Hallo zusammen,
ich überlege gerade, eine Steuererklärung für 2019 zu machen und frage mich, ob bei einem konsekutiven Masterstudium auch Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Oder gilt der konsekutive Master weiterhin als Erstausbildung, wo nur Sonderausgaben geltend gemacht werden können?