Anrechnung ausländischer Quellensteuer unter Berücksichtigung des Freibetrags

  • Hallo,


    ich habe für meine Tochter, die ein eigenes Depot hat, div. ausländische Aktien gekauft.

    Die Quellensteuer auf die Dividenden werden von der depotführenden Bank direkt an das entsprechende Land (Italien, Schweiz) vollständig abgeführt.


    Frage:

    Wie wird der zu erstattende Betrag ermittelt?

    Reicht es aus, die Differenz zwischen nationaler Quellensteuer (Italien 26%) und Deutschland (15%) zu berechnen?

    Und wie werden Freibeträge berücksichtigt?


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Mir ist jetzt irgendwie nicht klar, was Du der Sinn hinter Deiner Frage ist, denn erstatten wird Dir das deutsche FA die im Ausland bezahlten Steuern nicht. Da wird allenfalls im Rahmen bestimmter Grenzen ausländische Quellensteuer angerechnet, soweit auf diese Erträge auch tatsächlich festgesetzte ESt entfällt.


    Und wenn Kapitalerträge auf Antrag in die ESt-Erklärung einbezogen werden sollen und nicht die Abgeltung mit der Zinsabschlagsteuern greifen soll, dann werden automatisch die Sparerfreibeträge auf alle Kapitalerträge angerechnet.


    Im Übrigen scheinen die Einkünfte ja eher Dir zuzurechnen zu sein als Deiner Tochter, da Du ja wohl Verfügungsmacht über das Depot hast und somit alle Entscheidungen alleine triffst. Im Zweifel also auch alles zur allgemeinen Verwendung veräußern kannst.

  • Die Einkünfte gehören nicht mir.

    Deshalb zieht auch der Freibetrag meiner Tochter.


    Die Fragestellung lässt sich hierauf reduzieren:

    Kann bei dem Antrag auf Erstattung der Quellensteuer der volle Betrag geltend gemacht werden oder nur die Differenz zwischen dem Quellensteuersatz in Italien/Schweiz und Deutschland?


    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Die Einkünfte gehören nicht mir.

    Deshalb zieht auch der Freibetrag meiner Tochter.

    Das sieht das FA oft anders. Erst recht, wenn kein Ergänzungspfleger hinzugezogen wurde.



    Kann bei dem Antrag auf Erstattung der Quellensteuer der volle Betrag geltend gemacht werden oder nur die Differenz zwischen dem Quellensteuersatz in Italien/Schweiz und Deutschland?

    Da wird allenfalls im Rahmen bestimmter Grenzen ausländische Quellensteuer angerechnet, soweit auf diese Erträge auch tatsächlich festgesetzte ESt entfällt.