Betriebsfahrzeug, Betriebsvermögen und Geschäftsfahrten?

  • Moin, SuFu spuckt nichts passendes aus, daher neuer Thread.



    War die ersten Monate von 2019 angestellt und den Rest freiberuflich als Musiker tätig.


    Ich habe ein Kfz, das ich mit einem Fahrtenbuch ganzjährig betrieben habe. Die Wege zur Arbeit als Arbeitnehmer habe ich ganz normal verbucht als Fahrten mit eigenem Auto.

    Dann habe ich, da das Fahrzeug ja über 50% betrieblich genutzt wird, mein Auto bei Selbstständige>Freiberuflich>EÜR>Betriebsvermögen>Betriebsfahrzeuge eingetragen, siehe Bild.




    Ist das so richtig? Unter Sonstige Fahrzeugkosten habe ich auch die Spritkosten, Reparaturen und Pflegekosten angegeben.


    Nun habe ich unter Verwaltung>Fahrzeuge nochmals eine Eintragsmöglichkeit für das Auto...




    Frage 1

    Muss ich da nochmals alles eintragen? Außerdem gibt es dort noch zusätzliche Felder, und es wird irgendwie ein Kilometersatz berechnet.




    Frage 2

    Wenn ich jetzt eine Geschäftsfahrt habe, ist die schon quasi abgewickelt dadurch, dass ich die betrieblich gefahrenen km im Reiter "Betriebsfahrzeuge" bereits angegeben habe, oder muss ich zusätzlich diese in der EÜR unter Betriebsausgaben>Fahrtkosten>Geschäftsfahrten mit dem privaten Pkw eintragen?




    • Offizieller Beitrag

    Moin, SuFu spuckt nichts passendes aus, daher neuer Thread.

    Das kann ich nun wirklich nicht glauben.


    Dann habe ich, da das Fahrzeug ja über 50% betrieblich genutzt wird, mein Auto bei Selbstständige>Freiberuflich>EÜR>Betriebsvermögen>Betriebsfahrzeuge eingetragen, siehe Bild.

    oder muss ich zusätzlich diese in der EÜR unter Betriebsausgaben>Fahrtkosten>Geschäftsfahrten mit dem privaten Pkw eintragen?

    Du merkst aber, dass dies zwei grundsätzlich unterschiedliche Dinge sind, oder? Entweder wird das Fahrzeug mehr als 50% betrieblich/unternehmerisch genutzt und ist zwingend zu aktivieren oder Du nutzt ein im Privatvermögen befindliches Fahrzeug zu betrieblichen/unternehmerischen Zwecken.


    Und bei einem aktivierten Fahrzeug werden keine "Kilometersätze berechnet, sondern die Fahrzeugkosten erfasst/gebucht und die auf die laut (ordnungsgemäßem) Fahrtenbuch auf Privatfahrten als unentgeltliche Wertabgaben, ggf. unter Berücksichtigung der Regelungen des UStG. Ohne ordnungsgemäßes Fahrtenbuch käme für die Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe ggf. die 1%-Regelung in Betracht.


    Vielleicht solltest Du für den Anfang einmal eine eingehende Erstberatung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe ins Auge fassen.


    Die genutzte Software sollte man in solchen Zusammenhängen übrigens auch detailliert benennen.

  • Das kann ich nun wirklich nicht glauben.

    Danke für die Antwort, gerne kannst du mich auf einen passenden Thread hinweisen, der meine Frage behandelt, dann kann ich mich da gleich weiter einlesen...


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    Ein handschriftlich ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch habe ich geführt, hat in den letzten Steuererklärungen auch keine Probleme gemacht.

    Allerdings habe ich bisher unter 50% betriebliche Nutzung gehabt und das Auto nicht ins Betriebsvermögen genommen.


    Jetzt habe ich über 50%, daher ist dieser Punkt neu für mich und würde mich freuen, hier Erfahrungen dazu austauschen zu können.


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    Welches Bild wäre nun das "Richtige" für meinen jetzigen Fall?

    Muss ich das Fahrzeug aus der Verwaltung löschen?


    Ich habe das Gefühl, dass ich mehr von der Steuer abgesetzt bekomme, wenn ich Geschäftsfahrten eintrage mit dem privaten PKW als wenn ich die tatsächlichen Betriebsfahrzeugkosten zusammenfassend eingebe...

