Hallo,
ich möchte demnächst in der Schweiz Kunden beliefern im B2B Bereich. Leider habe ich erfahren, dass die Schweiz ihr Steuerrecht geändert hat und ich aufgrund meiner Dienstleistung nicht das Reverse Charge Verfahren in Anspruch nehmen darf. Ich würde in der Schweiz steuerpflichtig, müsste also schweizer Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen und auch dort abführen.
Mir stellt sich nun die Frage, wie ich das in MB darstellen soll? Ich kann ja nicht den Steuersatz eines Drittlandes einstellen, weil das ja meine Buchhaltung für das deutsche Finanzamt betrifft.
Darf ich die CH-MwSt als Artikel anlegen und dann z.B. eine Rechnung schreiben mit folgendem Aufbau:
Artikel Material Nettopreis
Artikel Lohn Nettopreis
Zwischensumme Nettopreis
Artikel CH-MwSt
Hat jemand schon Erfahrung mit Geschäften in der Schweiz und den aktuellen Steuergesetzen? Würde dieser Rechnungsaufbau in der Schweiz als ordentliche Rechnung anerkannt werden? Im Prinzip müsste es doch egal sein, ob die ausgewiesene MwSt vom Programm errechnet wird oder ob ich sie selbst kalkuliere und dann per Hand eintrage?
Folgefrage wäre dann die steuerliche Behandlung meines in MB angelegten Artikels „CH-MwSt.“ in Bezug auf das deutsche Finanzamt. Ich hab hier im Forum in einem ähnlichen Fall gelesen, dass die CH-MwSt auch als Artikel in die Rechnung eingefügt und als durchlaufender Posten erstellt wurde. Ist das immer noch eine gängige/sinnvolle Lösung?
Oder bin ich komplett auf dem falschen Dampfer und komme mit MB an seine Grenzen?
Viele Grüße