EÜR Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG - Wareneinkäufe EU Ausland wo/wie angeben?

  • noch einmal - auch wenn Michael meint, dass der Kleiunternehmer keine Umsatzsteuer abfführen muss: Das gilt einzig und allein für Umsätze in Deutschland! Bei innergemeinschaftliche Erwerb ist sehr wohl die Umsatzsteuer zu ermitteln und abzuführen. Dazu gibt es nun wirklich viele Beiträge im Netz. Die Aussage von Michael gilt nur, wenn die Summe der innergemeinschaftlichen Erwerbe im Jahr 12.500 Euro nicht übersteigt.

  • wie ich geschrieben habe macht der Einkauf über innergemeinschaftliche Lieferung für Kleinunternehmer keinen Sinn, Du führst hier Dinge auf und verunsicherst Leute die ohne Deine Hinweise niemals von selbst darauf gekommen wären, dass sie das so machen würden. Von dem her höchst sinnlose Diskussion. Ein Kleinunternehmer kauft die Sachen als Verbraucher und kann den Bruttobetrag absetzen.

    Für innergemeinschaftlichen Erwerb bräuchte der Kleinunternehmer eine USt ID, die die meisten aber nicht haben weil sie auf die Erhebung der USt verzichten.

    Es nützt den Leuten nichts, wenn man beliebige Steuergesetze zitiert ohne vorher zu erfragen ob diese denn überhaupt relevant sind in dem gefragten Fall.

  • Nur weil du den §13b UStG nicht in allen Facetten kennst, ist es nicht falsch. Es gibt die Begrenzung auf 12.500 Euro Bezüge - bis dahin wie Privatperson, d'accord. Aber: darüber ist zwingend die Umsatzsteuer anzumelden und auch ein Kleinunternehmer kann eine UStID beantragen. Ist explizit geregelt. Infos z. B. unter https://www.buhl.de/steuernspa…umsatzsteuer-voranmeldung oder

    https://www.existenzgruender.d…geschaefte-beantragen.htm

    https://www.it-recht-kanzlei.d…ionsnummer-beantragen.htm

    https://www.akademie.de/de/wis…uch-fuer-kleinunternehmer

  • Au Mann Kollege unfassbar wie beharrlich Du darauf bestehst dass Dein ins Spiel gebrachte unbedingt stimmen muss. Es hat niemand danach gefragt, es hat niemand erwähnt es angewendet zu haben und es ist äussert unwahrscheinlich dass es ein Kleingewerbler anwendet. Also lass doch den Quatsch jetzt bleiben und verunsichere keine Leute mit Information die keiner gebraucht hat....

  • Erstens: ich lasse mir von dir nicht den Mund verbieten! Du machst Differenzbesteuerung, dies ist eine ganz andere Baustelle (für diese gilt § 13b UStG nämlich wirklich nicht). Ich habe den TE darauf hingewiesen, weil nämlich die Nichtbeachtung dieser Vorschrift (auch für den privaten Bedarf) durchaus als leichtfertige Steuerverkürzung angesehen werden kann und kein Finanzgericht wird hier NIchtwissen als Exkulpation annehmen.


    Der Einzige, der hier auf seiner Meinung besteht, bist du.

    ich hab mein erstes Jahr "Selbstständigkeit" als Nebengewerbe (Online-Verkauf)


    Ich kaufe auch hin und wieder Waren im EU-Ausland ein (Spanien, Italien, Frankreich) und auch hin und wieder in Großbritannien.


    Wie verhält es sich, wenn ich beispielsweise Waren einkaufe, die ich aber ab und zu auch selbst nutze und nicht wieder verkaufe.

    Alles Fragen, die zwingend auf § 13b UStG hinauslaufen. Aber du bist ja im alleinigen Besitz des Wissens. Vieleicht unterlässt du den Quatsch und gibst den Leuten Tipps zur Steuerhinterziehung.

