Praktische Umsetzung bei Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz?

  • Hallo,


    ich möchte demnächst in der Schweiz Kunden beliefern im B2B Bereich. Leider habe ich erfahren, dass die Schweiz ihr Steuerrecht geändert hat und ich aufgrund meiner Dienstleistung nicht das Reverse Charge Verfahren in Anspruch nehmen darf. Ich würde in der Schweiz steuerpflichtig, müsste also schweizer Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen und auch dort abführen.

    Mir stellt sich nun die Frage, wie ich das in MB darstellen soll? Ich kann ja nicht den Steuersatz eines Drittlandes einstellen, weil das ja meine Buchhaltung für das deutsche Finanzamt betrifft.


    Darf ich die CH-MwSt als Artikel anlegen und dann z.B. eine Rechnung schreiben mit folgendem Aufbau:


    Artikel Material Nettopreis

    Artikel Lohn Nettopreis

    Zwischensumme Nettopreis

    Artikel CH-MwSt



    Hat jemand schon Erfahrung mit Geschäften in der Schweiz und den aktuellen Steuergesetzen? Würde dieser Rechnungsaufbau in der Schweiz als ordentliche Rechnung anerkannt werden? Im Prinzip müsste es doch egal sein, ob die ausgewiesene MwSt vom Programm errechnet wird oder ob ich sie selbst kalkuliere und dann per Hand eintrage?


    Folgefrage wäre dann die steuerliche Behandlung meines in MB angelegten Artikels „CH-MwSt.“ in Bezug auf das deutsche Finanzamt. Ich hab hier im Forum in einem ähnlichen Fall gelesen, dass die CH-MwSt auch als Artikel in die Rechnung eingefügt und als durchlaufender Posten erstellt wurde. Ist das immer noch eine gängige/sinnvolle Lösung?


    Oder bin ich komplett auf dem falschen Dampfer und komme mit MB an seine Grenzen?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Leider habe ich erfahren, dass die Schweiz ihr Steuerrecht geändert hat und ich aufgrund meiner Dienstleistung nicht das Reverse Charge Verfahren in Anspruch nehmen darf.

    Kannst Du bitte Quellen und Zitate bringen.




    merkblatt-mwst-pflicht-ab-2018-data.pdf (ihk.de)

  • https://www.estv.admin.ch/estv…endische-unternehmen.html



    https://www.konstanz.ihk.de/se…ldungen/bundesrat-1666262


    Am 1. Januar 2018 tritt die vom Parlament beschlossene Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft.


    Neu ist für die obligatorische Steuerpflicht eines Unternehmens nicht mehr nur der Umsatz im Inland maßgebend, sondern der Umsatz im In- und Ausland. Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens 100‘000 Franken erzielen, werden ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.



    Ich hab mich auch schon in die Details eingelesen. Ich sehe keine Möglichkeit eine Ausnahme erteilt zu bekommen aufgrund von meiner Dienstleistung (Werklieferung) und aufgrund meiner Umsatzhöhe.

  • Mausko


    Danke dir, das PDF kenne ich schon.


    Das gleiche Dokument hab ich auch in Post5 verlinkt.


    Meine Ch-MwSt Pflicht würde ich für diesen Thread einfach mal als gegeben annehmen. Ich kann das ja zur Not mit der Handelskammer D/CH ausdiskutieren.

    Mich würde deshalb interessieren wie ich mit WISO MB unter den gegebenen/angenommenen Umständen der CH-MwSt-Pflicht am einfachsten deutsche UND schweizer Rechnungsvorgänge abwickeln kann.


    Natürlich möchte ich um Entschuldigung bitten bitten, falls sich hier jetzt dem einen oder anderen mit Geschäftsbeziehungen in Schweiz die Schweißperlen auf die Stirn legen und dem dieses “relativ neue“ Gesetz bisher noch nicht bekannt war 8o8|

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Frank,

    Welchem Buchungskonto entspricht der Fall? Welcher St.-Satz % liegt in der Schweiz zugrunde? SOLL oder IST Versteuerung?


    Es gibt die Möglichkeit bei mir eine Vorlage entwickeln zu lassen, die vollautomatisch die Ust Steuer auf die Nettogesamtsumme berechnet.


