Kilometerpauschale nach 3-Monatsfrist anteilig ansetzen

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation:

    Ich war über 6 Monate hinweg auswärts (in Deutschland) tätig. Der AG hat mir für hierfür in den ersten 3 Monaten die Verpflegungspauschale und Kilometerpauschale von 0,30 € (Nutzung privat KFZ) steuerfrei erstattet.

    Ab dem 3. Monat griff die 3-Monatsfrist. Die Verpflegungspauschale wurde auch erstattet und versteuert. Soweit ok. Die Kilometerpauschale hat mir der AG aber nur noch mit 0,20 € pro Kilometer erstattet.


    Nach meinen Recherchen darf ich unabhängig von dieser 3-Monatsfrist die 0,30 € Kilometerpauschale geltend machen. Somit müsste ich nach meinem Verständnis nun 0,10 € für in Summe ca. 5000 km in der Steuererklärung ansetzen können, oder?

    Wenn dem so ist, wie trage ich das korrekt bei Wiso Steuer:Start ein? Und wenn dem nicht so ist, welche Begründung gibt es dafür?


    Vielen Dank im Voraus!


    Gruß

    Delmo

    • Offizieller Beitrag

    Erst einmal musst Du prüfen, ob es hier nun um Kosten der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten geht oder um Reisekosten/Auswärtstätigkeiten. Alles andere findest Du dann im Programm unter den genannten Stichworten und wirst auch zutreffend durch die Masken geführt, wenn Du alle Daten Zeile für Zeile eingibst.


    Zu mehr reichen Deine bisherigen Infos zum Sachverhalt nicht aus.

  • Danke für Deine Antwort!


    Es geht nur um eine Tätigkeit abseits meiner 1. Tätigkeitsstätte für 6 Monate. Davon waren 3 Monate steuerfrei und alle Reisekosten und Verpflegungspauschalen hat der AG erstattet. Ich bin immer Montags angereist und Donnerstag wieder abgereist. Somit 2 Fahrten pro Woche, die mir der AG ab dem 3. Monat (wegen 3-Monatsfrist) dann nur noch mit 0,20 € pro gefahrenem Kilometer erstattet hat. Hier wollte ich wissen, ob ich die restlichen 0,10 € in der Steuererklärung geletend machen kann.

    Hat nichts mit Doppelter Haushaltsführung oder Familienheimfahrten zu tun.


    Ich habe das im Programm nun unter Reisekosten -> Zusammengefasste Auswärtstätigkeiten eingetragen. Jede Woche mit Hin- und Rückfahrt als einen Eintrag eingefügt und die Beträge (km * 0,10€) berechnet. Ist das dort korrekt?

    • Offizieller Beitrag

    Hat nichts mit Doppelter Haushaltsführung oder Familienheimfahrten zu tun.

    Sicher?

    Ich bin immer Montags angereist und Donnerstag wieder abgereist.

    Zu einer Anwendung der Regelung der doppelten Haushaltsführung bedarf es keiner "Wohnung" am Beschäftigungsort. Vielmehr reicht da auch nur ein möbliertes Zimmer, ein Hotelzimmer oder eine Gemeinschaftsunterkunft (z.B. Wohngemeinschaft).


    3-Monatsfrist



  • Ich habe in wechselnden Hotels gewohnt und die Kosten hat komplett der AG getragen. Wüsste nicht, dass dies in irgendeiner Form in die Kategorie der doppelten Haushaltsführung fällt.