§13b (Reverse Charge) - Ist-Versteuerung - EÜR 2019

  • Hallo zusammen,


    ich mache meine EÜR für 2019 fertig.

    Das Programm gibt zwar einen Hinweis, dass das "letzte Formular" verwendet wird, jedoch habe ich schon dennoch einen Blick drauf geworfen.


    Ich buche im SKR04 mit Ist-Versteuerung.

    Ende Dezember habe ich eine Rechnung an einen Kunden aus den Niederlanden geschrieben. Die Rechnung wurde im Januar beglichen.


    Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, sagte mir jemand mal hier im Forum, das die Ist-Versteuerung bei Reverse-Charge nicht greift.


    Zu meiner "Entdeckung"

    Öffne ich die EÜR habe ich in Kennzahl 103 (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen, sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach §13b UStG. schuldet) die bezahlten Rechnungen meiner Kunden - soweit so gut.

    Die unbezahlte Rechnung taucht hier aber nicht auf. Kann es sein, dass es sich hierbei um einen Fehler handelt?


    Noch ein paar Eckdaten zur Sicherheit:


    Der Kunde:



    Das Konto 4036 das dem Kunden zugeordnet ist:


    sowie die Details vom Konto 4036:



    Das Konto 4336 (8336 im SKR03):



    Vielen Dank Euch

    Bücherwurm

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

    • Offizieller Beitrag

    Öffne ich die EÜR habe ich in Kennzahl 103 (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen, sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach §13b UStG. schuldet) die bezahlten Rechnungen meiner Kunden - soweit so gut.

    Die unbezahlte Rechnung taucht hier aber nicht auf. Kann es sein, dass es sich hierbei um einen Fehler handelt?

    Sehe jetzt nicht, warum unbezahlte Rechnungen auf die EÜR sollen.

  • Typischer Fall von "Zusammenwürfeln" zweier unterschiedlicher Vorschriften.

    Für die Umsatzsteuer ist bei Reverse Charge die Sollversteuerung vorgeschrieben, die EÜR ist jedoch eine Frage der Einkommensteuer und hier gilt § 11 EStG, Zahlungsprinzip.