


    EÜR: Im Drittland China gilt dasselbe

    Da irrst du. Lies einmal den § 13b UStG genau - ist sehr lang und da stehen viele Verweise und Hinweise. Muss man schon durcharbeiten. China ist Drittland und wenn keine Einfuhrumsatzsteuer anfiel, deutet einiges auf § 13b UStG.

  • Habe z.B eine Bohrmaschine in einem Baumarkt ganz normal mit ihren MWST Satz gekauft.

    wo ist hier die Relevanz für § 13b UStG? Ist doch innerhalb Deutschlands und damit die "ganz normale" Regelung Vorsteuer = Teil des Aufwandes bei KU

    Sorry hab vergessen zu schreiben in z.b Spanien. Habe es korrigiert

  • Nein, wenn du als Kleinunternehmer im EU-Ausland oder im Drittland (Großbritannien, Schweiz) einkaufst, musst du die deutsche Umsatzsteuer abführen auf den Bruttobetrag, kannst aber keine Vorsteuer ziehen! Steht im § 13b Abs. 5 UStG. Dies gilt auch für private Einkäufe. Wenn du die Umsatzsteuer dort berechnet bekommen hast, hast du entweder deine UStID nicht genannt oder du hast keine. Die deutsche Umsatzsteuer musst du aber immer auf den gezahlten Betrag berechnen. Es gibt dafür sogar eigene Konten, bei denen der Steuersatz schon richtig hinterlegt ist (bei Kleinunternehmern USt 19%/VSt 0%).

  • Kleinunternehmer kann ganz normal Waren im Ausland kaufen und den Bruttobetrag als Betriebsausgabe absetzen. Klar keine Vorsteuer abziehen.

    Schau Dir die Seite an, die hat mir früher als ich gestartet habe, sehr viel geholfen


    https://www.kleinunternehmer.de/ausland.htm

    Danke auf die Antwort habe ich gewartet, da ich sowieso keine Umsatzsteuer zahle, war bei der EÜR wichtig zu wissen das ich den Brutto Bruttobetrag als Betriebsausgabe abziehen kann

  • Ich sehe hier keine Anwendung des § 13b UStG, denn es wurde in Spanien in einem Warenhaus gekauft (also körperlich, so wie ich das verstehe, im Urlaub möglicherweise). Dann ist Ort der Lieferung doch Spanien und es galt die spanische Umsatzsteuer. Bei Einfuhr in Deutschland wäre möglicherweise Zoll angefallen.

    Nur wenn von Spanien nach Deutschland per Versand/Kurier/Transporteur nach Deutschland geliefert wurde, haben wir einen § 13b-Fall mit deutscher Umsatzsteuer, aber ohne Vorsteuer.

    Meine persönliche Auffasssung ersetzt keine Beratung durch hierzu befugte Personen. Der Sachverhalt ist einfach nicht klar genug. Aber eines ist sicher: wenn als Kleinunternehmer im EU-Ausland erworben wurde, ist Umsatzsteuer abzuführen auf den Bruttobetrag!

  • Ich sehe hier keine Anwendung des § 13b UStG, denn es wurde in Spanien in einem Warenhaus gekauft (also körperlich, so wie ich das verstehe, im Urlaub möglicherweise). Dann ist Ort der Lieferung doch Spanien und es galt die spanische Umsatzsteuer. Bei Einfuhr in Deutschland wäre möglicherweise Zoll angefallen.

    Nur wenn von Spanien nach Deutschland per Versand/Kurier/Transporteur nach Deutschland geliefert wurde, haben wir einen § 13b-Fall mit deutscher Umsatzsteuer, aber ohne Vorsteuer.

    Meine persönliche Auffasssung ersetzt keine Beratung durch hierzu befugte Personen. Der Sachverhalt ist einfach nicht klar genug. Aber eines ist sicher: wenn als Kleinunternehmer im EU-Ausland erworben wurde, ist Umsatzsteuer abzuführen auf den Bruttobetrag!

    Umsatzsteuer spielt keine Rolle, der Bruttobetrag kann angerechnet werden. Die in Spanien gekaufte Bohrmaschine war nicht der Themenersteller. Wie es sich damit verhält weiss ich nicht. Es macht denke ich keinen Unterschied ob die in Spanien gekaufte Maschine per Post oder per pedes nach Deutschland kommt. Da Kleinunternehmer keine Vorsteuer abziehen dürfen, ist es egal in welchem Land die Steuer erhoben wurde.

  • Da Kleinunternehmer keine Vorsteuer abziehen dürfen, ist es egal in welchem Land die Steuer erhoben wurde.

    Da irrst du dich aber gewaltig. Der Kleinunternehmer muss die Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe anmelden und abführen. Die Vorsteuer daraus darf aber nicht gezogen werden, sondern erhöht seinen Aufwand. Im Absatz 8 steht doch ganz eindeutig "Bei der Berechnung der Steuer sind die §§ 19 und 24 nicht anzuwenden.

  • Wie gesagt ich darf keine Vorsteuer geltend ala Kleinunternehmer machen. Und bei der Gewinn-Verustberechnung darf ich wie ich verstanden habe, Im EU Ausland die Ausgaben den Bruttobetrag abziehen.

  • Du kannst Dein Betriebsbedarf weltweit einkaufen und den Bruttobetrag absetzen, lasst Euch nicht verunsichern von den Untiefen der Steuergesetze die die meisten eh nicht verstehen wann und wie das anzuwenden ist, vor allem bei Kleinunternehmer haben selbst Steuerberater Probleme weil sie es einfach nicht täglich anwenden, da kaum ein Kleingewerbler einen Steuerberater hat. Wenn Du beim Betriebsbedarf unter 12500Euro Grenze bleibst, was ja hoffentlich stark anzunehmen ist, gibts keine Probleme

    Voraussetzung dafür ist, dass die Waren eben nicht als innergemeinschaftlicher Erwerb netto ohne Umsatzsteuer gekauft wurden, denn dann muss tatsächlich der Kleinunternehmer die ausländische oder je nachdem die deutsche Umsatzsteuer nachmelden und bezahlen.