    Siehe hier im Beispiel ist ein Satz von 7,7 % zugrunde gelegt.

    Technisch wird eine Nettorechnung erstellt. Die Umsatzsteuer wird auf die Vorlage projeziert. Der KD zahlt z.B. 1.077 € davon werden 1.000 € der Rechnung zugeordnet (Nettobetrag 1.000 €), die damit vollständig bezahlt ist. Der Rest wird auf einen kopierten angepassten Konto gebucht, dass nicht in die dt. amtl. Formulare einfliesst.

  • Hallo SAMM,


    wie machst du das mit der Rechnung??? Für mich ist der Vorlageneditor ein Buch mit 7 Siegeln. Bin beindruckt!


    Tatsächlich benutze ich WISO MB nur für das Erstellen von Angeboten, Lieferscheinen und Rechnungen, dem Verwalten von Aufträgen und Kundendaten . Die eigentliche Buchhaltung wird von meinem Geschäftspartner mit einer anderen Steuersoftware (Simba) gemacht, die dann direkt mit meinem Steuerberater verbunden ist.

    Deswegen und weil ich von Buchhaltung nur sehr wenig Ahnung habe, kann ich deine Frage nach Buchungskonten leider nicht auf der Stelle beantworten. Das muss ich dann meinen Steuerberater fragen.


    Ich kann aber antworten, dass ich bilanziere und deshalb wohl die SOLL Versteuerung zutrifft. Schweizer Steuersatz in meinem Fall ist der Normalsatz 7,7%. Der reduzierte und der Sonder-Steuersatz werden bei mir nicht vorkommen.


    Wenn der Fall eintritt, dass ich auf Material bereits beim Zoll an der schweizer Grenze die Einfuhrsteuer (= USt (CH)) entrichten muss, hat das aber auf die Rechnungsstellung keinen Einfluss, da das ja nur das schweizer Finanzamt betrifft wegen Verrechnung der Einfuhrsteuer mit der zu entrichtenden USt. Richtig?


    Ich kann aber deine Vorgehensweise trotz allem in etwa nachvollziehen. Das bedeutet also, die deutschen Ämter stören sich nicht an der USt (CH), solange ich alles auf die richtigen Buchungskonten verteile.

    SAMM, es wäre wirklich suuuuuuper, wenn ich deine Hilfe für diese Rechnungsvorlage bekommen könnte. Welche Angaben brauchst du noch von mir?

    Gruß

    Frank

    • Offizieller Beitrag

    wie machst du das mit der Rechnung??? Für mich ist der Vorlageneditor ein Buch mit 7 Siegeln. Bin beindruckt!

    Ich öffne die 7 Siegel mit rechtem Spruch wie Sesam öffne Dich...

    Das bedeutet also, die deutschen Ämter stören sich nicht an der USt (CH), solange ich alles auf die richtigen Buchungskonten verteile.

    Genau!

    Es gibt ja z.B. auch die MOSS KEA Fälle im online Handel, in denen die einheimischen USt der ausländ. Kunden aufgeschlagen werden.

    Und mit SIMBA Steuerberater Weiterverarbeitung kannst Du in Mein Büro die GoBD Richtlinien einhalten.

    Teile den Buchungssatz und die Kennziffer in UVA später mit und dann können die Rechnungen schon bereits unter Kunden Konditionen vollständig und komplett voreingestellt werden:

    wie Nettorechnung, Buchungsnummer und die Vorlagenauswahl.

    Für die Kreise brauche ich gewünschte Bezeichnung.

  • SAMM


    Ich kläre hier noch ein paar organisatorische Dinge ab und dann würde ich auf dein Angebot zurück kommen.


    Ich verwende eine Rechnungsvorlage aus dem Online-Vorlagenfundus . Kann ich deine Änderungen dann innerhalb des Vorlagendesigners übertragen? Oder soll ich dir die rtm-Datei aus dem Templates Ordner von mir zukommen lassen?


    Den Satz mit der Steuerschuldnerschaft des Empfängers muss ich dann aber weglassen und es bleibt nur der Hinweis auf im Drittland Steuerbare Leistungen.