  • :thumbdown: alles Fragen die nicht zwingend auf innergemeinschaftliche Lieferung rauslaufen, aber natürlich könnte es jemanden geben der als Kleinunternehmer diese Regelung anwenden möchte, sehr unwahrscheinlich aber könnte sein.

    Ich als jemand der Differenzbesteuerung anwendet, kann auch innergeminschaftliche Erwerbe beziehen oder verkaufen... Und als jemand der etwa 10 Jahre die Kleinunternehmer Regelung angewendet hat, hab ich da schon einen Bezug dazu und ich hatte sogar einen Steuerberater in der Zeit.

    Ich bin jetzt raus hab schon zuviel Zeit und Nerven für diese für mich sinnlose Diskussion verbraucht, ich möchte Leuten helfen einfach und verständlich auf Ihre Fragen einzugehen, ohne sie mit unnötigen Informationen zu verunsichern, Deine Intension ist offenbar eine andere, kann ja jeder machen wie er meint.

  • Also veraltetes Wissen. Ich arbeite in einer Steuerberaterkanzlei und kenne diesen Sachverhalt aus mehreren Mandaten!

    Vielleicht liest du ganz einfach einmal den UStAE, konkret steht hier in 13b.1 S. 3 "Auch Kleinunternehmer ((19 UStG), pauschalversteuernde Land- und Forstwirte (§ 24 UStG) und Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen, schulden die Steuer".

    Klarer geht es doch nun wirklicht nicht. Wenn dein Steuerberater damals dies nicht kannte, musst du das im Falle einer Betriebsprüfung mit ihm klarmachen.

  • Also veraltetes Wissen. Ich arbeite in einer Steuerberaterkanzlei und kenne diesen Sachverhalt aus mehreren Mandaten!

    Vielleicht liest du ganz einfach einmal den UStAE, konkret steht hier in 13b.1 S. 3 "Auch Kleinunternehmer ((19 UStG), pauschalversteuernde Land- und Forstwirte (§ 24 UStG) und Unternehmer, die ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen, schulden die Steuer".

    Klarer geht es doch nun wirklicht nicht. Wenn dein Steuerberater damals dies nicht kannte, musst du das im Falle einer Betriebsprüfung mit ihm klarmachen.

    Damit wir endlich Ruhe bekommen, JA DU HAST RECHT, im Falle dass ein Kleinunternehmer warum auch immer auf die Idee kommt und Waren als innergeminschaftliche Lieferung einkauft, gilt das und er muss natürlich die damit eingesparten Steuern getrennt abführen.

    Aber ich hab jetzt bestimmt schon dreimal geschrieben, dass Kleinunternehmer normalerweise nicht auf die Idee kommen sowas zu tun, da kompliziert, da es nichts bringt, da er eine USTID benötigt, was wohl viele garnicht haben.... Jetzt verstanden? Es bringt doch nicht einen recht einfachen Sachverhalt mit komplizierten Sachverhalten zu vermischen ohne vorher jemals gefragt zu haben ob sie denn überhaupt zutreffen und dann noch penetrant zu behaupten dass Du Recht hast dass das stimmt. JA es stimmt, wenn es denn zutreffen würde, was in den allerwenigsten Fällen so sein wird, aber falls mal jemand auf so eine Idee kommt, dann hat er jetzt den Hinweis.

  • JA es stimmt, wenn es denn zutreffen würde, was in den allerwenigsten Fällen so sein wird, aber falls mal jemand auf so eine Idee kommt, dann hat er jetzt den Hinweis.

    Es trifft in mehr Fällen zu als du denkst - hast du keine Programme von Microsoft? Die Rechnungen kommen von Irland, wie auch andere Softwarehersteller in Irland oder sogar in den USA sitzen

    Rechnungen von Amazon kommen - ohne UStID - auch von Irland

    Die UStID bekommst du als Kleinunternehmer - habe ich exerziert, geht problemlos


    Man ist als Kleinunternehmer schneller in der Falle § 13b UStG als die meisten glauben


    Aber das nur ganz am Rande - der/die TE hat sich schon lange ausgeklinkt