  • Lies doch einmal, was dir miwe4 gesagt hat: das Auto muss in deiner EÜR dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Von dort werden die AfA dann in die EÜR übernommen, auch alle anderen Kosten gehen zunächst in die EÜR (über die Konten 4500 ff.). Aber: für den Privatanteil musst du dann Umsatz legen (Privatentnahmen an Umsatzerlöse aus Privatnutzung Pkw). Dies alles ist hier schon zigfach beschrieben worden, auch in der steuerlichen Hilfe deines Programms findest du eine Menge Hinweise.


    Wenn du das Modul Einnahmenüberschussrechnung verwendest, kommen noch mehr Hinweise hierzu.


    Unselbständige Tätigkeit und selbständige Tätigkeit sind immer getrennt zu betrachten. Für die unselbständige Tätigkeit hast du Fahrzeug in der Verwaltung, unabhängig davon musst du das Fahrzeug nun in das Betriebsvermögen in der EÜR aufnehmen, wobei du hier auch noch das Problem der Wertermittlung hast.

    Du solltest hier wirklich wie von miwe4 vorgeschlagen, fachliche Hilfe in Anspruch nehmen.

  • Danke euch! Das hilft auch schonmal weiter, ich werde mich mal an einen Fachmann wenden, die Verbindung unselbstständig UND selbstständig macht das wahrscheinlich komplizierter als erwartet.


    Ich war eben verwirrt, weshalb in der Verwaltung eben das Fahrzeug nochmal stand, aber das ist jetzt klar. :)


    Alles Gute euch!

  • Moin allerseits,


    habe eine kleine Frage:


    Das Fahrzeug ist jetzt als Betriebsvermögen eingebucht. Da ich paar Monate lang auch Arbeitnehmer war und Wege zur Arbeit hatte, sind diese jetzt auf das gleiche Fahrzeug angelegt, das in der Verwaltung steht.


    Nun sind selbstständig und Arbeitnehmer 2 verschiedene Dinge, aber es gibt nur das eine Auto im Betriebsvermögen.


    Wie sind die nichtselbstständige Arbeit-Anteile wie Fahrten für Bewerbungen und Wege zur Arbeit bei der Auswertung der Kilometer zu behandeln?

    Siehe Foto:



    Oder werden diese Arbeitnehmer Kilometer einfach überhaupt nicht hier eingegeben?

    • Offizieller Beitrag

    War die ersten Monate von 2019 angestellt

    den Rest freiberuflich als Musiker tätig.


    ich werde mich mal an einen Fachmann wenden, die Verbindung unselbstständig UND selbstständig macht das wahrscheinlich komplizierter als erwartet.

    Und was hat der Dir gesagt bzw. geraten?

  • Nichts, da ich erstmal alles alleine gemacht habe, jetzt kommt noch Corona dazu, und als freiberuflicher Musiker ist man jetzt auf jeden Euro angewiesen.

    Daher versuche ich es nochmal selbst.

  • Unselbständige Tätigkeit und selbständige Tätigkeit sind immer getrennt zu betrachten. Für die unselbständige Tätigkeit hast du Fahrzeug in der Verwaltung, unabhängig davon musst du das Fahrzeug nun in das Betriebsvermögen in der EÜR aufnehmen, wobei du hier auch noch das Problem der Wertermittlung hast.

  • 2 getrennte Sachen, 1 Fahrzeug. Das ist die Frage, wozu jetzt im zuletzt geposteten Bild die gefahrenen km für die unselbstständige Arbeit hinzugerechnet werden.


    Unter "außerbetriebliche Fahrten, Privatfahrten", "Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte", oder werden die einfach gar nicht dort mitgerechnet?

  • Wann hast du das Fahrzeug als Betriebsvermögen eingelegt? Solange dies nicht zur Zeit deiner unselbständigen Tätigkeit war, kannst du zeitlich abgrenzen. Sonst wären die Fahrten zur Arbeitsstätte Privatentnahmen und müssten bei der selbständigen Tätigkeit als Umsatz gebucht werden (Privatentnahme an Umsatz). Du wirst auch für deine sonstigen privaten Fahrten entsprechende Privatentnahmen buchen müssen.


    Die Fahrten zum Arbeitgeber setzt du dann ganz normal mit der Entfernungspauschale bei den Werbungskosten ein.